Feiertage: Entscheidung von 1991 wirkt bis heute
Warum feiern wir Pfingsten? Wie christliche Feiertage seit 1991 unseren Alltag prägen
Mit der deutschen Einheit änderte sich nicht nur die politische Landkarte, sondern auch der Kalender. Christliche Feiertage, die in der DDR teils abgeschafft worden waren, kehrten 1990/91 in die gesetzliche Ordnung zurück mit Folgen bis heute.
Der Satz „christliche Feiertage wurden 1991 wieder eingeführt“ trifft den historischen Kern, muss aber präzise eingeordnet werden: Die entscheidenden rechtlichen Schritte erfolgten bereits 1990, in den letzten Monaten der DDR und im Zuge der deutschen Einheit. 1991 war dann das erste volle Kalenderjahr, in dem die neuen Bundesländer ihre Feiertagsordnung im gesamtdeutschen Rahmen praktisch leben mussten. Die DDR hatte mehrere christlich geprägte Feiertage in den 1960er-Jahren gestrichen, unter anderem im Zusammenhang mit der Einführung der Fünf-Tage-Woche. Nach der politischen Wende wurden Feiertage wie Christi Himmelfahrt und der Reformationstag wieder gesetzlich relevant. Die Verordnung über die Einführung gesetzlicher Feiertage vom 16. Mai 1990 nennt unter anderem Christi Himmelfahrt, Fronleichnam für überwiegend katholische Gebiete und den Reformationstag für überwiegend evangelische Gebiete.
Betroffen waren zunächst vor allem Bürgerinnen und Bürger in den ostdeutschen Ländern: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Diese Länder entstanden im Zuge der Wiederherstellung föderaler Strukturen; die frei gewählte Volkskammer beschloss im Juli 1990 die Bildung der fünf neuen Länder, wie die Bundesregierung in ihrer Chronik zur Deutschen Einheit festhält. Zugleich wurde der 3. Oktober im Einigungsvertrag als Tag der Deutschen Einheit gesetzlicher Feiertag. Das Bundesinnenministerium weist bis heute darauf hin, dass der 3. Oktober der einzige bundesrechtlich festgelegte Feiertag ist; alle übrigen Feiertage werden im Kern durch die Länder geregelt.
Die strukturelle Dimension reicht damit weit über Religion hinaus. Feiertage sind in Deutschland kein bloßer Kalendervermerk, sondern Ausdruck von Föderalismus, Arbeitsrecht, regionaler Identität und politischem Ausgleich. An gesetzlichen Feiertagen gilt grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot, von dem es Ausnahmen etwa für Krankenhäuser, Rettungsdienste, Feuerwehr, Gastronomie oder andere notwendige Dienste gibt. Welche Tage gesetzliche Feiertage sind, bestimmen die Feiertagsgesetze der Länder.
Besonders sichtbar wird das am Buß- und Bettag. Nach der Wiedervereinigung war er zunächst in allen Bundesländern gesetzlicher Feiertag. Ab 1995 wurde er bundesweit weitgehend abgeschafft, um die Einführung der sozialen Pflegeversicherung politisch und wirtschaftlich abzufedern. Sachsen behielt den Feiertag bei bis heute. Dort ist der Buß- und Bettag weiterhin gesetzlicher Feiertag, während er in den übrigen Bundesländern kein allgemeiner arbeitsfreier Tag mehr ist.
Für Beschäftigte, Arbeitgeber und Familien ist diese historische Entscheidung bis heute konkret spürbar. In Sachsen haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Buß- und Bettag frei, tragen dafür aber eine besondere Beitragslast in der Pflegeversicherung. Der DGB Sachsen weist darauf hin, dass in Sachsen ein Beitragsanteil historisch anders verteilt wurde und Beschäftigte dadurch stärker belastet wurden. In Bayern wiederum ist der Buß- und Bettag kein allgemeiner gesetzlicher Feiertag, aber für Schülerinnen und Schüler unterrichtsfrei; Lehrkräfte haben nicht automatisch dienstfrei. Das führt regelmäßig zu Betreuungsfragen für berufstätige Eltern.
Politisch steht damit mehr auf dem Spiel als ein zusätzlicher freier Tag. Es geht um die Frage, wie ein säkularer Staat mit religiös geprägten Traditionen umgeht, wie gleichwertig Feiertagsregelungen zwischen Bundesländern sein sollen und wer wirtschaftliche Folgen trägt: Beschäftigte, Arbeitgeber, Sozialversicherungssysteme oder Länderhaushalte. Feiertage kosten Arbeitszeit, können aber auch regionale Identität, Erholung, Familienzeit und gesellschaftliche Orientierung stärken. Eine rein ökonomische Betrachtung greift deshalb zu kurz; eine rein symbolische ebenfalls.
Warum ist das jetzt relevant? Weil Feiertage immer wieder neu politisch verhandelt werden. Seit 2018 ist der Reformationstag zusätzlich in Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gesetzlicher Feiertag. Berlin führte 2019 den Internationalen Frauentag ein, Mecklenburg-Vorpommern folgte 2023. Solche Entscheidungen zeigen: Der Feiertagskalender bleibt ein politisches Instrument zwischen Tradition, gesellschaftlicher Anerkennung und Standortdebatte. Eine Petition im Sächsischen Landtag verwies 2025 genau auf diese neueren Feiertagseinfuhren und die Frage, warum zusätzliche Feiertage heute nicht mehr automatisch mit höheren Arbeitnehmerbeiträgen verbunden werden.
Realistisch absehbar ist daher keine bundesweite Vereinheitlichung über Nacht. Wahrscheinlicher sind punktuelle Debatten in einzelnen Ländern: über zusätzliche Feiertage, über Schulregelungen, über wirtschaftliche Belastungen und über die Sonderrolle Sachsens beim Buß- und Bettag. Für Bürger bedeutet das: Der Wohn- und Arbeitsort entscheidet weiterhin darüber, wann frei ist, wann Kinder betreut werden müssen und welche Regeln im Betrieb gelten.
Die Wiedereinführung christlicher Feiertage 1990/91 war damit mehr als eine Rückkehr religiöser Tradition. Sie war Teil der rechtlichen Neuordnung nach der Einheit und sie zeigt bis heute, wie eng Geschichte, Alltag, Arbeit und Politik im deutschen Feiertagskalender verbunden sind.
Was das konkret bedeutet
- Für Bürger: Der Wohnort entscheidet, welche christlichen Feiertage arbeitsfrei sind etwa Reformationstag oder Buß- und Bettag.
- Für Eltern: Sonderregelungen wie in Bayern können Betreuungslücken schaffen, wenn Kinder frei haben, Eltern aber arbeiten müssen.
- Für Beschäftigte: In Sachsen ist der Buß- und Bettag frei, zugleich bleibt die Beitragsfrage zur Pflegeversicherung politisch umstritten.
- Für Unternehmen: Feiertage beeinflussen Arbeitsplanung, Produktion, Öffnungszeiten und regionale Standortkosten.
- Für die Politik: Der Feiertagskalender bleibt ein föderales Konfliktfeld zwischen Tradition, Gleichbehandlung und wirtschaftlicher Belastung.
Fazit & Ausblick
Die Wiedereinführung christlicher Feiertage nach der Wende war ein Symbol der rechtlichen und kulturellen Neuordnung. Heute zeigt sich: Feiertage sind keine reine Traditionsfrage, sondern betreffen Arbeitsrecht, Familienalltag, Wirtschaft und föderale Gerechtigkeit. Entscheidend bleibt, ob künftige Feiertagsdebatten transparent klären, wer profitiert, wer zahlt und welche gesellschaftliche Bedeutung ein arbeitsfreier Tag haben soll.
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FAQ-Bereich
Wurden christliche Feiertage wirklich 1991 wieder eingeführt?
Die wichtigsten rechtlichen Schritte erfolgten 1990. 1991 war das erste volle Jahr, in dem die neuen Bundesländer die Regelungen im gesamtdeutschen Alltag umsetzten.
Welche Feiertage waren besonders betroffen?
Vor allem Christi Himmelfahrt, Reformationstag und regional auch weitere kirchlich geprägte Feiertage. Der Buß- und Bettag wurde nach der Einheit zunächst bundesweit relevant.
Warum ist der Buß- und Bettag heute nur noch in Sachsen frei?
Weil der Feiertag 1995 fast überall zur Gegenfinanzierung der Pflegeversicherung abgeschafft wurde. Sachsen behielt ihn bei.
Wer entscheidet über Feiertage in Deutschland?
Mit Ausnahme des Tags der Deutschen Einheit entscheiden die Bundesländer über gesetzliche Feiertage.
Hat das heute noch praktische Folgen?
Ja. Feiertage beeinflussen Arbeitszeit, Schulbetrieb, Kinderbetreuung, Pflegebeiträge und regionale Wirtschaftsabläufe.
Quellenliste
- Gesetze im Internet: Verordnung über die Einführung gesetzlicher Feiertage, 16. Mai 1990
- Bundesministerium des Innern: Nationale Feiertage / Tag der Deutschen Einheit
- Bundesregierung: Chronik Deutsche Einheit, Bildung der neuen Länder
- Deutscher Gewerkschaftsbund: Gesetzliche Feiertage und arbeitsrechtliche Einordnung
- DGB Sachsen: Buß- und Bettag in Sachsen
- Sonntagsblatt: Regelungen zum Buß- und Bettag in Bayern und Sachsen
- Sächsischer Landtag: Petition zur Pflegeversicherungsbelastung wegen Buß- und Bettag