Krankenkassen: Wer 2026 mehr zahlen muss

Krankenkassen: Wer 2026 mehr zahlen muss
Systembild: Viele Krankenkassen lassen 2026 die Beiträge stabil aber nicht alle! © Presse.Online

Krankenkassen-Zusatzbeitrag 2026: Diese Kassen erhöhen diese bleiben stabil

Zum Jahreswechsel 2026 zeichnen sich erste Entscheidungen der gesetzlichen Krankenkassen ab und sie fallen für viele Versicherte überraschend positiv aus. Während ein Anbieter spürbar erhöht, halten zahlreiche große Kassen ihren Zusatzbeitrag stabil.

Die Lage: Erstmals Entspannung trotz knapper Mittel

Lange hatte die Bundesregierung gehofft, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge nicht erneut anheben müssen. Nach Jahren steigender Kosten, Pandemielasten und einem angespannten Gesundheitsfonds schien das optimistisch. Nun bestätigen Kassen bundesweit: Für 2026 bleiben viele Zusatzbeiträge unverändert.

Doch es gibt auch Ausnahmen.

Diese Krankenkasse erhöht 2026 den Zusatzbeitrag

  • energie-Betriebskrankenkasse (bundesweit): 3,98 % (2025: 2,98 %)

Damit liegt die Kasse künftig rund einen Prozentpunkt über dem Vorjahreswert – ein deutlicher Sprung, der für Mitglieder spürbar ist.

Diese Krankenkassen halten den Zusatzbeitrag stabil

Trotz steigender Ausgaben bleibt der Satz bei vielen Kassen konstant darunter große Anbieter wie Barmer, IKK classic und SBK.

Übersicht (unverändert 2026):

  • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau: 0 %

  • BKK firmus: 2,18 %

  • BKK EVM: 2,5 %

  • AOK Bayern: 2,69 %

  • AOK Plus: 3,1 %

  • BKK VDN: 3,19 %

  • Bertelsmann BKK: 3,2 %

  • Debeka BKK: 3,25 %

  • IKK Südwest: 3,25 %

  • Barmer: 3,29 %

  • Continentale BKK: 3,33 %

  • BKK Akzo Nobel Bayern: 3,39 %

  • IKK gesund plus: 3,39 %

  • BKK Deutsche Bank: 3,4 %

  • IKK classic: 3,4 %

  • ZF BKK: 3,4 %

  • mkk – Meine Krankenkasse: 3,5 %

  • KKH: 3,78 %

  • SBK: 3,8 %

  • Mobil Krankenkasse: 3,89 %

  • BKK VerbundPlus: 3,89 %

  • BMW BKK: 3,9 %

  • BKK Wirtschaft & Finanzen: 3,99 %

  • IKK – Die Innovationskasse: 4,3 %

  • IKK Brandenburg und Berlin: 4,35 %

  • BKK Herkules: 4,38 %

(Stand: 9. Dezember 2025.)

Warum ein Wechsel der Krankenkasse sinnvoll sein kann

Der gesetzliche Orientierungswert des Bundesgesundheitsministeriums liegt 2026 bei 2,9 Prozent. Viele Kassen liegen darüber – und ein Wechsel kann bares Geld sparen.

Ein Rechenbeispiel:
Steigt ein Zusatzbeitrag von 2,5 % auf 2,9 %, bedeutet das bei 3.000 € Bruttogehalt rund 6 € weniger Netto pro Monat oder 72 € im Jahr. Arbeitgeber zahlen denselben Betrag zusätzlich.

Mitteilungen über Beitragserhöhungen lösen automatisch ein Sonderkündigungsrecht aus.

Worauf Versicherte beim Wechsel achten sollten

Seit der Reform 2021 ist der Wechsel einfacher:

  • Kündigung läuft automatisch über die neue Kasse

  • Keine Lücke in der Versicherung

  • Keine Ablehnung wegen Alter, Vorerkrankungen oder laufender Behandlung

Expertinnen raten dennoch, nicht allein auf den Preis zu schauen. Zusatzleistungen, etwa bei Vorsorgeuntersuchungen, digitalen Gesundheitsangeboten oder Impfungen, unterscheiden sich stark.

Fazit

Für viele Versicherte bringt das Jahr 2026 stabile Beiträge eine Seltenheit in angespannten Zeiten. Wer dennoch mehr zahlen muss oder sparen möchte, kann durch einen Kassenwechsel profitieren. Ein regelmäßiger Vergleich lohnt sich.

🔔 Folge @Presse.Online für fundierte Analysen, starke Storys & die Themen, über die Deutschland morgen spricht.

FAQ

Steigt der Zusatzbeitrag 2026 für alle?

Nein. Die überwältigende Mehrheit der Kassen hält den Beitrag stabil. Nur die energie-BKK erhöht deutlich.

Was passiert, wenn meine Kasse den Beitrag erhöht?

Sie erhalten ein Sonderkündigungsrecht und können sofort wechseln.

Kann ich trotz Vorerkrankungen die Krankenkasse wechseln?

Ja. Gesetzliche Kassen müssen Mitglieder unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand aufnehmen.

Wie oft darf eine Kasse ihren Zusatzbeitrag ändern?

In der Regel einmal jährlich zum 1. Januar bei Finanzengpässen auch unterjährig.

Wer legt den durchschnittlichen Zusatzbeitrag fest?

Das Bundesgesundheitsministerium auf Basis der Schätzerkreis-Daten des Gesundheitsfonds.

Quellen

  1. Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Orientierungswert Zusatzbeitrag

  2. Mitteilungen der gesetzlichen Krankenkassen (Stand: 9. Dezember 2025)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert