Berlin erlaubt jetzt Tausalz auf Gehwegen
Warum Berlin jetzt Tausalz erlaubt und was das für Gehwege und Anwohner bedeutet
Berlin gibt Tausalz frei. Das betrifft Anwohner, Winterdienste und die Stadtreinigung und soll die akute Verletzungsgefahr auf Gehwegen senken.
Entscheidend ist dabei die Sicherheit im Alltag, weil die anhaltende Glätte das bestehende Salzverbot faktisch aushebelt und sofortiges Handeln erfordert.
-
Die Senatsverwaltung erlässt per Allgemeinverfügung eine Ausnahme vom bisherigen Salzverbot.
-
Jegliches geeignetes Auftaumittel ist erlaubt, ausdrücklich auch Spülmaschinensalz.
-
Die Verfügung gilt ab Unterzeichnung und nur für den Sonderfall extremer Glätte.
-
Koordiniert wird der Einsatz zentral mit Bezirken sowie Berliner Stadtreinigung und Berliner Wasserbetriebe.
-
Eine gesetzliche Anpassung ist angekündigt, aber noch nicht beschlossen.
Warum Berlin vom Gesetz abweicht
Akute Lage statt langem Verfahren
Das reguläre Berliner Straßenrecht schränkt Tausalz aus Umweltgründen stark ein. Die aktuelle Wetterlage mit anhaltender Eisbildung hat jedoch zu zahlreichen Stürzen geführt; Krankenhäuser berichten von vielen Verletzten täglich. Ein Dringlichkeitsantrag blieb bislang ohne Wirkung daher greift die Exekutive.
Allgemeinverfügung als Notinstrument
Die Allgemeinverfügung ist rechtlich zulässig, aber zeitlich und sachlich begrenzt. Sie überbrückt die Lücke, bis der Gesetzgeber nachzieht. Parallel werden Ressourcen gebündelt, um schnell Wirkung zu erzielen.
Perspektiven
Politik und Verwaltung
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner ordnete den Schritt an und räumte rechtliche Unsicherheiten ein. Sein Argument: Gesundheit und Sicherheit haben Vorrang; zugleich brauche es rasch Rechtssicherheit für die Zukunft.
Betroffene und Praxis
Anlieger bleiben für das Streuen zuständig. Viele haben das zuletzt unzureichend getan teils aus Unklarheit über das Verbot. Für sie schafft die Verfügung Klarheit: Streuen ist erlaubt, Kontrolle und Verantwortung bleiben.
Warum jetzt?
Das Thema eskaliert jetzt, weil die Glätte anhält und die Unfallzahlen steigen. Kurzfristig gilt die Allgemeinverfügung ab heute; eine Gesetzesänderung wird vorbereitet. Für Bürger ändert sich konkret: Sie dürfen Salz einsetzen, um Gehwege sicher zu machen. Nächste Stufe ist eine dauerhafte Rechtsanpassung, deren Zeitpunkt noch offen ist.
Folgen was realistisch ist
-
Schnellere Entschärfung gefährlicher Gehwege, weil Salz Eis zuverlässig löst → weniger Stürze.
-
Mehr Rechtssicherheit für Anlieger, weil das Verbot temporär ausgesetzt ist → klarere Pflichten.
-
Umweltbelastung steigt kurzfristig, weil Salz eingesetzt wird → Abwägung gegen Sicherheit.
-
Höherer Koordinationsaufwand, weil Ressourcen gebündelt werden → effizienterer Einsatz.
-
Druck auf den Gesetzgeber, weil die Lücke sichtbar ist → wahrscheinliche Reform.
Für Berliner zählt jetzt Orientierung: Streuen ist erlaubt, Verantwortung bleibt. Beobachten Sie, wie lange die Verfügung gilt und wie schnell das Gesetz folgt. Entscheidend wird sein, ob Berlin Sicherheit und Umwelt künftig dauerhaft in Einklang bringt.
🔔 Folge @Presse.Online für fundierte Analysen, klare Einordnung und die Themen, über die Deutschland morgen spricht.
FAQ
Gilt die Freigabe für alle Gehwege?
Ja, für den Sonderfall extremer Glätte. Die Allgemeinverfügung erlaubt den Einsatz geeigneter Auftaumittel auf Gehwegen stadtweit.
Darf ich wirklich jedes Salz verwenden?
Ja, sofern es zur Glatteis-Bekämpfung geeignet ist. Die Verwaltung nannte ausdrücklich auch Spülmaschinensalz.
Bin ich als Anlieger weiterhin zuständig?
Ja. Die Pflicht zum Räumen und Streuen bleibt bei den Anliegern; die Verfügung erweitert nur die Mittel.
Wie lange gilt die Regelung?
Bis zur Aufhebung abhängig von der Wetterlage. Parallel wird eine gesetzliche Lösung vorbereitet.
Drohen Bußgelder bei Nicht-Streuen?
Grundsätzlich ja, wenn Pflichten verletzt werden. Die Freigabe erleichtert jedoch die rechtssichere Erfüllung.
Quellenliste:
-
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (Berlin): Pressemitteilung zur Allgemeinverfügung zur Glättebekämpfung
-
Aussage von Petra Nelken, Sprecherin der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, auf Anfrage der B.Z.
-
Allgemeinverfügung der Berliner Verkehrsverwaltung zum Einsatz von Auftaumitteln auf Gehwegen
-
Stellungnahme von Berlins Regierendem Bürgermeister Kai Wegner über den Kurznachrichtendienst X
-
Angaben der Berliner Stadtreinigung (BSR) zur Koordinierung der Glättebekämpfung
-
Berichte Berliner Krankenhäuser über verletzungsbedingte Einlieferungen infolge von Glatteisunfällen
-
Berliner Straßenreinigungsgesetz (StraßenreinigungsG) geltende Rechtslage und angekündigte Anpassung