Deepfakes: Druck auf Berlin wächst
HateAid-Entwurf und Hubigs Deepfake-Pläne: Warum der Fall jetzt politisch brisant wird
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat angekündigt, noch im Frühjahr ein digitales Gewaltschutzgesetz vorzulegen. Das betrifft Betroffene sexualisierter Deepfakes, Plattformen und die Frage, wie weit der Staat bei KI-basierten Bildmanipulationen künftig eingreifen will.
Fest steht: HateAid hat am 6. Februar 2026 im Lobbyregister des Bundestags ein Regelungsvorhaben mit dem Titel „Formulierungsvorschlag eines Straftatbestands sexualisierende Deepfakes“ eingetragen. Dort heißt es ausdrücklich, die „Herstellung, Verwendung, Übertragung und Zugänglichmachung“ nicht einvernehmlicher sexualisierender Deepfakes solle unter Strafe gestellt werden; als systematischer Ort wird eine Erweiterung von § 184k StGB genannt. Das ist keine Vermutung, sondern offiziell dokumentierte Interessenvertretung.
Auch das Justizministerium geht öffentlich in genau diese Richtung. In einem veröffentlichten Interview und einer Ministeriumsmitteilung erklärte Hubig, das „Erstellen und Verbreiten von sexualisierten Deepfakes“ solle strafbar werden; außerdem sprach sie von einem digitalen Gewaltschutzgesetz. Die Schnittmenge zum HateAid-Papier ist damit in zentralen Punkten sichtbar: Strafbarkeit nicht nur der Verbreitung, sondern schon der Herstellung sowie eine stärkere Verortung im Bereich sexualisierter Gewalt.
Wichtig ist die saubere Einordnung: Aus den bislang öffentlich zugänglichen Quellen folgt, dass HateAid einen konkreten Gesetzesvorschlag eingereicht hat und dass das Ministerium ein inhaltlich ähnliches Vorhaben verfolgt. Nicht belegt ist allein durch diese Quellen, dass das Ministerium den NGO-Text direkt übernommen hat. Journalistisch belastbar ist daher die Formulierung, dass es deutliche Parallelen gibt nicht zwingend der Nachweis einer wörtlichen Übernahme.
Ausgelöst wurde die neue Wucht der Debatte durch den Fall Collien Fernandes. Dabei ist die juristische Trennschärfe entscheidend: Nach Tagesspiegel-Bericht behaupteten weder Fernandes noch der Spiegel, Christian Ulmen habe KI-generierte Deepfake-Pornos verschickt; der Fall wurde aber in einen breiteren Deepfake-Kontext gestellt. Ulmens Anwalt weist die Vorwürfe zurück; es gilt die Unschuldsvermutung. Gerade deshalb ist der Fall politisch heikel: Er wirkt als Katalysator für ein Gesetz, das weit über den Einzelfall hinausreichen würde.
Die Perspektive aus Politik und Recht ist dabei nicht einheitlich. LTO berichtet, dass im Ministerium ein Entwurf weit fortgeschritten sei, zugleich aber schon früher Zweifel bestanden, ob das geltende Strafrecht tatsächlich Schutzlücken enthält. Auch die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Anwaltverein äußerten laut LTO Skepsis gegenüber neuen Straftatbeständen. Parallel erhöht sich der politische Druck: Die Grünen brachten inzwischen einen eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag ein, der § 184k StGB neu fassen und Deepfakes ausdrücklich einbeziehen will.
Die Perspektive der Betroffenen- und Opferschutzseite ist dagegen klarer. HateAid argumentiert, die Rechtsgutverletzung beginne nicht erst mit der Veröffentlichung, sondern bereits mit der Herstellung solcher Inhalte. Diese Sicht spiegelt sich sowohl im Lobbyregister-Papier als auch in der öffentlichen Debatte über bildbasierte sexualisierte Gewalt wider. Der strukturelle Kern lautet: KI senkt die Hürden für Missbrauch, während Strafrecht und Persönlichkeitsrecht bislang nur teilweise greifen.
Zusätzliche Brisanz erhält das Thema durch den internationalen Konflikt um Plattformregulierung. Nach Angaben des Bundestags berichteten HateAid-Vertreterinnen Ende Dezember 2025 von US-Einreisesperren gegen die Organisation und ihre Geschäftsführerinnen. Auch AP meldete entsprechende US-Maßnahmen gegen mehrere europäische Akteure im Feld Plattformregulierung. Für die deutsche Debatte ist das deshalb relevant, weil sie längst nicht mehr nur Opferschutz berührt, sondern auch den transatlantischen Streit über Regulierung, Meinungsfreiheit und den Umgang mit US-Tech-Konzernen.
Warum das jetzt besonders relevant ist
Entscheidend ist jetzt weniger der Promi-Fall als die gesetzliche Weichenstellung. Sollte Berlin die Herstellung sexualisierter Deepfakes ausdrücklich unter Strafe stellen und diese Delikte systematisch im Sexualstrafrecht verankern, würde sich der Rechtsrahmen für KI-Bildgeneratoren, Plattformen, Ermittlungsbehörden und Betroffene spürbar verändern. Zugleich entscheidet sich, wie eng der Gesetzgeber den Tatbestand fasst – und ob Ausnahmen für Kunst, Forschung und Berichterstattung klar genug formuliert werden. Genau an dieser Grenze verläuft der eigentliche Konflikt.
Was das konkret bedeutet
- Für Bürger: Nicht einvernehmliche sexualisierte KI-Bilder könnten künftig schon bei der Erstellung strafrechtlich relevanter werden.
- Für Betroffene: Der Zugang zu Strafverfolgung könnte leichter werden, wenn bestehende Grauzonen geschlossen werden.
- Für Plattformen und KI-Dienste: Der regulatorische Druck auf Angebote mit Missbrauchspotenzial würde steigen.
- Für Politik und Justiz: Es geht um die Grundsatzfrage, ob bestehendes Recht reicht oder neue Spezialtatbestände nötig sind.
- Für Medien und Öffentlichkeit: Die Trennung zwischen Einzelfall, Kampagne und Gesetzgebung wird selbst zum Gegenstand der Debatte.
Fazit und Ausblick
Der belegbare Kern ist klar: HateAid hat früh einen konkreten Deepfake-Gesetzesvorschlag an Bundespolitik und Justizministerium übermittelt, und die Bundesregierung bewegt sich nun öffentlich in dieselbe Richtung. Offen ist noch, wie der endgültige Entwurf aus dem Ministerium aussieht, wie eng oder weit die Strafnorm formuliert wird und ob sie im Parlament mehrheitsfähig ist. Genau darauf wird jetzt zu achten sein.
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FAQ
Hat HateAid wirklich einen Gesetzentwurf eingereicht?
Ja. Im Lobbyregister ist ein entsprechendes Regelungsvorhaben von HateAid mit Datum 6. Februar 2026 dokumentiert.
Will das Justizministerium Deepfakes strafbar machen?
Ja. Stefanie Hubig hat öffentlich angekündigt, Strafbarkeitslücken bei pornografischen Deepfakes schließen zu wollen.
Ist bewiesen, dass das Ministerium den HateAid-Text übernommen hat?
Nein. Belegt sind inhaltliche Parallelen, aber aus den öffentlich zugänglichen Quellen keine direkte Textübernahme.
Warum ist § 184k StGB so wichtig?
Weil sowohl HateAid als auch aktuelle parlamentarische Vorschläge Deepfakes stärker im Sexualstrafrecht verorten wollen.
Warum ist der Fall politisch größer als ein Promi-Streit?
Weil er mit einer Grundsatzdebatte über KI, Plattformhaftung, Strafrecht und digitalen Gewaltschutz zusammenfällt.
Quellenliste:
- Bundesjustizministerium, Interview mit Stefanie Hubig, 20.03.2026
- Bundesjustizministerium, Meldung „Mehr Schutz vor digitaler Gewalt“, 20.03.2026
- Lobbyregister des Deutschen Bundestags, Regelungsvorhaben HateAid, Eintrag vom 06.02.2026
- Lobbyregister des Deutschen Bundestags, HateAid-PDF „Nicht-einvernehmliche sexualisierende Deepfakes strafbar machen“, Stand 30.01.2026
- Legal Tribune Online, 20.03.2026
- Deutscher Bundestag (hib), „Grüne legen Gesetzentwurf gegen Deepfakes vor“, 25.03.2026
- Tagesspiegel, 26.03.2026
- AP, 24.12.2025 / Bundestag hib zu US-Maßnahmen gegen HateAid