923 Geflüchtete in Rheinland-Pfalz verschwunden

923 Geflüchtete in Rheinland-Pfalz verschwunden
Fast 1.000 Geflüchtete gelten in Rheinland-Pfalz als verschwunden © Presse.Online

Rätselhafte Abgänge in Rheinland-Pfalz: Fast 1.000 Geflüchtete aus Aufnahmeeinrichtungen verschwunden

In den Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende in Rheinland-Pfalz gilt fast jeder zehnte Bewohner als verschwunden. Zwischen Juli 2024 und Ende Dezember 2025 wurden 923 Menschen als „abgängig“ registriert ein Befund, der Politik und Verwaltung unter Handlungsdruck setzt.

Zahlen, Definitionen und Abläufe

Nach Angaben des Integrationsministerium Rheinland-Pfalz nahm das Land im genannten Zeitraum insgesamt 10.120 Asylsuchende in sechs Landesaufnahmeeinrichtungen (AfAs) auf. 923 Personen rund 9,1 Prozent waren länger als drei Tage abwesend und wurden daraufhin als „abgängig“ gemeldet.

In den AfAs wird die Anwesenheit täglich kontrolliert. Bewohner müssen sich beim Betreten und Verlassen an- und abmelden. Bleibt jemand länger als drei Tage fern, werden Polizei und zuständige Behörden informiert. Leistungen entfallen ab diesem Zeitpunkt.

Die erfassten Abgänge verteilen sich auf mehrere Standorte: 245 Fälle in Trier, 180 in Speyer, 173 in Hermeskeil, 150 in Kusel, 94 in Bitburg und 81 in der Einrichtung am Flughafen Hahn. Die Zahlen beziehen sich bewusst auf einen Zeitraum von 18 Monaten, da Geflüchtete maximal so lange in Landesaufnahmeeinrichtungen verbleiben, bevor sie den Kommunen zugewiesen werden.

Politische Reaktionen und behördliche Einordnung

Das Thema erreichte inzwischen den Integrationsausschuss des Landtag Rheinland-Pfalz. Dort erklärte Thomas Linnertz, Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), dass alle abgängigen Personen keine staatlichen Leistungen mehr erhielten.

Integrationsstaatssekretär Janosch Littig kündigte an, die Abläufe in den AfAs zu überprüfen und sich mit anderen Bundesländern auszutauschen. Es sei davon auszugehen, dass vergleichbare Fälle auch andernorts vorkämen.

Kritik kam aus der Opposition. CDU-Landeschef Gordon Schnieder sprach von „alarmierenden Zahlen“ und forderte lückenlose Transparenz. Der Staat müsse jederzeit wissen, wer sich in seinen Einrichtungen aufhalte und wer sie verlasse.

Auslöser: Datenleck in Bitburg

Öffentlich wurden die Zahlen nach einem Datenleck in der AfA Bitburg. Ein Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma hatte interne Informationen zu 31 Abgängigen seit August 2025 per E-Mail an die ADD und Landtagsabgeordnete versandt. Gegen den Mann wurde Strafanzeige erstattet; er ist derzeit freigestellt.

Im Zuge der Debatte prüfte das Innenministerium, wie viele der seit August aus Bitburg verschwundenen Personen polizeibekannt waren. Das Ergebnis: sieben Personen, unter anderem wegen Körperverletzung, Diebstahls oder Betäubungsmitteldelikten. Für alle 923 Fälle liegen dazu bislang keine Gesamtdaten vor.

Perspektive der Zivilgesellschaft

Der Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz warnt vor pauschalen Sicherheitsdebatten. Sprecherin Annika Kristeit betonte im Interview mit dem SWR, dass viele Asylsuchende aus persönlichen Gründen zeitweise verschwänden etwa wegen familiärer Kontakte in anderen Ländern. Häufig fehle zudem das Bewusstsein für deutsche Verwaltungsregeln oder eine feste Adresse für formale Ummeldungen.

Warum das Thema jetzt relevant ist

Die Zahlen berühren mehrere Ebenen zugleich: staatliche Kontrolle, Sicherheit, Verwaltungsrealität und gesellschaftliche Wahrnehmung von Migration. Während Behörden auf rechtliche Grenzen verweisen Aufnahmeeinrichtungen sind keine geschlossenen Einrichtungen, wächst der politische Druck, Transparenz und Nachverfolgbarkeit zu verbessern. Die Debatte dürfte über Rheinland-Pfalz hinausreichen und bundesweit Standards neu justieren.

Fazit

Rheinland-Pfalz steht exemplarisch für eine bundesweite Herausforderung: Wie lässt sich Bewegungsfreiheit mit verlässlicher Verwaltung verbinden? Die angekündigten Prüfungen und der Länderaustausch sollen Antworten liefern. Ob daraus konkrete Reformen entstehen, bleibt abzuwarten.

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FAQ

Was bedeutet „abgängig“ in Aufnahmeeinrichtungen?
Als abgängig gilt, wer länger als drei Tage ohne Abmeldung fehlt. Polizei und Behörden werden informiert, Leistungen eingestellt.

Wie hoch ist der Anteil der Abgängigen?
923 von 10.120 Personen rund 9,1 Prozent im Zeitraum Juli 2024 bis Dezember 2025.

Erhalten abgängige Personen weiter Leistungen?
Nein. Laut ADD werden alle Leistungen eingestellt.

Sind abgängige Geflüchtete automatisch straffällig?
Nein. Nur für einen kleinen Teil liegen polizeiliche Erkenntnisse vor; pauschale Rückschlüsse sind nicht zulässig.

Warum werden solche Zahlen selten veröffentlicht?
Die Daten gelten als verwaltungsintern und werden meist nur bei konkreten Anlässen offengelegt.

Quellen:

  • Integrationsministerium Rheinland-Pfalz, offizielle Mitteilung (Mainz)

  • Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD), Ausschussanhörung

  • Berichterstattung des SWR zu AfA Bitburg und Integrationsausschuss

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