„Compact“-Verbot aufgehoben: Pressefreiheit entscheidend

Gericht kippt „Compact“-Verbot: Meinungsfreiheit hat Vorrang
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das im Sommer 2024 vom Bundesinnenministerium verhängte Verbot des Magazins „Compact“ aufgehoben. Die Entscheidung beruft sich auf die im Grundgesetz verankerten Grundrechte der Presse- und Meinungsfreiheit. Trotz inhaltlicher Einordnung als streitbar oder provokant sah das Gericht die rechtlichen Voraussetzungen für ein Vereinsverbot nicht als erfüllt an.
Hintergrund: Das Verbot und seine Aufhebung
Im Juli 2024 hatte die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser das Magazin als „zentrales Sprachrohr einer extremistischen Szene“ bezeichnet und ein Verbot ausgesprochen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Verbot zunächst im Eilverfahren ausgesetzt. Im nun abgeschlossenen Hauptsacheverfahren hob der zuständige 6. Senat das Verbot endgültig auf.
Die Begründung: Die vom Innenministerium vorgelegten Textauszüge aus dem Magazin, die auf über 240 Seiten dokumentiert wurden, seien teilweise zugespitzt formuliert, fielen jedoch in großen Teilen unter die durch das Grundgesetz geschützten Kommunikationsgrundrechte.
Gericht: Pressefreiheit darf nicht durch Vereinsverbot umgangen werden
Die Leipziger Richter wiesen in ihrer Urteilsbegründung ausdrücklich darauf hin, dass ein Vereinsverbot nicht dazu genutzt werden dürfe, die Pressefreiheit einzuschränken. Selbst Inhalte, die umstritten oder provokant seien, genössen in einem weiten Rahmen den Schutz der Meinungsfreiheit, solange sie nicht konkret verfassungsfeindlich oder gewaltverherrlichend seien.
Richter Ingo Kraft erklärte, dass sich der Senat die Entscheidung nicht leicht gemacht habe, jedoch gelte der verfassungsrechtliche Maßstab. Auch kontroverse Meinungen seien Teil des öffentlichen Diskurses solange sie nicht gegen zentrale Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verstoßen.
Reaktionen auf das Urteil
Das Urteil hat sowohl politische als auch gesellschaftliche Reaktionen ausgelöst. Während einige Stimmen die Entscheidung als ein klares Bekenntnis zur Pressefreiheit werten, äußern andere Kritik am Umgang mit extremen Positionen im öffentlichen Raum.
Die Debatte dreht sich dabei weniger um das konkrete Medium, sondern vielmehr um die grundsätzliche Frage: Wo endet legitime Meinungsäußerung – und wo beginnt verfassungsrechtlich relevanter Extremismus?
Ein Urteil mit Signalwirkung
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts unterstreicht die hohe Bedeutung der Presse- und Meinungsfreiheit im deutschen Rechtsstaat – auch und gerade im Spannungsfeld mit sicherheitspolitischen Erwägungen. Gleichzeitig zeigt es, wie differenziert die Abwägung zwischen Freiheit und Schutz demokratischer Grundwerte ausfallen kann.
🔔 Folge @Presse.Online für fundierte Analysen, starke Storys & die Themen, über die Deutschland morgen spricht.
- X.com