Steuerentlastung mit Milliardenlücke

Steuerentlastung mit Milliardenlücke
Systembild: Die geplante Steuerreform soll Beschäftigte entlasten. Ohne vollständigen Ausgleich der kalten Progression kann die reale Steuerbelastung dennoch steigen. © KI-generierte Illustration

Steuerreform 2027: Kalte Progression schmälert Entlastung

Die Bundesregierung will Beschäftigte und Familien ab 2027 steuerlich entlasten. Doch der bisher bekannte Entwurf verhindert offenbar nicht vollständig, dass inflationsbedingte Lohnerhöhungen zu einer real höheren Steuerlast führen.

Was passiert ist

Union und SPD hatten Anfang Juli eine Reform der Einkommensteuer angekündigt. Die Maßnahmen sollen 2027 in einer ersten Stufe greifen und 2028 ihre volle Wirkung entfalten.

Geplant sind unter anderem ein höherer Grundfreibetrag, mehr Kindergeld, ein höherer Kinderfreibetrag und eine Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.601 Euro gelten.

Der Grundfreibetrag soll nach den bisherigen Planungen bis 2028 auf etwa 12.900 Euro steigen. Das Kindergeld soll zunächst auf 267 Euro und 2028 auf 272 Euro monatlich angehoben werden. Beim Arbeitnehmerpauschbetrag ist eine Erhöhung um 200 Euro auf 1.430 Euro vorgesehen.

Die Bundesregierung spricht von einem Entlastungsvolumen von rund zehn Milliarden Euro pro Jahr. Ein erster Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium enthält jedoch nach übereinstimmenden Medienberichten keinen vollständigen Ausgleich der kalten Progression.

Dabei handelt es sich nicht um eine ausdrücklich beschlossene Erhöhung des Steuersatzes. Die Mehrbelastung entsteht durch das Zusammenspiel von Inflation, steigenden Nominallöhnen und dem progressiven Einkommensteuertarif.

Warum die kalte Progression relevant ist

Steigt ein Gehalt lediglich im Umfang der Inflation, verbessert sich die Kaufkraft nicht. Trotzdem kann die Steuerbelastung überproportional wachsen, wenn die Tarifgrenzen nicht entsprechend verschoben werden.

Ein Arbeitnehmer erhält dann zwar mehr Bruttolohn, kann sich davon real aber kaum mehr leisten. Zugleich steigt der durchschnittliche Steuersatz. Dieser Effekt wird häufig als „heimliche Steuererhöhung“ bezeichnet.

Das Institut der deutschen Wirtschaft hat die Reformpläne auf Grundlage einer kumulierten Inflation von 4,5 Prozent für 2026 und 2027 untersucht. Nach den Berechnungen wären einschließlich der Anpassungen bei Kindergeld und Kinderfreibetrag gut 15 Milliarden Euro erforderlich, um die kalte Progression vollständig auszugleichen.

Die angekündigte Entlastung von rund zehn Milliarden Euro bleibt demnach um mehr als fünf Milliarden Euro hinter einem vollständigen Inflationsausgleich zurück. Diese Differenz ist allerdings eine Modellrechnung und keine bereits feststehende zusätzliche Steuerforderung.

Laut IW würde ein alleinstehender Arbeitnehmer mit 50.000 Euro Jahresbrutto 114 Euro weniger Entlastung erhalten, als für einen vollständigen Ausgleich erforderlich wäre. Bei 80.000 Euro Bruttoeinkommen beträgt die Differenz 265 Euro.

Was daraus folgt

Die Reform kann einzelne Haushalte nominal entlasten und zugleich hinter dem notwendigen Inflationsausgleich zurückbleiben. Deshalb sind die Begriffe „Entlastung“ und „reale Mehrbelastung“ kein zwingender Widerspruch.

Familien profitieren beispielsweise vom höheren Kindergeld und Kinderfreibetrag. Das Bundesfinanzministerium nennt für eine Familie mit zwei mittleren Einkommen und zwei Kindern eine Entlastung von mehr als 600 Euro im Jahr 2028 gegenüber 2026.

Dem stehen zusätzliche Einnahmen zur Gegenfinanzierung gegenüber. Der Reichensteuersatz von 45 Prozent soll bereits ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen greifen. Ab 280.000 Euro sind 47 Prozent vorgesehen. Diese Änderungen sollen in voller Jahreswirkung rund 2,8 Milliarden Euro einbringen.

Daneben sollen die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen reduziert, der Pauschalsteuersatz für Minijobs erhöht und weitere Vergünstigungen eingeschränkt werden. Nach einer von Deutschlandfunk zitierten Reuters-Berechnung bleibt deshalb von der Bruttoentlastung unter dem Strich weniger als die Hälfte übrig.

Was noch offen ist

Der vorliegende Entwurf ist noch kein beschlossenes Gesetz. Änderungen innerhalb der Bundesregierung sowie im anschließenden Verfahren von Bundestag und Bundesrat sind möglich.

Auch die endgültige Höhe des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags steht noch nicht fest. Sie hängt unter anderem vom Existenzminimumbericht ab.

Für die kalte Progression ist zudem der nächste Steuerprogressionsbericht maßgeblich. Er wird üblicherweise im Herbst vorgelegt. Erst mit den darin enthaltenen Inflationsannahmen lässt sich genauer bestimmen, welche Tarifverschiebung für einen vollständigen Ausgleich erforderlich wäre.

Fazit und Ausblick

Die geplante Einkommensteuerreform enthält echte Entlastungselemente. Die pauschale Behauptung, alle Arbeitnehmer müssten trotz der Reform mehr Steuern zahlen, ist daher nicht belegt.

Belastbar ist jedoch die Kritik, dass die bisherigen Pläne keinen vollständigen Ausgleich der kalten Progression vorsehen. Bleibt es dabei, können viele Beschäftigte 2028 nominal entlastet werden und gegenüber einem vollständig inflationsbereinigten Steuertarif trotzdem real verlieren.

Ob daraus tatsächlich eine Mehrbelastung von mehreren Milliarden Euro wird, entscheidet sich erst mit dem endgültigen Tarif, der tatsächlichen Inflation und dem weiteren Gesetzgebungsverfahren.

Faktenüberblick

Thema: Einkommensteuerreform und kalte Progression
Ereignis / Entscheidung: Geplante Reform in zwei Stufen
Datum / Zeitraum: Ab 1. Januar 2027, volle Wirkung ab 2028
Ort / Region: Deutschland
Zentrale Akteure: Bundesregierung, Bundesfinanzministerium, Bundestag, Bundesrat
Betroffene: Einkommensteuerpflichtige, insbesondere Beschäftigte und Familien
Wichtigste Folge: Entlastungen, aber voraussichtlich kein vollständiger Inflationsausgleich
Stand der Informationen: Gesetzentwurf in regierungsinterner Abstimmung

Konkrete Folgen auf einen Blick

  • Beschäftigte können trotz eines höheren Nettobetrags real hinter einem vollständigen Inflationsausgleich zurückbleiben.
  • Familien sollen durch Kindergeld und Kinderfreibetrag stärker profitieren als Kinderlose.
  • Der höhere Arbeitnehmerpauschbetrag wirkt automatisch bei der Lohnsteuerberechnung.
  • Wer sehr hohe Einkommen erzielt, muss nach den bisherigen Plänen mit höheren Steuersätzen rechnen.
  • Die persönliche Wirkung lässt sich erst nach Festlegung des endgültigen Tarifs zuverlässig berechnen.

Offene Punkte im Überblick

  • Noch offen ist, ob die Tarifgrenzen nach dem Progressionsbericht weiter verschoben werden.
  • Unklar bleibt, welche Teile des Entwurfs die regierungsinterne Abstimmung überstehen.
  • Die endgültige Inflationsentwicklung für 2026 und 2027 steht nicht fest.
  • Bundestag und Bundesrat können das Reformpaket noch verändern.
  • Eine abschließende Berechnung für einzelne Einkommensgruppen ist daher noch nicht möglich.

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FAQ

Was ist die kalte Progression?

Kalte Progression entsteht, wenn eine Lohnerhöhung nur die Inflation ausgleicht, wegen des progressiven Steuertarifs aber dennoch zu einer überproportional höheren Einkommensteuer führt.

Erhöht die Bundesregierung tatsächlich die Einkommensteuer?

Eine allgemeine Erhöhung der Steuersätze für Arbeitnehmer ist nicht vorgesehen. Die reale Mehrbelastung kann dadurch entstehen, dass der Tarif nicht vollständig an die Inflation angepasst wird.

Werden Beschäftigte ab 2027 entlastet?

Viele Beschäftigte werden nominal weniger Einkommensteuer zahlen als ohne die Reform. Ob dies auch einen vollständigen Inflationsausgleich bedeutet, hängt vom Einkommen und von der endgültigen Tarifgestaltung ab.

Wie hoch könnte die fehlende Entlastung sein?

Das IW beziffert den Bedarf für einen vollständigen Ausgleich auf gut 15 Milliarden Euro. Die Bundesregierung plant rund zehn Milliarden Euro Entlastung. Die Differenz liegt damit modellhaft bei mehr als fünf Milliarden Euro.

Wer profitiert besonders?

Nach den Berechnungen der Bundesregierung sollen vor allem Familien mit Kindern sowie Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen profitieren.

Ist die Reform bereits beschlossen?

Nein. Der Entwurf befindet sich nach aktuellem Stand noch in der regierungsinternen Abstimmung. Danach müssen Bundestag und Bundesrat beraten.

Quellen

Belastbare direkte Zitate aus dem vollständigen Gesetzentwurf liegen nach aktuellem Stand nicht öffentlich vor.

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