Prien will Alkohol ab 14 verbieten

Prien will Alkohol ab 14 verbieten
Bier oder Wein mit 14 in Begleitung der Eltern? © Presse.Online

Alkohol in Deutschland: Prien plant das Ende des „begleiteten Trinkens“

Berlin. Bundesjugend- und Familienministerin Karin Prien will die Ausnahme im Jugendschutzgesetz streichen, nach der 14- und 15-Jährige in Begleitung einer sorgeberechtigten Person in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken dürfen. Das betrifft Familien direkt und könnte die Linie des Jugendschutzes in Deutschland deutlich verändern.

Nach den derzeit geltenden Regeln dürfen Jugendliche ab 16 Jahren Bier, Wein und Sekt kaufen und konsumieren. Eine Sonderregel in § 9 Jugendschutzgesetz erlaubt den Konsum bestimmter alkoholischer Getränke aber schon ab 14 Jahren, wenn eine personensorgeberechtigte Person dabei ist. Genau diese Ausnahme soll laut Referentenentwurf aus Priens Haus gestrichen werden. In dem Entwurf wird dies damit begründet, dass die Regelung den Schutz junger Menschen vor missbräuchlichem Alkoholkonsum schwäche und den Zielen einer besseren Suchtprävention widerspreche. Der Entwurf befindet sich zunächst in der Erörterung mit Verbänden und Fachleuten; danach wären Kabinett, Bundestag und Bundesrat am Zug. Ein Inkrafttreten ist damit offen und noch nicht terminiert.

Die Nachricht ist politisch nicht isoliert. Bereits 2025 forderte Bayern im Bundesrat, das „begleitete Trinken“ abzuschaffen. In der Bundesratsdrucksache 325/25 heißt es, der Konsum von Alkohol im Alter von 14 und 15 Jahren sei mit besonders hohen gesundheitlichen Risiken verbunden. Auch Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach argumentierte, die Ausnahme sei „aus der Zeit gefallen“ und schwäche den Jugendschutz.

Was belegt ist und warum die Debatte jetzt wieder Fahrt aufnimmt

Belegt ist: Die bestehende Rechtslage erlaubt den begleiteten Konsum ab 14, und ein aktueller Referentenentwurf aus dem Bundesfamilienministerium will diese Ausnahmeregel streichen. Ebenfalls belegt ist, dass der politische Druck in diese Richtung seit Monaten wächst. Der Bundesrat befasste sich 2025 bereits mit einer entsprechenden Initiative.

Die gesundheitspolitische Begründung stützt sich auf bekannte Präventionsdaten. Nach Angaben der BZgA tranken 2023 noch 9,7 Prozent der 12- bis 17-Jährigen regelmäßig, also mindestens einmal pro Woche, Alkohol. Zwar ist das deutlich weniger als 2004, doch frühe Konsumerfahrungen bleiben aus Sicht der Suchtprävention ein Risikofaktor. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen verweist darauf, dass Jugendliche möglichst keinen Alkohol trinken sollten; in ihrem Jahrbuch Sucht 2025 heißt es zudem, dass in Deutschland rund 69.000 Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren in den letzten 30 Tagen Alkohol in riskanten Mengen konsumiert hätten.

Perspektiven: Politik und Prävention

Aus Sicht des Ministeriums ist der Vorstoß eine Korrektur einer alten Schutzlücke. Die aktuelle Ausnahmeregel stammt aus einer älteren Jugendschutzlogik und erlaubt Eltern, in bestimmten öffentlichen Situationen selbst die Schwelle zum Alkoholkonsum ihrer Kinder mitzubestimmen. Priens Entwurf setzt erkennbar auf eine klarere, einheitlichere Schutzgrenze. Grundlage dafür ist die Annahme, dass Prävention weniger wirksam ist, wenn der Staat frühes Trinken in Begleitung ausdrücklich zulässt.

Aus Sicht der Suchtprävention passt der Vorstoß in eine längere Entwicklung. Schon frühere Stellungnahmen aus dem Gesundheitsressort zielten darauf, das Mindestalter für den öffentlichen Konsum alkoholischer Getränke konsequenter auf 16 Jahre zu ziehen. Auch die bayerische Bundesratsinitiative argumentiert, dass die symbolische Botschaft der bisherigen Ausnahme problematisch sei: Was in Begleitung der Eltern erlaubt ist, wirkt für Jugendliche weniger riskant, obwohl Alkohol biologisch nicht ungefährlicher wird.

Die strukturelle Dimension hinter dem Streit

Die Debatte ist deshalb relevant, weil sie über eine einzelne Jugendschutzregel hinausweist. Es geht um die Frage, wie Deutschland mit Alltagsalkohol umgeht: als kulturell eingebettetes Genussmittel oder als Stoff, bei dem der Staat frühe Gewöhnung möglichst konsequent verhindern soll. Genau an dieser Stelle wird aus einer Detailänderung ein gesellschaftspolitisches Signal.

Für Familien würde ein Verbot vor allem Klarheit schaffen: Unter 16 kein öffentlich erlaubter Konsum von Bier, Wein oder Sekt mehr auch nicht in Begleitung der Eltern. Für Gastronomie und Veranstalter würde die Rechtslage einfacher, weil eine schwer kontrollierbare Ausnahmesituation entfiele. Für die Politik wäre die Reform ein Test, ob Präventionsziele im Alkoholbereich gegen kulturelle Gewohnheiten durchsetzbar sind. Diese praktische und symbolische Wirkung macht den Vorstoß gerade jetzt relevant.

Was das konkret bedeutet

  • Für Familien: 14- und 15-Jährige dürften in Gaststätten oder in der Öffentlichkeit keinen Bier-, Wein- oder Sektkonsum mehr mit Elternbegleitung legitimieren.
  • Für Gastronomie und Handel: Die Abgrenzung würde einfacher, weil die Ausnahme für Begleitpersonen wegfiele.
  • Für Jugendliche: Die gesetzliche Botschaft würde eindeutiger: Alkohol erst ab 16, ohne Sonderweg über Elternbegleitung.
  • Für die Suchtprävention: Der Staat würde die Rechtslage stärker an Präventionszielen ausrichten.
  • Für Politik und Länder: Entscheidend wird, ob der Entwurf Kabinett, Bundestag und Bundesrat passiert.

Fazit und Ausblick

Der Vorstoß von Karin Prien ist noch kein geltendes Recht, aber politisch bedeutsam. Sollte die Ausnahme im Jugendschutzgesetz fallen, wäre das eine klare Verschärfung beim Umgang mit Alkohol unter 16 Jahren. Entscheidend wird nun, wie Verbände, Länder und Fraktionen den Entwurf bewerten und ob aus einer präventionspolitischen Forderung tatsächlich eine Gesetzesänderung wird.

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FAQ

Dürfen Jugendliche in Deutschland derzeit ab 14 Alkohol trinken?
Ja, bestimmte alkoholische Getränke wie Bier, Wein und Sekt sind derzeit in der Öffentlichkeit erlaubt, wenn 14- oder 15-Jährige von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.

Was genau will Karin Prien ändern?
Die Ausnahmeregel im Jugendschutzgesetz soll gestrichen werden, sodass der öffentliche Konsum dieser Getränke erst ab 16 Jahren zulässig wäre.

Ist das Verbot schon beschlossen?
Nein. Es handelt sich um einen Referentenentwurf, der zunächst mit Verbänden erörtert wird und danach noch den politischen Gesetzgebungsprozess durchlaufen müsste.

Warum wird die Regel kritisiert?
Kritiker argumentieren, die Ausnahme sende ein falsches Signal und schwäche den Jugendschutz, obwohl früher Alkoholkonsum gesundheitliche Risiken birgt.

Was wäre die wichtigste Folge einer Reform?
Es gäbe eine einheitlichere Altersgrenze im öffentlichen Raum: kein legal legitimierter Alkoholkonsum mehr unter 16, auch nicht mit Elternbegleitung.

Quellenliste:

  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend / Referentenentwurf laut übereinstimmenden Medienberichten
  • Gesetze im Internet: Jugendschutzgesetz, § 9 Alkoholische Getränke
  • Bundesrat, Drucksache 325/25
  • Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention, Pressemitteilung vom 11. Juli 2025
  • BZgA / Kenn dein Limit: Alkoholkonsum in Deutschland
  • Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen: Jahrbuch Sucht 2025

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