Bund zahlt fünf Millionen Euro zu viel

Bund zahlt fünf Millionen Euro zu viel
Systembild: Ein falsches Vorzeichen bei der Berechnung von Auslandsbezügen verursachte eine Überzahlung von rund fünf Millionen Euro. © Presse.Online

Bund überweist Auslandsbediensteten fünf Millionen Euro zu viel

Ein fehlerhaftes Vorzeichen bei der Berechnung von Auslandsbezügen hat den Bund rund fünf Millionen Euro gekostet. Bundesbedienstete an 71 von insgesamt 220 Dienstorten im Ausland erhielten zwischen Juli 2025 und Juni 2026 höhere Zahlungen als vorgesehen. Das Auswärtige Amt bestätigte die Überzahlung, nachdem der „Spiegel“ über den Fall berichtet hatte.

Die zu viel gezahlten Beträge können nach Angaben des Ministeriums offenbar nicht von den Empfängern zurückgefordert werden. Stattdessen prüft das Auswärtige Amt, den mit der Berechnung beauftragten externen Dienstleister für den entstandenen Schaden in Regress zu nehmen. Eine Entscheidung darüber steht noch aus.

Positive Faktoren statt vorgesehener Abschläge

Bundesbedienstete erhalten bei einer Tätigkeit im Ausland zusätzliche oder angepasste Bezüge. Berücksichtigt werden dabei unter anderem Preisunterschiede zwischen Berlin und dem jeweiligen Dienstort sowie besondere Belastungen des Auslandseinsatzes.

Der Kaufkraftausgleich ist in Paragraf 55 des Bundesbesoldungsgesetzes geregelt. Er soll Unterschiede bei den Lebenshaltungskosten ausgleichen und wird monatlich aktualisiert. Grundlage sind unter anderem sogenannte Teuerungsziffern des Statistischen Bundesamtes.

Ist das Leben an einem ausländischen Dienstort teurer als in Berlin, kann sich ein positiver Wert ergeben. Sind die Lebenshaltungskosten niedriger, muss der entsprechende Faktor negativ ausfallen. Nach den vorliegenden Berichten wurden die betreffenden Werte jedoch durchgehend mit einem positiven Vorzeichen in die Berechnung übernommen.

Dadurch wurden einzelne Dienstorte zu hoch eingestuft und den dort eingesetzten Beschäftigten höhere Beträge ausgezahlt.

Beschäftigte an fast jedem dritten Dienstort betroffen

Der Fehler wirkte sich an 71 von 220 Auslandsdienstorten aus. Damit war nahezu jeder dritte Standort betroffen. Wie viele Bundesbedienstete insgesamt höhere Zahlungen erhielten und wie stark die Bezüge im jeweiligen Einzelfall stiegen, wurde bislang nicht veröffentlicht.

Zu den Betroffenen gehören laut Medienberichten Diplomaten und Bundeswehrsoldaten. Genannt werden unter anderem in Litauen stationierte Soldaten. Bei ihnen sollen die monatlichen Zuschläge nach der Korrektur künftig um rund 150 Euro sinken.

Für die Beschäftigten bedeutet die Berichtigung damit zwar niedrigere künftige Zahlungen. Die bereits ausgezahlten Beträge sollen sie jedoch behalten dürfen.

Bund prüft Schadenersatz vom Dienstleister

Die Berechnungsgrundlagen wurden von einem externen Unternehmen erstellt, das weltweit Daten erhebt und nach einer mit dem Auswärtigen Amt abgestimmten Methode auswertet. Bei der Festsetzung für das neue Berechnungsjahr wurde der Vorzeichenfehler nach Angaben aus dem Ministerium inzwischen korrigiert.

Offen ist nun, wer letztlich für die fünf Millionen Euro aufkommt. Das Auswärtige Amt prüft mögliche Regressansprüche gegen den Dienstleister. Ob dieser den gesamten Schaden ersetzen müsste, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen, der Verantwortungsverteilung und dem Ergebnis der rechtlichen Prüfung ab.

Ungeklärt bleibt außerdem, weshalb der systematische Vorzeichenfehler über Monate weder bei der Datenübernahme noch bei nachfolgenden Kontrollen erkannt wurde. Gerade weil 71 Dienstorte betroffen waren, wirft der Fall Fragen nach den Kontrollmechanismen bei der Berechnung staatlicher Bezüge auf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Überzahlung: Der Bund zahlte rund fünf Millionen Euro zu viel aus.
  • Zeitraum: Der Fehler wirkte sich von Juli 2025 bis Juni 2026 aus.
  • Betroffene Standorte: Fehlerhafte Berechnungen gab es an 71 von 220 Auslandsdienstorten.
  • Ursache: Negative Berechnungsfaktoren wurden mit einem positiven Vorzeichen übernommen.
  • Empfänger: Betroffen waren unter anderem Diplomaten und Bundeswehrsoldaten.
  • Rückzahlung: Die zu hohen Bezüge können laut Auswärtigem Amt offenbar nicht zurückgefordert werden.
  • Nächster Schritt: Das Ministerium prüft Regressansprüche gegen den beauftragten Dienstleister.
  • Status: Der Berechnungsfehler wurde inzwischen korrigiert, die Haftungsfrage ist noch offen.

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FAQ

Was ist der Kaufkraftausgleich?

Der Kaufkraftausgleich passt die Bezüge von Bundesbediensteten an die Lebenshaltungskosten ihres ausländischen Dienstortes an. Maßstab für den Vergleich ist Berlin. Rechtsgrundlage ist Paragraf 55 des Bundesbesoldungsgesetzes.

Müssen die Beschäftigten das Geld zurückzahlen?

Nach Angaben des Auswärtigen Amts können die zu hohen Zahlungen nicht von den betroffenen Beschäftigten zurückgefordert werden. Eine detaillierte rechtliche Begründung wurde in den öffentlich bekannten Berichten nicht genannt.

Werden die Auslandsbezüge nun gekürzt?

Die fehlerhaften Berechnungswerte wurden korrigiert. Dadurch können die künftigen Bezüge an betroffenen Dienstorten niedriger ausfallen. Für Bundeswehrsoldaten in Litauen wird ein Rückgang um rund 150 Euro monatlich genannt.

Wer muss für die fünf Millionen Euro aufkommen?

Zunächst trägt der Bund die Überzahlung. Das Auswärtige Amt prüft jedoch, ob der beauftragte Dienstleister in Regress genommen werden kann. Das Ergebnis dieser Prüfung ist noch offen.

Quellen

  • Auswärtiges Amt: Informationen zum Kaufkraftausgleich und zu Auslandszuschlägen; Rechtsgrundlage und monatliche Aktualisierung, Primärquelle.
  • DIE ZEIT/dpa, 20. Juni 2026: Bestätigung der Schadenssumme, betroffener Dienstorte und der Regressprüfung.
  • Tagesspiegel/dpa, 20. Juni 2026: Angaben zu Diplomaten, Bundeswehrsoldaten und den künftigen Auswirkungen in Litauen.
  • Bundesbesoldungsgesetz, § 55: Gesetzliche Grundlage des Kaufkraftausgleichs.

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