XJAZZ beantragt Insolvenz: Streit um Förderung
XJAZZ-Festival beantragt Insolvenz: Streit um 200.000 Euro
Die XJAZZ Festival GmbH hat beim Amtsgericht Charlottenburg die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Gründer und künstlerischer Leiter Sebastian Studnitzky gab als Datum des Antrags den 22. September 2026 an. Nach der Absage einer Ausgabe im Frühjahr fällt auch das für Herbst geplante Festival aus.
Im Zentrum des Konflikts stehen 200.000 Euro, die das Berliner Abgeordnetenhaus für XJAZZ im Landeshaushalt vorgesehen hat. Das Haushaltsdokument benennt das Festival ausdrücklich. Ob die Voraussetzungen für eine Auszahlung erfüllt waren, ist zwischen den Beteiligten strittig.
Was die 200.000 Euro im Haushalt bedeuten
Die Summe steht im Haushaltsbereich „Musik, Festivals und Clubkultur“. Dort sind ab 2026 jährlich 200.000 Euro für XJAZZ aufgeführt. Die verbindliche Erläuterung beschreibt damit, wofür Haushaltsmittel vorgesehen sind; sie dokumentiert für sich genommen noch keinen erteilten Förderbescheid an die Festivalgesellschaft.
Genau diese Unterscheidung betont die Senatsverwaltung für Kultur. Gegenüber der Berliner Zeitung erklärte ihre Pressesprecherin Britta Elm, die Aufnahme in den Haushalt sei keine automatische Förderzusage. Auch bei einem ausdrücklich genannten Festival müssten die rechtlichen Voraussetzungen für Bewilligung und Auszahlung erfüllt sein.
Festivalgründer kritisiert Zeitpunkt der Absage
Studnitzky sieht die Verantwortung für die Krise wesentlich bei den Abläufen der Kulturverwaltung. Nach seiner Darstellung seien Förderentscheidungen über Jahre so spät verbindlich geworden, dass das Festival bereits Verträge schließen und Ausgaben vorfinanzieren musste. Nach der Absage im Frühjahr habe man die Ausgabe in den Herbst verschoben, um mehr Zeit für die Prüfung des Antrags zu schaffen. Dennoch sei die Förderung erneut wenige Wochen vor dem geplanten Beginn abgelehnt worden.
Für Veranstalter ist der zeitliche Abstand zwischen Planung und Bescheid eine konkrete Finanzierungsfrage: Künstler müssen gebucht, Reisen organisiert und Spielstätten vorbereitet werden, bevor ein Festival beginnt. Ob und in welchem Umfang solche Verpflichtungen zur Insolvenz der XJAZZ Festival GmbH beigetragen haben, lässt sich aus den bislang öffentlich vorliegenden Angaben jedoch nicht unabhängig beziffern.
Kulturverwaltung verweist auf frühere Förderabrechnungen
Die Verwaltung begründet ihre Entscheidung anders. Bei der Prüfung von Verwendungsnachweisen aus früheren Förderjahren seien nach ihrer Darstellung Unregelmäßigkeiten festgestellt worden. Daraus resultierende Rückforderungen seien zum Zeitpunkt der Entscheidung offen gewesen. Unter diesen Umständen habe sie die Förderung für 2026 nicht auszahlen können, erklärte Elm der Berliner Zeitung. Das sind Angaben der Verwaltung, keine Feststellung über eine strafbare Handlung.
Der Streit war bereits im Frühjahr öffentlich. Der rbb berichtete im März über Rückforderungen von damals rund 20.000 Euro aus dem Förderjahr 2024. Studnitzky sagte dem Sender, er habe dagegen Einspruch eingelegt. Zugleich räumte er Fehler etwa bei Hotelabrechnungen ein und kritisierte die Förderbedingungen. Eine Erlaubnis, mit der Herbstplanung zu beginnen, war laut rbb ausdrücklich noch keine Förderzusage.
Mit dem Insolvenzantrag ist die Zukunft der Festivalgesellschaft offen. Er bedeutet für sich genommen noch nicht, dass das Gericht das Insolvenzverfahren bereits eröffnet hat. Auch die genaue Höhe möglicher Verbindlichkeiten und der weitere Umgang mit den Förderstreitigkeiten sind aus den herangezogenen öffentlichen Quellen nicht abschließend ersichtlich.
Für das Publikum gibt es eine begrenzte Perspektive: Nach Angaben der Berliner Zeitung wollen andere Veranstalter einzelne ursprünglich für XJAZZ geplante Konzerte im Oktober eigenständig durchführen. Interessierte sollten Termine und Eintrittsbedingungen beim jeweiligen Veranstalter prüfen.
Quellen und Transparenz:
Die Haushaltsangabe wurde anhand einer Unterlage des Berliner Abgeordnetenhauses geprüft. Angaben zum Insolvenzantrag sowie die aktuellen Stellungnahmen Studnitzkys und der Kulturverwaltung stammen aus der Berichterstattung der Berliner Zeitung vom 24. September. Für den früheren Förderstreit wurde die Recherche des rbb vom März 2026 herangezogen. Der von Dir übermittelte t-online-Beitrag war bei der Recherche technisch nicht abrufbar. Eine eigene Bestätigung durch das Insolvenzgericht oder eigene Stellungnahmen der Beteiligten liegen Presse.Online bislang nicht vor.
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