Gina H. will im Fall Fabian ihr Schweigen brechen

Gina H. will im Fall Fabian ihr Schweigen brechen
Systembild: Vor dem Landgericht Rostock läuft der Mordprozess um den Tod des achtjährigen Fabian.© Presse.Online

Fall Fabian: Gina H. will erstmals vor Gericht aussagen

Rostock. Die im Fall des getöteten achtjährigen Fabian angeklagte Gina H. will am heutigen Montag erstmals ausführlich vor dem Landgericht Rostock aussagen. Bislang hatte sich die 30-Jährige im laufenden Mordprozess nicht zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen eingelassen.

Für den 22. Verhandlungstag ist eine umfangreiche, vorbereitete Erklärung angekündigt. Gina H. will den Text nach Angaben aus dem Prozessumfeld selbst vorlesen. Über den konkreten Inhalt ist vor Beginn der Sitzung nichts Belastbares bekannt.

Vorbereitete Einlassung soll Dutzende Seiten umfassen

Nach Informationen von RTL umfasst die vorbereitete Erklärung zwischen 50 und 100 DIN-A4-Seiten. Die Verteidigung rechnet demnach mit einer längeren Verlesung. Andere Berichte gehen von einer Dauer von weniger als zwei Stunden aus. Wie lange die Einlassung tatsächlich dauert, lässt sich deshalb vor Beginn des Verhandlungstages nicht verlässlich bestimmen.

Für den Termin sollen keine weiteren Zeugenvernehmungen vorgesehen sein. Damit kann sich die Verhandlung zunächst auf die Darstellung der Angeklagten konzentrieren.

Gina H. hatte seit Beginn des Prozesses am 28. April 2026 zu den Tatvorwürfen geschwiegen. Einer ihrer Verteidiger erklärte bereits im Juni gegenüber dem NDR, seine Mandantin wolle vor Gericht „einige Dinge richtigstellen“. Nach Angaben der Verteidigung wurde mit der Einlassung gewartet, damit Gina H. auf zuvor eingeführte Zeugenaussagen und Beweisergebnisse reagieren kann.

Staatsanwaltschaft wirft Gina H. heimtückischen Mord vor

Die Staatsanwaltschaft Rostock wirft Gina H. vor, Fabian am 10. Oktober 2025 unter einem Vorwand aus der Wohnung seiner Mutter in Güstrow gelockt zu haben. Anschließend soll sie den Achtjährigen zu einem Tümpel bei Klein Upahl im Landkreis Rostock gebracht und dort mit mindestens sechs Messerstichen getötet haben.

Der Anklage zufolge soll Gina H. den Leichnam danach mithilfe eines Brandbeschleunigers angezündet haben. Fabian wurde seit dem 10. Oktober vermisst. Seine Leiche wurde vier Tage später in der Nähe des Tümpels gefunden.

Die Anklage geht von Heimtücke und sonst niedrigen Beweggründen aus. Als mögliches Motiv nimmt die Staatsanwaltschaft an, Gina H. habe den Sohn ihres früheren Lebensgefährten als Hindernis für eine Wiederannäherung an den Mann betrachtet.

Diese Darstellung ist Gegenstand der laufenden Beweisaufnahme. Ein Urteil liegt nicht vor. Für Gina H. gilt uneingeschränkt die Unschuldsvermutung.

Verteidigung erwartet kein Geständnis

Mit einer geständigen Einlassung ist nach den bisherigen Ankündigungen der Verteidigung nicht zu rechnen. Gina H. dürfte vielmehr ihre Sicht auf den Tatzeitraum, die erhobenen Indizien und einzelne Zeugenaussagen darstellen.

Die Verteidigung hat im bisherigen Prozessverlauf mehrfach Zweifel an der zeitlichen Rekonstruktion des Tattages geäußert und weitere Ermittlungen angeregt. Unter anderem stellte sie die Frage, ob die von der Staatsanwaltschaft angenommene Abfolge der Ereignisse mit den bekannten Aufenthaltszeiten der Beteiligten vereinbar sei.

Welche Punkte Gina H. in ihrer Erklärung konkret aufgreift und ob sie neue überprüfbare Angaben macht, bleibt bis zur Verlesung offen.

Ob Gina H. Fragen beantwortet, ist unklar

Eine vorbereitete Erklärung bedeutet nicht automatisch, dass sich eine Angeklagte anschließend einer Befragung stellt. Gina H. kann sich im Strafverfahren äußern, einzelne Fragen beantworten oder weitere Angaben verweigern.

Ihr Verteidiger Thomas Löcker hatte die Wahrscheinlichkeit, dass sie nach der Einlassung Fragen beantwortet, als gering bezeichnet. Ausgeschlossen wurde eine Befragung jedoch nicht.

Für die Bewertung ihrer Darstellung wird daher nicht allein der Umfang der Erklärung maßgeblich sein. Entscheidend ist, welche konkreten Angaben Gina H. macht, ob diese anhand bereits erhobener Beweise überprüft werden können und ob sich daraus weitere Schritte für die Beweisaufnahme ergeben.

Offene Fragen

  • Welche Tatvorwürfe und Indizien wird Gina H. konkret bestreiten?
  • Liefert die Einlassung neue überprüfbare Angaben zum 10. Oktober 2025?
  • Wird die Angeklagte Fragen des Gerichts, der Staatsanwaltschaft oder der Nebenklage beantworten?
  • Beantragen die Verfahrensbeteiligten aufgrund ihrer Darstellung weitere Beweiserhebungen?
  • Reichen die bislang vorgesehenen Verhandlungstermine für den Abschluss des Prozesses aus?

Nach dem Termin am 24. August sind weitere Verhandlungstage vorgesehen. Ob der Prozess wie bislang geplant im September abgeschlossen werden kann, ist noch nicht gesichert.

Quellen und Transparenz

Eine eigene Gerichtsbeobachtung von Presse.Online lag zum Veröffentlichungszeitpunkt nicht vor. Der angekündigte Umfang der Einlassung beruht auf Medieninformationen und ist vor der Verlesung nicht amtlich bestätigt.

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