Kinder filmen Misshandlung eines 14-Jährigen
Gewaltvideos aus Neubrandenburg: Ermittlungen gegen Minderjährige
Rund zehn Kinder und Jugendliche sollen in Neubrandenburg einen 14 Jahre alten Jungen über mehrere Stunden geschlagen, getreten und auf weitere Weise misshandelt haben. Die mutmaßlichen Täterinnen und Täter filmten Teile des Geschehens. Erst als entsprechende Aufnahmen in sozialen Netzwerken kursierten, erfuhr die Polizei von dem Fall.
Nach aktuellem Ermittlungsstand ereignete sich die Gewalttat am Mittwoch, 9. September 2026. Hinweise auf die Videos gingen drei Tage später beim Polizeihauptrevier Neubrandenburg ein. Die Kriminalpolizei ermittelt nun gegen Jungen und Mädchen im Alter zwischen neun und 15 Jahren.
Videos ermöglichten die Identifizierung der Beteiligten
Nach Angaben des Polizeipräsidiums Neubrandenburg konnten die Ermittler bereits während der Anzeigenaufnahme mehrere Videos sichern. Die Aufnahmen seien so eindeutig gewesen, dass sowohl der 14-Jährige als auch die Tatverdächtigen identifiziert werden konnten.
Die Polizei geht derzeit davon aus, dass etwa zehn Minderjährige beteiligt waren. Sie sollen den Jungen über mehrere Stunden mit Schlägen und Tritten gequält und dabei auch Gegenstände eingesetzt haben. Zudem sollen ihm teilweise Verbrennungen zugefügt worden sein.
Das Opfer galt zum Zeitpunkt der Anzeigenaufnahme als leicht verletzt. Diese Einstufung beschreibt den polizeilich bekannten Verletzungsstand und sagt nichts über mögliche längerfristige psychische Folgen aus. Dazu liegen bislang keine Angaben vor.
Die Beteiligten kannten sich nach ergänzenden Medieninformationen. Als möglicher Auslöser wird ein Missverständnis in der Kommunikation genannt. Die amtliche Polizeimeldung enthält jedoch keine Angaben zum Motiv oder zum konkreten Ablauf der Eskalation. Diese Punkte sind daher weiterhin Gegenstand der Ermittlungen.
Kripo untersucht Körperverletzung und die Videoaufnahmen
Die Kriminalpolizei Neubrandenburg ermittelt wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, der Nötigung und der Beleidigung. Hinzu kommt der Vorwurf einer Verletzung des persönlichen Lebensbereichs durch die während der Tat angefertigten Bildaufnahmen.
Paragraf 201a des Strafgesetzbuches erfasst unter anderem unbefugte Aufnahmen, die die Hilflosigkeit eines Menschen zur Schau stellen und dessen höchstpersönlichen Lebensbereich verletzen. Strafbar kann je nach Einzelfall nicht nur die Herstellung, sondern auch die Weitergabe solcher Aufnahmen sein.
Ob und welche Tatbestände den einzelnen Beschuldigten später vorgeworfen werden können, steht noch nicht fest. Die bisherigen Angaben beruhen auf dem vorläufigen Stand der polizeilichen Ermittlungen. Für alle Tatverdächtigen gilt die Unschuldsvermutung.
Die Nationalitäten der Beteiligten werden in der Polizeimeldung zwar genannt. Für die rechtliche Bewertung der Tatvorwürfe sind sie jedoch ohne Bedeutung.
Mehrere Verdächtige sind noch nicht strafmündig
Das Alter der Tatverdächtigen hat erhebliche rechtliche Folgen. Kinder, die bei einer Tat noch keine 14 Jahre alt sind, sind nach deutschem Strafrecht schuldunfähig. Gegen sie kann deshalb kein Jugendstrafverfahren mit einer strafrechtlichen Verurteilung geführt werden.
Das bedeutet jedoch nicht, dass eine Tat ohne Folgen bleibt. Polizei und Staatsanwaltschaft können den Sachverhalt aufklären und Beweise sichern. Je nach persönlicher Situation kommen Maßnahmen der Jugendhilfe sowie familiengerichtliche Schritte in Betracht. Über solche Maßnahmen im konkreten Fall haben die Behörden bislang nichts mitgeteilt.
Für Beschuldigte, die zur Tatzeit 14 oder 15 Jahre alt waren, gilt das Jugendgerichtsgesetz. Bei Jugendlichen ist zusätzlich zu prüfen, ob sie nach ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug waren, das Unrecht der Tat einzusehen und entsprechend zu handeln. Erst danach kann über eine individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit entschieden werden.
Herkunft der Videos und genauer Ablauf bleiben offen
Ungeklärt ist bislang, wie weit die Videos verbreitet wurden, wer sie aufgenommen oder weitergeleitet hat und ob weitere Personen das Geschehen beobachteten. Auch die jeweiligen Tatbeiträge der rund zehn Verdächtigen sind noch zu bestimmen.
Die Polizei hat bisher weder einen konkreten Tatort innerhalb Neubrandenburgs noch Einzelheiten zu den verwendeten Gegenständen veröffentlicht. Ebenso ist nicht bekannt, ob das Jugendamt eingeschaltet wurde oder welche Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen für den 14-Jährigen veranlasst worden sind.
Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Neubrandenburg dauern an. Neue Erkenntnisse können insbesondere aus der Auswertung der sichergestellten Aufnahmen und der Befragung der Beteiligten entstehen.
Offene Fragen
- Welche konkreten Tatbeiträge werden den einzelnen Verdächtigen zugerechnet?
- Wer fertigte die Aufnahmen an und wer verbreitete sie?
- Wie viele Menschen erhielten oder teilten die Videos?
- Welche jugendhilferechtlichen Maßnahmen wurden eingeleitet?
- Gibt es weitere bislang unbekannte Beteiligte oder Zeugen?
Quellen und Transparenz
- Polizeipräsidium Neubrandenburg: „Polizei erfährt durch Videos von Gewalteskalation gegen Jugendlichen“, Polizeimeldung Nr. 6351351 vom 14. September 2026 – Primärquelle zu Tatvorwürfen, Alter der Beteiligten, Verletzungsstand und Ermittlungsverfahren.
- Bundesministerium der Justiz: § 1 Jugendgerichtsgesetz amtliche Gesetzesfassung zur Einordnung von Jugendlichen im Jugendstrafrecht.
- Bundesministerium der Justiz: § 201a Strafgesetzbuch amtliche Gesetzesfassung zu Persönlichkeitsverletzungen durch Bildaufnahmen.
- BILD-Bericht vom 14. September 2026 ergänzende Sekundärquelle zu Bekanntschaft und möglichem Anlass; diese Einzelheiten sind in der amtlichen Polizeimeldung nicht enthalten.