Strausberg stoppt Bürgermeisterwahl
Bürgermeisterwahl Strausberg gestoppt Verdacht auf Wahlmanipulation und was das für die Kommune bedeutet
In Strausberg ist der erste Wahlgang zur Bürgermeisterwahl für ungültig erklärt worden. Der Landrat sieht Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl. Der Vorgang wirft Fragen zur Integrität des Wahlverfahrens auf und hat direkte Folgen für die Stadt.
Wahl gestoppt Ermittlungen eingeleitet
Die Bürgermeisterwahl in Strausberg ist vorerst ausgesetzt. Das betrifft Wählerinnen und Wähler ebenso wie die anstehende Stichwahl und hat unmittelbare Folgen für das kommunale Verfahren.
Der Landrat des Kreises Märkisch-Oderland, Gernot Schmidt (SPD), hat den ersten Wahlgang vom 15. Februar für ungültig erklärt. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) begründete er diesen Schritt mit mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl. Die für den 15. März geplante Stichwahl wurde gestoppt, das Versenden der Briefwahlunterlagen ausgesetzt.
Was konkret beanstandet wird
Im Mittelpunkt der Vorwürfe steht der parteilose Kandidat Patrick Hübner, der im ersten Wahlgang mit 22,5 Prozent die meisten Stimmen erhalten hatte. Knapp dahinter lag Annette Binder, ebenfalls parteilos, mit 21,2 Prozent.
Nach Angaben des Landrats wurden mehr als 4.000 Briefwahlunterlagen ausgegeben und versandt. Bei der Wahlbehörde eingegangen seien jedoch lediglich 2.835 Wahlbriefe. Rund 1.170 Unterlagen etwa 30 Prozent fehlten. Bei früheren Wahlen habe der Anteil nicht zurückgesandter Briefwahlunterlagen laut Landkreis erfahrungsgemäß bei etwa zehn Prozent gelegen.
Schmidt führt in einem Schreiben an die amtierende Bürgermeisterin Elke Stadeler aus, dass sich das Postfach der Stadt Strausberg, über das eingehende Wahlbriefe liefen, im Geschäft des Kandidaten Hübner befinde einer Rösterei. Von der Einlieferung in dieses Postfach bis zum Weitertransport zur Stadt habe Hübner Zugriffsmöglichkeit auf die Wahlbriefe gehabt. Wahlbriefe, die direkt in der Stadtverwaltung abgegeben wurden, seien davon nicht betroffen gewesen.
Eine Sprecherin des Landkreises bestätigte der dpa, dass Staatsschutz und Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen haben.
Die Position des Kandidaten
Patrick Hübner weist die Vorwürfe zurück. Gegenüber der dpa erklärte er: „Ich kann dem nicht zustimmen und ich kann ihn auch erstmal von meiner Stelle aus nicht nachvollziehen.“ Das Postfach der Stadt befinde sich seit Längerem in seinem Geschäft; sollte dies problematisch gewesen sein, hätte es eines Hinweises bedurft.
Zum Ablauf sagte Hübner, eingehende Wahlbriefe würden in seinem Geschäft gezählt, dokumentiert und noch am selben Tag abgeholt. Wie sich die hohe Zahl fehlender Wahlbriefe erkläre, könne er nicht beantworten: „Ich kann mir das persönlich gar nicht erklären, weil ich in dem Postprozess nur ein Baustein bin.“ Er stehe für transparente und reguläre Wahlen, unabhängig von seiner Kandidatur.
Einordnung: Warum der Fall jetzt relevant ist
Der Vorgang ist politisch und rechtlich bedeutsam. Kommunalwahlen unterliegen strengen formalen Vorgaben, insbesondere bei der Briefwahl. Schon der Anschein möglicher Manipulation kann das Vertrauen in demokratische Verfahren beeinträchtigen.
Rein formal gilt: Eine Wahl kann für ungültig erklärt werden, wenn erhebliche Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, die das Ergebnis beeinflusst haben könnten. Ob dies hier der Fall ist, wird Gegenstand der laufenden Ermittlungen sein. Bis dahin bleibt offen, ob der erste Wahlgang vollständig wiederholt werden muss oder ob andere rechtliche Schritte folgen.
Für die Bürgerinnen und Bürger in Strausberg bedeutet der Stopp zunächst Verzögerung und Unsicherheit. Für die kommunale Politik steht die Integrität des Wahlverfahrens im Fokus. Der Fall zeigt zugleich, wie sensibel organisatorische Abläufe etwa bei der Verwahrung von Wahlunterlagen ausgestaltet sein müssen, um Interessenkonflikte auszuschließen.
Perspektiven: Institutionen und Betroffene
Landkreis Märkisch-Oderland:
Landrat Gernot Schmidt sieht aufgrund der Zahlenlage und der organisatorischen Konstellation einen hinreichenden Verdacht auf Unregelmäßigkeiten. Die Einschaltung von Staatsschutz und Staatsanwaltschaft unterstreicht die Ernsthaftigkeit des Vorgangs.
Kandidat Patrick Hübner:
Er weist die Vorwürfe zurück und betont die Transparenz der Abläufe in seinem Geschäft. Nach seiner Darstellung erfolgte die Weiterleitung der Wahlbriefe ordnungsgemäß. Er sieht sich zu Unrecht mit Manipulationsvorwürfen konfrontiert.
Die abschließende Bewertung obliegt nun den Ermittlungsbehörden.
Fazit und Ausblick
Die Bürgermeisterwahl in Strausberg ist vorerst gestoppt. Hintergrund sind erhebliche Abweichungen bei der Rücklaufquote der Briefwahlunterlagen und der daraus resultierende Manipulationsverdacht.
Entscheidend wird sein, ob die Ermittlungen strafrechtlich relevante Handlungen feststellen oder ob organisatorische Mängel vorliegen. Für die Stadt bedeutet das Verfahren eine Phase der Klärung für die Öffentlichkeit eine erneute Debatte über Transparenz und Sicherheit bei der Briefwahl.
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FAQ zur Bürgermeisterwahl in Strausberg
Warum wurde die Bürgermeisterwahl in Strausberg gestoppt?
Der Landrat erklärte den ersten Wahlgang wegen mutmaßlicher Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl für ungültig.
Wie viele Briefwahlunterlagen fehlen?
Von über 4.000 versandten Wahlbriefen gingen 2.835 zurück. Rund 1.170 fehlen, das entspricht etwa 30 Prozent.
Gegen wen richtet sich der Verdacht?
Im Fokus steht der parteilose Kandidat Patrick Hübner, in dessen Geschäft sich das städtische Postfach befand.
Ermitteln Behörden?
Ja. Nach Angaben des Landkreises ermitteln Staatsschutz und Staatsanwaltschaft.
Was passiert als Nächstes?
Die Stichwahl ist gestoppt. Ob der erste Wahlgang wiederholt wird, hängt vom Ergebnis der Ermittlungen ab.
Quellen:
- Landkreis Märkisch-Oderland (Angaben des Landrats)
- Deutsche Presse-Agentur (dpa)
- Stellungnahme von Patrick Hübner gegenüber dpa