Temu und Shein werden teurer

Temu und Shein werden teurer
Systembild: Ab Juli 2026 verändert die EU die Regeln für Kleinsendungen aus Drittstaaten © Presse.Online

Temu, Shein und AliExpress: EU-Zoll ab Juli 2026 macht Billig-Bestellungen deutlich teurer

Ab 1. Juli 2026 endet für viele Billig-Bestellungen aus Drittstaaten ein zentraler Kostenvorteil. Die EU schafft die bisherige Zollentlastung für Kleinsendungen bis 150 Euro ab und führt übergangsweise einen pauschalen Zoll ein.

Konkret betroffen sind vor allem Bestellungen, die direkt aus Nicht-EU-Staaten an Verbraucherinnen und Verbraucher in der Europäischen Union geliefert werden. Dazu zählen viele Sendungen von Plattformen wie Temu, Shein oder AliExpress, wenn die Ware nicht bereits aus einem EU-Lager verschickt wird. Für Millionen Kundinnen und Kunden in Deutschland bedeutet das: Der Preis, der im Warenkorb steht, dürfte künftig häufiger nicht mehr der Betrag sein, der wirtschaftlich am Ende zählt.

Bislang konnten Waren mit einem Sachwert bis 150 Euro zollfrei in die EU eingeführt werden. Einfuhrumsatzsteuer fiel zwar bereits an, doch klassische Zollabgaben blieben bei diesen Kleinsendungen in der Regel aus. Genau diese Ausnahme streicht die EU nun früher als ursprünglich erwartet. Mit der Verordnung 2026/382 wird die Zollfreigrenze für solche Sendungen bereits ab Juli 2026 abgeschafft. Die vollständige Einbindung in das reguläre Zollsystem ist für 2028 vorgesehen.

Die Übergangsregel ist für Verbraucher besonders relevant, weil sie nicht nur große Warenkörbe betrifft. Nach Angaben der IHK Regensburg soll ab Juli 2026 ein fester Zollsatz von 3 Euro je angemeldeter Position der Zollanmeldung erhoben werden. Entscheidend ist damit nicht allein, ob ein Paket insgesamt unter 150 Euro bleibt, sondern welche Waren darin enthalten sind und wie sie zolltariflich eingeordnet werden. Grundlage ist die Warennummer beziehungsweise die HS-Unterposition.

Das kann im Alltag spürbare Folgen haben. Wer ein T-Shirt, ein Küchenwerkzeug, ein Beauty-Produkt, einen Dekoartikel und ein kleines Elektrogerät in einer Sendung bestellt, kann nicht automatisch davon ausgehen, dass nur einmal 3 Euro anfallen. Liegen mehrere unterschiedliche Zollpositionen vor, können sich die Pauschalen addieren. Aus einem vermeintlich günstigen Warenkorb kann so ein Einkauf werden, bei dem die Abgaben den Preisvorteil deutlich verringern oder einzelne Kleinstartikel wirtschaftlich unattraktiv machen.

Die politische Begründung geht über Mehreinnahmen hinaus. Die EU verweist seit Monaten auf die stark gewachsene Zahl kleiner Online-Sendungen aus Drittstaaten. 2024 gelangten nach Angaben der Europäischen Kommission rund 4,6 Milliarden Kleinsendungen mit einem Wert von höchstens 150 Euro in den EU-Markt. Das entspricht etwa zwölf Millionen Paketen pro Tag. Aus Sicht der Kommission entstehen dadurch Probleme für Zollkontrollen, Verbraucherschutz, Umwelt und fairen Wettbewerb.

Für den stationären und europäischen Online-Handel ist die Reform daher mehr als eine Zollfrage. Händler in Deutschland und der EU müssen Produktsicherheitsregeln, Kennzeichnungspflichten, Entsorgungs- und Verpackungsvorgaben sowie Steuer- und Zollpflichten erfüllen. Wenn Drittstaaten-Plattformen große Mengen sehr günstiger Ware direkt an Endkunden liefern, entsteht aus Sicht vieler Handelsverbände ein struktureller Wettbewerbsnachteil. Die neue Abgabe soll diesen Vorteil zumindest teilweise verringern.

Auch Verbraucherschützer und Umweltverbände sehen Handlungsbedarf. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland hatte im Dezember 2024 Partyartikel von Shein, Temu und AliExpress untersuchen lassen. Nach Darstellung des BUND überschritt mehr als die Hälfte der getesteten Produkte gesetzliche Grenzwerte für krebserregende oder hormonell wirksame Chemikalien. Getestet wurden unter anderem Luftballons, Lichterketten, Tischdecken und Pappbecher. Solche Befunde erklären, warum die Debatte nicht nur um Preise, sondern auch um Produktsicherheit geführt wird.

Für die Plattformen entsteht nun Anpassungsdruck. Sie müssen Preise transparenter kalkulieren, Zollprozesse sauberer abbilden und möglicherweise stärker auf EU-Lager oder andere Logistikmodelle setzen. Für Verbraucher kann das bedeuten: weniger extreme Niedrigpreise, mehr Zusatzkosten und eine stärkere Differenz zwischen scheinbarem Schnäppchen und tatsächlichem Gesamtpreis.

Unklar bleibt, wie schnell alle technischen und administrativen Details in der Praxis reibungslos funktionieren. Klar ist aber: Der Stichtag 1. Juli 2026 verändert den grenzüberschreitenden Onlinehandel spürbar. Billig-Shopping aus Fernost bleibt möglich, wird aber nicht mehr unter denselben Bedingungen funktionieren wie bisher.

Was das konkret bedeutet

  • Verbraucher sollten ab Juli 2026 bei Bestellungen unter 150 Euro mit zusätzlichen Zollkosten rechnen.
  • Besonders gemischte Warenkörbe können teurer werden, wenn mehrere unterschiedliche Zollpositionen enthalten sind.
  • Europäische Händler könnten im Preiswettbewerb etwas entlastet werden, weil ein bisheriger Kostenvorteil von Direktimporten sinkt.
  • Plattformen wie Temu, Shein und AliExpress müssen ihre Preis-, Zoll- und Logistikprozesse anpassen.
  • Für Politik und Behörden wird entscheidend, ob die neue Regel wirklich zu besseren Kontrollen und weniger problematischen Produkten führt.

Fazit & Ausblick

Die EU-Regelung markiert einen Wendepunkt im Umgang mit Billigimporten aus dem Onlinehandel. Für Verbraucher geht es um höhere Endpreise, für Händler um fairere Wettbewerbsbedingungen und für Behörden um bessere Kontrolle einer kaum noch überschaubaren Paketflut. Entscheidend wird nun, wie transparent Plattformen die Kosten ausweisen, wie zuverlässig Zollbehörden die neue Regel anwenden und ob die Reform tatsächlich zu mehr Produktsicherheit führt.

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FAQ-Bereich

Ab wann gelten die neuen Zollregeln für Temu, Shein und AliExpress?
Die neue Regelung soll ab dem 1. Juli 2026 gelten.

Werden alle Bestellungen aus China automatisch teurer?
Nicht zwingend alle. Entscheidend sind Herkunft, Versandweg, Warenwert, Zollanmeldung und die jeweilige Produktkategorie.

Was bedeutet die 150-Euro-Grenze künftig?
Die bisherige Zollentlastung für Kleinsendungen bis 150 Euro entfällt. Damit können auch kleine Bestellungen zollpflichtig werden.

Fallen die 3 Euro pro Paket oder pro Produkt an?
Nach der praktischen Einordnung der IHK geht es um 3 Euro je angemeldeter Position beziehungsweise Zolltarifposition. Bei gemischten Sendungen kann sich das summieren.

Gilt das auch für Waren aus EU-Lagern?
Direkt betroffen sind vor allem Einfuhren aus Drittstaaten. Ware, die bereits in der EU lagert und von dort verkauft wird, kann anders behandelt werden.

Quellenliste

  • Rat der Europäischen Union: Verordnung (EU) 2026/382 vom 11. Februar 2026
  • Europäische Kommission: Mitteilung zu sicheren und nachhaltigen E-Commerce-Importen
  • IHK Regensburg: Bearbeitungsgebühr für E-Commerce-Sendungen unter 150 Euro
  • Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland: BUND-Test zu Partyartikeln von Shein, Temu und AliExpress
  • Reuters: Berichterstattung zur EU-Zollregel für Kleinsendungen

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