EVP will E-SUVs bei CO₂-Bilanz bevorzugen

EVP will E-SUVs bei CO₂-Bilanz bevorzugen
Systembild: EU-Streit um E-SUVs: EVP will CO₂-Sonderbonus ausweiten © Presse.Online

EVP will EU-Sonderbonus für große Elektroautos öffnen

Die konservative EVP-Fraktion im Europaparlament will die geplanten EU-Sonderregeln für kleine Elektroautos offenbar auf größere Modelle ausweiten. Nach Informationen der „Automobilwoche“ soll dafür die bisher vorgesehene Längengrenze von 4,20 Metern entfallen.

Von einer solchen Änderung könnten auch elektrische Limousinen und schwere SUVs profitieren. Beschlossen ist die Ausweitung allerdings noch nicht: Sozialdemokraten, Liberale und Grüne im Europaparlament stehen dem Vorstoß dem Bericht zufolge skeptisch gegenüber.

So funktionieren die geplanten Supercredits

Im Mittelpunkt des Streits stehen sogenannte Supercredits. Mit diesem Instrument sollen bestimmte Elektroautos bei der Berechnung der durchschnittlichen CO₂-Emissionen einer Herstellerflotte stärker berücksichtigt werden.

Nach dem Vorschlag der EU-Kommission würde ein begünstigtes Elektroauto rechnerisch nicht nur als ein Fahrzeug, sondern mit dem Faktor 1,3 gewertet. Ein Hersteller, der ein solches Auto verkauft, könnte es in seiner Flottenberechnung damit als 1,3 emissionsfreie Fahrzeuge ansetzen.

Diese rechnerische Mehrfachgewichtung senkt den durchschnittlichen CO₂-Wert der gesamten Neuwagenflotte. Hersteller könnten ihre europäischen Emissionsziele dadurch leichter erfüllen und das Risiko von Strafzahlungen reduzieren.

Die EU-Kommission hatte die Supercredits ursprünglich als Anreiz für kleine, bezahlbare und in Europa produzierte Elektroautos vorgesehen. Nach den bislang diskutierten Kriterien dürfen die Fahrzeuge höchstens 4,20 Meter lang sein und nach dem WLTP-Prüfverfahren maximal 17,5 Kilowattstunden Strom je 100 Kilometer verbrauchen.

Auch Tesla, BMW und Mercedes könnten profitieren

Die Verbrauchsgrenze wird bereits von einigen deutlich größeren Elektroautos eingehalten. Nach dem Bericht zählen dazu bestimmte Varianten des Tesla Model Y, des neuen BMW iX3 und des elektrischen Mercedes GLC. Von den Supercredits ausgeschlossen wären solche Modelle bislang vor allem wegen ihrer Fahrzeuglänge.

Fiele diese Grenze weg, würde sich der Kreis der begünstigten Fahrzeuge erheblich vergrößern. Nach der von „Automobilwoche“ wiedergegebenen Einschätzung könnten dann ungefähr die Hälfte der angebotenen Elektroautos die Voraussetzungen für die Sondergewichtung erfüllen.

Davon würden Hersteller mit einem hohen Anteil größerer Elektrofahrzeuge besonders profitieren. Zugleich würde sich der ursprüngliche Schwerpunkt der Kommission verschieben: Statt gezielt kompakte und vergleichsweise erschwingliche Stromer zu fördern, könnten auch hochpreisige Limousinen und SUVs die Flottenbilanz verbessern.

Vom bisherigen Kommissionsentwurf profitieren vor allem Unternehmen, die kleine Elektroautos in Europa produzieren. Dazu gehören Stellantis, Renault und Volkswagen mit Modellen wie dem Fiat 500e, dem Renault 5 E-Tech oder geplanten kompakten Elektrofahrzeugen der Volkswagen-Gruppe.

Mehr Spielraum bei den europäischen Flottenzielen

Die Debatte ist Teil einer umfassenderen Lockerung der europäischen CO₂-Vorgaben für die Autoindustrie. Die EU-Kommission hatte ihr neues „Automotive Package“ am 16. Dezember 2025 vorgestellt.

Der Vorschlag sieht vor, das bisher für 2035 geltende Ziel einer vollständigen Reduzierung der Auspuffemissionen neuer Autos und Transporter auf 90 Prozent abzusenken. Die verbleibenden Emissionen sollen über Gutschriften für erneuerbare Kraftstoffe und in der EU produzierten CO₂-armen Stahl ausgeglichen werden.

Die Supercredits für kleine, in der EU produzierte Elektroautos sollen dagegen nur bis einschließlich 2034 gelten. Sie würden den Herstellern somit vor allem in den Jahren vor der neuen 2035-Regel zusätzlichen Spielraum verschaffen.

Das bedeutet nicht, dass ein Elektro-SUV selbst weniger Strom verbraucht oder weniger Emissionen verursacht. Die Regel verändert ausschließlich seine Gewichtung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Flottenberechnung.

Kritiker befürchten deshalb, dass eine breite Vergabe der Bonuspunkte den Druck auf die Hersteller verringern könnte, den tatsächlichen Anteil emissionsfreier Fahrzeuge schneller zu erhöhen. Befürworter sehen darin dagegen eine Möglichkeit, europäische Autobauer in einer wirtschaftlich und technologisch schwierigen Übergangsphase zu entlasten.

Entscheidung über neue EU-Regeln steht noch aus

Die EVP muss ihren Änderungsantrag nach den vorliegenden Informationen bis Dienstag, 9. Juni 2026, einreichen, damit er in den weiteren Beratungen des Umweltausschusses berücksichtigt werden kann.

Das Europaparlament will voraussichtlich bis November eine gemeinsame Position zu dem Gesetzesvorschlag finden. Selbst eine Zustimmung des Parlaments würde die Änderung noch nicht unmittelbar in Kraft setzen.

Anschließend müssten sich das Europaparlament und die EU-Mitgliedstaaten auf einen gemeinsamen Gesetzestext verständigen. Bis dahin bleiben sowohl die 4,20-Meter-Grenze als auch die mögliche Einbeziehung größerer Elektroautos Gegenstand der politischen Verhandlungen.

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FAQ

Was sind Supercredits für Elektroautos?

Supercredits sind Bonusfaktoren bei der Berechnung der durchschnittlichen CO₂-Emissionen einer Herstellerflotte. Ein begünstigtes Elektroauto soll nach dem Vorschlag der EU-Kommission mit dem Faktor 1,3 angerechnet werden und damit rechnerisch als 1,3 Fahrzeuge zählen.

Welche Elektroautos sollen den EU-Bonus bekommen?

Der Kommissionsvorschlag zielt auf kleine, emissionsfreie und in der Europäischen Union produzierte Autos. Nach den bislang diskutierten Kriterien sollen sie höchstens 4,20 Meter lang sein und maximal 17,5 Kilowattstunden Strom je 100 Kilometer verbrauchen.

Warum könnten künftig auch Elektro-SUVs profitieren?

Die EVP will nach Informationen der „Automobilwoche“ die Längenbegrenzung streichen. Größere Modelle, die den vorgeschriebenen Stromverbrauch einhalten, könnten dann ebenfalls stärker in der CO₂-Flottenbilanz angerechnet werden.

Ist der Bonus für große Elektroautos bereits beschlossen?

Nein. Es handelt sich bislang um einen geplanten Änderungsantrag der EVP-Fraktion. Das Europaparlament und die EU-Mitgliedstaaten müssen sich erst auf die endgültige Fassung der Verordnung einigen.

Wird das Verbrenner-Aus ab 2035 vollständig aufgehoben?

Der Vorschlag der EU-Kommission senkt das bisherige Ziel einer vollständigen Reduzierung der Auspuffemissionen auf 90 Prozent. Die verbleibenden Emissionen sollen durch Gutschriften für nachhaltige Kraftstoffe und CO₂-armen Stahl ausgeglichen werden. Auch diese Änderung ist noch nicht endgültig beschlossen.

Quellen

  • Europäische Kommission: „Automotive Package“, vorgestellt am 16. Dezember 2025 – Primärquelle zum geplanten 90-Prozent-Ziel ab 2035 und zu den neuen Flexibilitäten.
  • Rat der Europäischen Union: Hintergrundpapier zur Änderung der CO₂-Flottenregeln, 27. Februar 2026 – Primärquelle zum Stand der Beratungen und zur 1,3-fachen Gewichtung kleiner Elektroautos.
  • Automobilwoche: Bericht über den geplanten Änderungsantrag der EVP zur Abschaffung der Längengrenze – Sekundärquelle zum aktuellen parlamentarischen Vorstoß.
  • t-online: „Verbrenner-Aus: EVP greift Klimapläne der EU-Kommission an“, 8. Juni 2026 – Sekundärquelle zu Grenzwerten, betroffenen Fahrzeugmodellen und politischem Zeitplan.
  • Noerr: Rechtliche Analyse des EU-Automobilpakets, 23. Dezember 2025 – Sekundärquelle zur Funktionsweise der Supercredits und der geplanten Änderung der Flottenziele.

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