Tabaksteuer-Panne: Lücke bei Liquids
Tabaksteuer-Panne: Bei E-Zigaretten-Liquids fehlt plötzlich ein Tarif
Ein Fehler beim Inkrafttreten der Tabaksteuerreform hat Folgen über höhere Zigarettensteuern hinaus: Für E-Zigaretten-Liquids fehlt im neuen Tarif eine Regelung für die restlichen Wochen des Jahres 2026. Eine gesicherte Steuerbefreiung für Kunden lässt sich daraus jedoch nicht ableiten.
Berlin. Die Tabaksteuer sollte ab 2027 steigen. Doch das entsprechende Änderungsgesetz ist durch einen Fehler bereits am 21. Oktober 2026 in Kraft getreten. Das Bundesfinanzministerium von Lars Klingbeil (SPD) hat die Panne eingeräumt. Bei Liquids für E-Zigaretten entsteht dadurch ein zusätzliches Problem: Der bisherige Steuertarif wurde ersetzt, die neuen Sätze beginnen ausdrücklich erst am 1. Januar 2027. In der veröffentlichten Neuregelung fehlt damit ein Tarif für den verbleibenden Zeitraum 2026. Das zeigt der Vergleich der Gesetzesfassungen.
Warum ausgerechnet Liquids betroffen sind
Liquids werden im Tabaksteuerrecht als „Substitute für Tabakwaren“ erfasst. Der bisherige Tarif sah seit dem 1. Januar 2026 eine Steuer von 32 Cent je Milliliter vor. Bei einer Zehn-Milliliter-Flasche entspricht das 3,20 Euro Tabaksteuer.
Die neue Fassung ersetzt diese Vorschrift durch eine Staffel, die erst 2027 beginnt: zunächst 38 Cent je Milliliter, anschließend 40 Cent im Jahr 2028 und 42 Cent im Jahr 2029. Ab 2030 sind 44 Cent vorgesehen. Eine Regelung für die Zeit zwischen dem vorzeitigen Inkrafttreten und dem Jahresende enthält diese Tarifposition nicht.
Daraus ergibt sich die Frage, ob für diesen Zeitraum überhaupt Tabaksteuer auf Liquids erhoben werden kann. NIUS berichtet unter Berufung auf BILD von einer vorübergehenden Steuerfreiheit bis zum 31. Dezember. Eine abschließend geklärte Rechtslage oder einen flächendeckenden Verkauf ohne Tabaksteuer belegt der Bericht jedoch nicht. nius.de
Ein falscher Satz durchlief das gesamte Verfahren
Auslöser ist die Inkrafttretensregelung. Das am 20. Oktober verkündete Gesetz bestimmt, dass es am Tag nach der Verkündung gilt. Damit wurde der 21. Oktober zum Starttermin. Die zeitlich gestaffelten Steueränderungen waren dagegen für 2027 und die Folgejahre angelegt.
Nach Darstellung des Finanzministeriums war der Fehler bereits im Entwurf des Ressorts enthalten. Er fiel während der weiteren Beratungen in Regierung und Parlament nicht auf. Das Ministerium prüft, wie sich die Panne korrigieren lässt, und verweist auf den erkennbaren Willen des Gesetzgebers, die Erhöhung erst 2027 wirksam werden zu lassen. Ob dafür eine Auslegung genügt oder eine erneute Gesetzesänderung erforderlich ist, war nach dem vorliegenden Berichtsstand offen.
Der Bundestag hatte die Reform am 15. Oktober mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen. Sie soll dem Bund 2027 rund 1,5 Milliarden Euro zusätzliche Einnahmen bringen. Für Zigarren, Zigarillos, Pfeifen- und Wasserpfeifentabak war der Beginn der neuen Tarife teilweise erst für März 2027 vorgesehen. Deutscher Bundestag
Was Käufer jetzt daraus ableiten können
Die Schlagzeile „Liquids plötzlich steuerfrei“ geht weiter als der gesicherte Befund. Belegt ist eine Lücke im Wortlaut des neuen Tarifs. Ob sie einen durchsetzbaren Anspruch auf eine Behandlung ohne Tabaksteuer begründet, bleibt rechtlich klärungsbedürftig. Ebenso fehlen belastbare Nachweise, dass Händler ihre Preise deswegen bereits senken.
Bei Zigaretten liegt das Problem anders: Dort enthält die neue Fassung einen allgemeinen Steuersatz, der ohne die vorgesehenen zeitlichen Übergänge vorzeitig greift. Zugleich fehlen die dafür benötigten neuen Steuerzeichen. Nach Angaben des Finanzministeriums dürfen Produzenten weiter liefern; die höheren Sätze sollen erst wie geplant 2027 angewendet werden.
Für Hersteller und Händler bleibt damit die Frage, wie Gesetzeswortlaut und behördliche Handhabung wieder rechtssicher zusammengeführt werden. Für Käufer ist ein Preisnachlass bislang nicht gesichert.
Quellen und Transparenz: Grundlage sind die Bundestagsunterlagen zur Reform, der bei buzer.de dokumentierte Gesetzestext und Fassungsvergleich sowie die Berichterstattung der ARD über die Stellungnahme des Finanzministeriums. Die Meldung zur Steuerfreiheit von Liquids wird als Medienbericht eingeordnet. Die amtliche Verkündungsfassung und die vollständige Klarstellung des Zolls waren beim Abruf nicht zugänglich. Eine abschließende rechtliche Bewertung der Liquid-Besteuerung liegt diesem Beitrag nicht zugrunde.
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