Rente nach 45 Jahren vor dem Aus
Rente mit 63 vor dem Aus: Reiche verteidigt Reformplan
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche stellt sich hinter die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren. Damit verschärft sich der rentenpolitische Konflikt zwischen der Bundesregierung und mehreren ostdeutschen Ministerpräsidenten.
Was passiert ist
Reiche wies die Forderung zurück, den besonderen Rentenzugang für Menschen mit 45 Versicherungsjahren beizubehalten. „Dass man Beschäftigte bewusst und auch noch staatlich unterstützt in Frühverrentungsprogramme schickt, ist keine gute Idee“, sagte die CDU-Politikerin nach einem Unternehmensbesuch in Zielitz in Sachsen-Anhalt. Deutschland brauche eine längere Lebensarbeitszeit, um wettbewerbsfähiger zu werden.
Grundlage der Debatte ist der Bericht der Alterssicherungskommission vom 24. Juni 2026. Darin empfiehlt die Kommission, den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen. Ein vorgezogener Rentenbeginn wäre danach grundsätzlich nur noch mit Abschlägen oder im Rahmen einer Härtefallregelung möglich.
Die umgangssprachliche Bezeichnung „Rente mit 63“ ist inzwischen missverständlich. Die Altersgrenze wird seit Jahren schrittweise angehoben. Für den Geburtsjahrgang 1963 liegt sie bei 64 Jahren und zehn Monaten, für ab 1964 Geborene bei 65 Jahren. Voraussetzung sind jeweils 45 anrechenbare Versicherungsjahre.
Gegen die Abschaffung wenden sich die CDU-Ministerpräsidenten Mario Voigt aus Thüringen, Michael Kretschmer aus Sachsen und Sven Schulze aus Sachsen-Anhalt. Voigt erklärte, gerade im Osten müsse nach 45 Beitragsjahren weiterhin eine abschlagsfreie Rente möglich sein. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke von der SPD schloss sich dieser Position an.
Warum die Rente mit 63 besonders im Osten relevant ist
Der Widerstand aus Ostdeutschland hat einen wirtschaftlichen und biografischen Hintergrund. Viele Beschäftigte begannen dort früh mit der Arbeit und verfügen über lange Versicherungsverläufe. Zugleich spielt die gesetzliche Rente eine größere Rolle für das gesamte Alterseinkommen.
Nach dem Alterssicherungsbericht 2024 stammen in den neuen Bundesländern rund 90 Prozent des Brutto-Leistungsvolumens der Alterssicherung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. In den alten Bundesländern liegt der Anteil bei 64 Prozent. Betriebsrenten und andere zusätzliche Alterssicherungsleistungen sind im Osten seltener.
Bei ehemaligen Arbeiterinnen, Arbeitern und Angestellten beziehen in den neuen Ländern rund 20 Prozent eine Betriebsrente. Zusätzliche Einkommen neben den Alterssicherungsleistungen erhalten dort 37 Prozent der Männer und 35 Prozent der Frauen. Im Westen sind es jeweils 52 beziehungsweise 49 Prozent.
Diese Unterschiede erklären, warum eine Veränderung der gesetzlichen Rente im Osten häufig unmittelbarer auf das verfügbare Alterseinkommen wirkt. Sie belegen allerdings nicht, dass alle ostdeutschen Versicherten gleichermaßen von der Abschaffung betroffen wären.
Die Alterssicherungskommission argumentiert ihrerseits, die bisherige Regelung komme überdurchschnittlich häufig Männern, Menschen mit höheren Einkommen, stabilen Erwerbsverläufen und besserer Gesundheit zugute. Seit 2015 nutzten demnach etwa 30 Prozent aller neuen Altersrentner den abschlagsfreien vorgezogenen Zugang. Ihre durchschnittliche Zugangsrente lag 2025 bei 1.677 Euro.
Was aus der Abschaffung folgen würde
Wird die Empfehlung Gesetz, könnten 45 Versicherungsjahre allein keinen abschlagsfreien Ruhestand vor der Regelaltersgrenze mehr ermöglichen. Betroffene hätten voraussichtlich zwei wesentliche Möglichkeiten: Sie arbeiten länger oder beantragen eine vorgezogene Altersrente mit dauerhaften Abschlägen.
Nach Berechnungen der Kommission könnten sich Einsparungen von rund 430 Millionen Euro pro Jahr des Rentenbezugs und pro Zugangsjahrgang ergeben, wenn Betroffene stattdessen zum gleichen Zeitpunkt eine Rente mit Abschlägen beziehen. Würden alle Betroffenen ihren Ruhestand um ein Jahr verschieben, veranschlagt die Kommission eine Entlastung von etwa 6,5 Milliarden Euro je Rentenzugangsjahrgang.
Diese Modellrechnungen sind keine Prognosen. Die tatsächliche Wirkung hängt davon ab, wie viele Menschen länger arbeiten können, früher mit Abschlägen ausscheiden oder eine mögliche Härtefallregelung nutzen.
Für körperlich belastende Berufe ist diese Frage besonders relevant. Reiche räumte nach ihrem Besuch in einem Kalibergwerk ein, dass Tätigkeiten unter Tage besondere Grenzen setzen können. Welche Berufe und persönlichen Voraussetzungen eine Härtefallregelung erfassen würde, ist bislang nicht festgelegt.
Was noch offen ist
Die Rente nach 45 Versicherungsjahren ist noch nicht abgeschafft. Der Bericht der Kommission ist eine politische Empfehlung und kein geltendes Gesetz. Für eine Änderung sind ein Gesetzentwurf, Beratungen im Bundestag und gegebenenfalls die Beteiligung des Bundesrates erforderlich.
Unklar bleibt, ab welchem Zeitpunkt die neue Regel gelten könnte. Die Kommission fordert eine Abschaffung zum frühestmöglichen Zeitpunkt, verlangt aber zugleich den verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz. Welche Jahrgänge geschützt werden und wie lang eine Übergangsfrist ausfällt, muss der Gesetzgeber bestimmen.
Offen ist auch, ob die Bundesregierung das gesamte Reformpaket unverändert durchsetzen kann. Der Widerstand ostdeutscher Regierungschefs reicht inzwischen über Parteigrenzen hinweg. Dadurch dürfte die konkrete Ausgestaltung der Reform Gegenstand weiterer Verhandlungen werden.
Fazit und Ausblick
Katherina Reiches Äußerungen bestätigen den Reformkurs, bedeuten aber noch keine beschlossene Abschaffung der Rente mit 63. Für Versicherte mit langen Erwerbsbiografien hängt die konkrete Folge von den gesetzlichen Übergangsregeln ab.
Bis ein Gesetzentwurf vorliegt, lässt sich nicht belastbar sagen, welcher Jahrgang erstmals länger arbeiten oder Abschläge hinnehmen müsste. Rentennahe Versicherte sollten deshalb keine langfristige Entscheidung allein auf Grundlage der Kommissionsempfehlung treffen.
Faktenüberblick
Thema: Abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren
Ereignis / Entscheidung: Reiche verteidigt die Empfehlung zur Abschaffung
Datum / Zeitraum: 30. und 31. Juli 2026
Ort / Region: Zielitz in Sachsen-Anhalt; bundesweite Rentenpolitik
Zentrale Akteure: Katherina Reiche, Alterssicherungskommission, Bundesregierung, ostdeutsche Ministerpräsidenten
Betroffene: Besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Versicherungsjahren
Wichtigste Folge: Früherer Rentenbeginn könnte nur noch mit Abschlägen oder über Härtefallregeln möglich sein
Stand der Informationen: Kommissionsempfehlung; noch kein beschlossenes Gesetz
Konkrete Folgen auf einen Blick
- Bereits bewilligte Renten werden durch die Empfehlung nicht automatisch verändert.
- Wer 45 Versicherungsjahre erreicht, hat derzeit weiterhin Anspruch nach geltendem Recht.
- Künftig könnte für einen vorgezogenen Ruhestand ein dauerhafter Rentenabschlag anfallen.
- Rentennahe Jahrgänge sollen Vertrauensschutz erhalten; dessen Umfang steht noch nicht fest.
- Persönliche Rentenauskünfte bleiben vorerst Berechnungen nach der aktuellen Rechtslage.
Offene Punkte im Überblick
- Noch offen ist, wann ein Gesetzentwurf vorgelegt wird.
- Unklar bleibt, welcher Geburtsjahrgang erstmals betroffen wäre.
- Nicht festgelegt sind Dauer und Umfang des Vertrauensschutzes.
- Weitere Angaben zu möglichen Härtefallregelungen liegen bislang nicht vor.
- Offen ist, ob die Koalition alle Empfehlungen unverändert durchsetzen kann.
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FAQ
Ist die Rente mit 63 bereits abgeschafft?
Nein. Die Alterssicherungskommission hat die Abschaffung empfohlen. Für eine Änderung ist ein Gesetzgebungsverfahren erforderlich.
Wer könnte von der Reform betroffen sein?
Betroffen wären Versicherte, die 45 Versicherungsjahre erreichen und vor der regulären Altersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen wollen. Welche Jahrgänge konkret erfasst werden, ist noch offen.
Kann man derzeit noch nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in Rente gehen?
Ja. Solange das Gesetz nicht geändert wird, gilt die bestehende Regelung weiter. Das erforderliche Mindestalter hängt vom Geburtsjahr ab.
Beginnt die sogenannte Rente mit 63 tatsächlich noch mit 63 Jahren?
Nur für ältere Jahrgänge galt die Altersgrenze von 63 Jahren. Für später Geborene wurde sie schrittweise angehoben. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt sie bei 65 Jahren.
Was passiert, wenn die Regelung abgeschafft wird?
Ein vorzeitiger Rentenbeginn wäre nach dem Kommissionsvorschlag grundsätzlich nur noch mit Abschlägen oder über eine Härtefallregelung möglich. Alternativ müssten Betroffene bis zu einer abschlagsfreien Altersgrenze weiterarbeiten.
Werden bereits ausgezahlte Renten gekürzt?
Dafür gibt es nach aktuellem Stand keine Anhaltspunkte. Die politische Debatte betrifft den künftigen Zugang zur abschlagsfreien Altersrente.