Element zahlt 2026 kein Geld mehr
Element-Insolvenz: Versicherte erhalten 2026 kein Geld mehr
Die Gläubiger der insolventen Element Insurance AG müssen weiter auf ihr Geld warten. Nach einer Information des Insolvenzverwalters vom 27. Juli 2026 sind im laufenden Jahr voraussichtlich keine Auszahlungen mehr zu erwarten auch nicht bei bislang unbestrittenen Forderungen.
Für Betroffene bedeutet das: Selbst ein anerkannter oder eindeutig dokumentierter Schaden führt derzeit nicht automatisch zu einer Zahlung. Zunächst müssen sämtliche angemeldeten Forderungen geprüft und die verfügbaren Mittel ermittelt werden.
Was passiert ist
Die Element Insurance AG war ein Berliner Schaden- und Unfallversicherer. Das Amtsgericht Charlottenburg eröffnete am 1. März 2025 wegen Überschuldung das endgültige Insolvenzverfahren. Zum Insolvenzverwalter wurde der Berliner Rechtsanwalt Friedemann Schade bestellt.
Zum Jahresanfang 2025 hatte Element rund 320.000 Versicherungsverträge im Bestand. Dazu gehörten unter anderem Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen. Viele Policen wurden allerdings nicht unter dem Namen Element verkauft. Das Unternehmen arbeitete überwiegend als sogenannter White-Label-Versicherer und trat gegenüber Kunden häufig nur als Risikoträger hinter einer anderen Marke auf.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens mussten Schäden, Beitragsguthaben und andere Ansprüche beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Diese Forderungen werden geprüft und sollen vorrangig aus dem Sicherungsvermögen des Versicherers bedient werden. Ob dieses Vermögen für eine vollständige Begleichung aller Ansprüche ausreicht, ist weiterhin unklar.
Die Prüfung dauert länger als von vielen Betroffenen erhofft. Nach der aktuellen Mitteilung können bestehende Ansprüche derzeit nicht ausgezahlt werden. Das gelte auch für Forderungen, die nicht bestritten werden. Der Insolvenzverwalter müsse zunächst den gesamten Forderungsbestand überprüfen, bevor eine mögliche Auszahlungsquote berechnet werden könne.
Um die Bearbeitung zu beschleunigen, wurde nach Angaben des Insolvenzverwalters ein externer Schadensdienstleister eingeschaltet. Dennoch werde es 2026 voraussichtlich keine Auszahlungen mehr geben.
Warum die Element-Insolvenz relevant ist
Die Element-Pleite zeigt eine Lücke im Schutz von Versicherungskunden. Für Lebensversicherer besteht mit Protektor eine Sicherungseinrichtung, für private Krankenversicherer mit Medicator. Für Schaden- und Unfallversicherungen gab es bislang kein vergleichbares System, das offene Leistungsansprüche bei einer Insolvenz vollständig auffängt.
Damit tragen Versicherte einen Teil des Insolvenzrisikos selbst. Reicht das vorhandene Sicherungsvermögen nicht aus, können Forderungen anteilig gekürzt werden. Das betrifft nicht nur kleinere Beitragsguthaben. Bei Gebäude-, Haftpflicht- oder Unfallversicherungen können hohe Schäden und langfristige Zahlungsverpflichtungen im Raum stehen.
Die besondere Vertriebsstruktur von Element erschwerte zudem die Orientierung. Weil zahlreiche Verträge über Kooperationspartner und unter fremden Produktnamen angeboten wurden, war für Versicherte nicht immer sofort erkennbar, dass Element der eigentliche Risikoträger war.
Was daraus folgt
Betroffene erhalten 2026 voraussichtlich keine Zahlung aus dem Insolvenzverfahren. Das bedeutet jedoch nicht, dass angemeldete Forderungen automatisch verloren sind. Die endgültige Höhe einer möglichen Erstattung hängt von der Anerkennung der jeweiligen Forderung, dem verfügbaren Sicherungsvermögen und der später festgelegten Verteilungsquote ab.
Versicherte sollten ihre Unterlagen vollständig aufbewahren. Dazu gehören der Versicherungsschein, Schadensmeldungen, Rechnungen, Gutachten, Schriftwechsel und die Bestätigung der Forderungsanmeldung. Änderungen der Kontaktdaten sollten dem Insolvenzverwalter mitgeteilt werden, damit spätere Informationen oder Auszahlungsmitteilungen zugestellt werden können.
Eine nachträgliche staatliche Vollabsicherung der bestehenden Element-Forderungen ist aus den veröffentlichten Plänen nicht ersichtlich. Der geplante Sicherungsfonds soll den Umgang mit künftigen Schieflagen von Schaden- und Unfallversicherern verbessern.
Was noch offen ist
Unklar bleibt, wann die Prüfung aller angemeldeten Forderungen abgeschlossen werden kann. Ebenso steht noch nicht fest, wann erstmals Zahlungen erfolgen und welche Quote einzelne Gläubiger erhalten werden.
Auch die Frage, ob das Sicherungsvermögen ausreicht, um sämtliche anerkannten Versicherungsansprüche vollständig zu bedienen, ist bislang nicht beantwortet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband weist ausdrücklich darauf hin, dass bei unzureichenden Mitteln Kürzungen möglich sind.
Politisch offen ist zudem die genaue Ausgestaltung der geplanten Sicherungs- und Abwicklungsmechanismen. Verbraucherschützer begrüßen einen Sicherungsfonds für Schaden- und Unfallversicherungen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft kritisiert dagegen insbesondere einen zusätzlichen spartenübergreifenden Abwicklungsfonds und warnt vor weiteren Belastungen des Systems.
Fazit und Ausblick
Die Element-Insolvenz bleibt für Tausende Anspruchsteller eine finanzielle Belastungsprobe. Der aktuelle Stand schafft zumindest Klarheit für 2026: Mit einer Auszahlung ist in diesem Jahr voraussichtlich nicht mehr zu rechnen.
Wann Geld fließt und welcher Anteil der anerkannten Forderungen tatsächlich beglichen werden kann, hängt vom Abschluss der Prüfungen und vom vorhandenen Vermögen ab. Der Fall dürfte zugleich den politischen Druck erhöhen, Versicherte bei künftigen Insolvenzen von Sachversicherern besser abzusichern.
Faktenüberblick
Thema: Insolvenz der Element Insurance AG
Ereignis / Entscheidung: 2026 voraussichtlich keine Auszahlung bestehender Ansprüche
Datum / Zeitraum: Insolvenzverfahren seit 1. März 2025; aktuelle Information vom 27. Juli 2026
Ort / Region: Berlin; Versicherungsverträge bundesweit
Zentrale Akteure: Element Insurance AG, Insolvenzverwalter Friedemann Schade, Amtsgericht Charlottenburg
Betroffene: Gläubiger und Versicherte mit offenen Schäden, Beitragsguthaben oder anderen Ansprüchen
Wichtigste Folge: Anerkannte und unbestrittene Forderungen bleiben vorerst unbezahlt
Stand der Informationen: 28. Juli 2026; Auszahlungszeitpunkt und Höhe der späteren Quote offen
Konkrete Folgen auf einen Blick
- Betroffene sollten für 2026 nicht mehr mit einer Zahlung aus dem Insolvenzverfahren planen.
- Forderungsunterlagen und Nachweise sollten bis zum Abschluss des Verfahrens vollständig aufbewahrt werden.
- Auch eine unbestrittene Forderung führt derzeit nicht zu einer sofortigen Auszahlung.
- Die spätere Zahlung kann geringer ausfallen als der angemeldete Anspruch.
- Der geplante Sicherungsfonds schützt nach aktuellem Stand nicht rückwirkend vor allen Folgen der Element-Insolvenz.
Offene Punkte im Überblick
- Noch offen ist, wann die Forderungsprüfung abgeschlossen wird.
- Unklar bleibt, ab welchem Zeitpunkt erste Auszahlungen möglich sind.
- Noch nicht fest steht die spätere Auszahlungsquote.
- Weitere Angaben zur Höhe des verfügbaren Sicherungsvermögens liegen öffentlich bislang nicht vor.
- Offen ist, in welcher endgültigen Form der Gesetzgeber den Sicherungs- und Abwicklungsfonds beschließt.
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FAQ
Warum zahlt Element derzeit keine Schäden aus?
Der Insolvenzverwalter muss zunächst sämtliche angemeldeten Forderungen prüfen. Erst danach kann festgestellt werden, welche Ansprüche anerkannt werden und wie viel Geld für ihre Begleichung zur Verfügung steht.
Gibt es 2026 noch eine Auszahlung?
Nach der Information des Insolvenzverwalters vom 27. Juli 2026 werden im laufenden Jahr voraussichtlich keine Auszahlungen mehr erfolgen.
Sind unbestrittene Forderungen ebenfalls betroffen?
Ja. Nach Angaben des Insolvenzverwalters können derzeit auch unbestrittene Ansprüche nicht ausgezahlt werden.
Sind die Forderungen damit verloren?
Nein. Die Forderungen werden weiterhin geprüft. Ob und in welcher Höhe sie später beglichen werden, hängt vom Prüfungsergebnis und den verfügbaren Mitteln ab.
Wie viele Versicherungsverträge waren betroffen?
Zum Jahresanfang 2025 hatte Element rund 320.000 Verträge im Bestand. Diese Zahl bezeichnet Verträge und ist nicht zwingend mit der Zahl einzelner Personen gleichzusetzen.
Warum wussten manche Kunden nicht, dass sie bei Element versichert waren?
Element arbeitete häufig als White-Label-Versicherer. Policen wurden über Partner und teilweise unter anderen Markennamen angeboten, während Element im Hintergrund das Versicherungsrisiko trug.
Quellen
- Verfahrensportal zur Insolvenz der Element Insurance AG: Information vom 27. Juli 2026
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens über die Element Insurance AG
- Amtsgericht Charlottenburg / Insolvenzverwalter Friedemann Schade: Verfahrenseröffnung vom 1. März 2025
- Verbraucherzentrale Bundesverband: Stellungnahme zum Versicherungssanierungs-, -abwicklungs- und -aufsichtsänderungsgesetz vom 10. März 2026
- Bund der Versicherten: Bewertung des VSAAG vom 3. Juli 2026
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft: Stellungnahme zum VSAAG vom 6. Juli 2026
- t-online: Bericht über die Information des Insolvenzverwalters vom 28. Juli 2026
Direkte Angaben des Insolvenzverwalters liegen über die veröffentlichte Verfahrensinformation vom 27. Juli 2026 vor. Das Verfahrensportal war bei der redaktionellen Prüfung technisch nur eingeschränkt auslesbar; die Kernaussagen wurden deshalb zusätzlich anhand der veröffentlichten Quellenangaben und weiterer belastbarer Dokumente geprüft.