Bundestag debattiert Ende des Bürgergelds
Abschaffung des Bürgergelds: Bundestag berät über neue Grundsicherung
Am Donnerstagmorgen bringt Sozialministerin Bärbel Bas den Gesetzentwurf zur Abschaffung des Bürgergelds in den Deutscher Bundestag ein. Die Reform soll die Leistung zur „Grundsicherung“ umbauen und strengere Mitwirkungspflichten einführen ein zentraler Kurswechsel in der Sozialpolitik.
Was die Reform konkret vorsieht
Mit der Umbenennung ist es nicht getan. Der Gesetzentwurf sieht tiefgreifende Änderungen vor, die insbesondere Sanktionen betreffen:
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Neuer Name: Das Bürgergeld wird in Grundsicherung umgewandelt.
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Härtere Kürzungen: Bei Pflichtverletzungen etwa fehlenden Bewerbungen oder Abbruch von Qualifizierungen wird die Leistung künftig um 30 Prozent für drei Monate gekürzt. Bisher lag die Kürzung bei zehn Prozent.
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Totalkürzung bei Arbeitsverweigerung: Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt oder sich nachweislich verweigert, verliert die Geldleistung vollständig; die Mietkosten sollen zunächst weiter übernommen werden.
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Konsequenzen bei Meldeversäumnissen: Wer drei Vorladungen des Jobcenters versäumt, dem droht die vollständige Streichung von Leistung und Miete.
Die monatliche Regelleistung für Alleinstehende beträgt derzeit 563 Euro.
Politischer Hintergrund und Streit in der Koalition
Die Reform war auch innerhalb der schwarz-roten Koalition umstritten. Die Kabinettsverabschiedung musste verschoben werden; erst kurz vor Weihnachten gab es grünes Licht. Sozialministerin Bas argumentiert, die Grundsicherung stärke das Prinzip „Fördern und Fordern“ und erhöhe die Verbindlichkeit gegenüber dem Arbeitsmarkt.
Heftiger Widerspruch wird aus der Opposition erwartet von Alternative für Deutschland, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Kritiker warnen vor sozialer Härte, Befürworter verweisen auf stärkere Arbeitsanreize und mehr Effizienz.
Kosten, Einsparungen und offene Fragen
Umstritten ist die finanzielle Wirkung. Zunächst war von Einsparungen unter 100 Millionen Euro pro Jahr die Rede. Nach Nachbesserungen rechnet der Gesetzentwurf nun deutlich höher:
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Sollten 100.000 Leistungsbeziehende eine Arbeit aufnehmen, könnten die Staatsausgaben um rund 850 Millionen Euro jährlich sinken.
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Zusätzlich sollen rund 75 Millionen Euro pro Jahr eingespart werden, weil weniger Schonvermögen erlaubt ist.
In Summe könnten die Einsparungen nahe an eine Milliarde Euro reichen abhängig von Arbeitsmarktlage und Durchsetzung der Regeln.
Analyse und Einordnung
Die Reform markiert einen strategischen Wendepunkt: Weg von großzügiger Absicherung, hin zu stärkerer Konditionalität. Politisch reagiert die Koalition auf anhaltende Kritik an fehlenden Arbeitsanreizen und steigenden Sozialausgaben. Gesellschaftlich trifft der Kurswechsel auf ein sensibles Umfeld: hohe Lebenshaltungskosten, Fachkräftemangel und eine polarisierte Debatte über soziale Gerechtigkeit.
Realistisch ist, dass die Verschärfungen die Vermittlungsdynamik erhöhen zugleich steigt das Risiko von Existenzsicherungslücken, wenn Sanktionen greifen und kommunale Hilfesysteme gefordert sind. Entscheidend wird die Praxis der Jobcenter und die gerichtliche Überprüfbarkeit der Maßnahmen.
Zeitplan
Im März soll der Bundestag das Gesetz abschließend beraten und beschließen. Die Einführung der neuen Grundsicherung ist zum 1. Juli vorgesehen.
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FAQ
Was ändert sich für Leistungsbeziehende konkret?
Neben dem neuen Namen gelten strengere Pflichten und deutlich höhere Sanktionen bei Verstößen.
Wie hoch sind die neuen Sanktionen?
Bis zu 30 Prozent Kürzung für drei Monate; bei Arbeitsverweigerung komplette Streichung der Geldleistung.
Bleibt die Miete bei Sanktionen gesichert?
Bei Arbeitsverweigerung zunächst ja; bei mehrfachen Meldeversäumnissen kann auch die Miete entfallen.
Warum rechnet der Staat mit hohen Einsparungen?
Durch mehr Arbeitsaufnahmen und geringere Schonvermögen abhängig von der tatsächlichen Umsetzung.
Wann tritt das Gesetz in Kraft?
Geplant ist der 1. Juli, vorbehaltlich der finalen Bundestagsentscheidung.
Quellen:
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Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
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Bundestagsdrucksachen und Plenarprotokolle
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Öffentliche Stellungnahmen der Bundesregierung und Fraktionen