Zwölfjährige in Bochum von Polizei angeschossen
Polizeischüsse Bochum: Zwölfjährige lebensgefährlich verletzt
Ein Einsatz eskaliert die Fakten zum nächtlichen Vorfall
In Bochum ist in der Nacht zu Montag ein zwölfjähriges Mädchen durch Schüsse der Polizei lebensgefährlich verletzt worden. Die Beamten trafen das Kind in einer Wohnung, nachdem es als vermisst gemeldet worden war. Laut Behördenangaben soll die Zwölfjährige mit zwei Messern auf Polizisten zugegangen sein.
Der Vorfall löst bundesweit Betroffenheit aus und wirft komplexe Fragen zu Polizeiabläufen, Schutzmaßnahmen für Minderjährige und der Kommunikation mit Menschen mit Behinderung auf.
Wie der Einsatz begann
Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft war das Mädchen am Sonntag aus einer Wohngruppe verschwunden. Die Betreuer meldeten sie als vermisst unter anderem wegen lebenswichtiger Medikamente, die die Zwölfjährige regelmäßig benötigt.
Die Mutter des Kindes ist ebenfalls gehörlos und hatte kein Sorgerecht mehr. Hinweise führten die Beamten gegen 0.30 Uhr zu ihrer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Dort öffnete die Frau jedoch zunächst nicht.
Erst als ein Schlüsseldienst eintraf, erhielten die Einsatzkräfte Zugang zur Wohnung.
Konfrontation in der Wohnung: Messer, Taser, Schüsse
Laut Polizeisprecher fanden die Beamten die Zwölfjährige in der Wohnung mit zwei Messern in den Händen.
Die Ermittler geben an, das Mädchen sei „auf die Polizisten zugegangen“. Daraufhin seien gleichzeitig ein Taser und eine Schusswaffe eingesetzt worden, um einen „drohenden Angriff“ abzuwehren.
Wie viele Schüsse abgegeben wurden und wie oft das Kind getroffen wurde, bleibt bisher offen. Die Zwölfjährige musste sofort notoperiert werden und wird weiterhin intensivmedizinisch versorgt. Lebensgefahr besteht nach Angaben der Behörden weiter.
Warum die Staatsanwaltschaft nun eine Mordkommission einsetzt
Wie üblich bei Schusswaffeneinsätzen gegen Menschen haben Polizei Essen und Staatsanwaltschaft Bochum eine Mordkommission eingesetzt ein Verfahren, das sicherstellen soll, dass die Ermittlungen unabhängig und vollumfänglich geführt werden.
Ermittelt wird sowohl gegen die beteiligten Beamten als auch zu den Umständen des Einsatzes:
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Warum erfolgte ein gleichzeitiger Einsatz von Taser und Schusswaffe?
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Gab es alternative Optionen zur Deeskalation?
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Wie wurde die Kommunikation mit Mutter und Kind geführt, die beide gehörlos sind?
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Waren genügend speziell geschulte Polizeikräfte vor Ort?
Gesellschaftliche Debatte: Polizeigewalt, Minderjährige und Behinderung
Der Fall berührt besonders sensible Themen:
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der Umgang mit Kindern in psychischen Ausnahmezuständen
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Polizeieinsätze bei Menschen mit Behinderungen
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Kommunikationsprobleme bei Gehörlosigkeit
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rechtliche Standards bei „Bedrohungslagen“ durch Minderjährige
Fachleute weisen darauf hin, dass Einsätze mit Minderjährigen besondere Schulungen und klare Protokolle erfordern.
Thomas Feltes, Polizeiwissenschaftler, erklärte in ähnlichen Fällen: „Der Einsatz tödlicher Gewalt ist immer das allerletzte Mittel. Gerade bei Kindern brauchen Beamte besondere Deeskalationsstrategien.“ (Quelle: frühere Interviews des Experten, sinngemäß)
Wie es jetzt weitergeht
Die Ermittlungen stehen ganz am Anfang. Aussagen der beteiligten Polizisten, Gutachten zu Schussabgaben, toxikologische Untersuchungen und forensische Rekonstruktionen sollen Klarheit schaffen.
Die Stadt Bochum hat angekündigt, den Vorfall transparent begleiten zu wollen.
Fazit
Dieser Fall wird Deutschland noch lange beschäftigen. Es geht um mehr als einen tragischen Polizeieinsatz er stellt grundlegende Fragen an Sicherheit, Fürsorge und den Umgang mit vulnerablen Kindern.
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FAQ
War das Mädchen bewaffnet?
Laut Polizei trug sie zwei Messer in den Händen. Die Ermittlungen müssen klären, wie bedrohlich die Situation tatsächlich war.
Warum wurde geschossen, wenn auch ein Taser eingesetzt wurde?
Die Polizei spricht von einem „zeitgleichen“ Einsatz beider Mittel. Ob dies verhältnismäßig war, ist Teil der Ermittlungen.
Warum befand sich das Mädchen in der Wohnung der Mutter?
Sie war aus einer Wohngruppe verschwunden. Die Mutter hatte kein Sorgerecht mehr; beide sind gehörlos.
Wer ermittelt jetzt?
Eine Mordkommission der Polizei Essen unter Leitung der Staatsanwaltschaft Bochum.
Wie geht es dem Mädchen?
Es wurde notoperiert und schwebt weiterhin in Lebensgefahr.
Quellen
- Polizei Bochum / Staatsanwaltschaft Bochum: Presseauskünfte
- t-online: Berichterstattung zum Einsatzfall