Messer-Mann aus Vollzug bei Leipzig geflohen

Messer-Mann aus Vollzug bei Leipzig geflohen
Großfahndung: 22-Jähriger aus Maßregelvollzug geflohen © Polizei Leipzig

Großfahndung bei Leipzig: 22-Jähriger aus Maßregelvollzug geflohen

Ein 22-Jähriger ist aus dem Maßregelvollzug in Schkeuditz bei Leipzig geflohen. Die Polizei sucht nach dem Mann und warnt vor einer möglichen Gefahr. Wer ihn sieht, soll Abstand halten und sofort die 110 verständigen.

Im Raum Leipzig läuft die Suche nach einem 22 Jahre alten Mann, der aus dem Maßregelvollzug in Schkeuditz geflohen ist. Nach bisherigen Angaben nutzte er am Freitag, dem 25. September, gegen 16 Uhr einen Spaziergang auf dem Gelände der Einrichtung an der Leipziger Straße zur Flucht. Seitdem wird nach ihm gesucht.

Die Polizei geht davon aus, dass sich der Mann weiterhin im Raum Leipzig aufhalten könnte. Nach der Flucht wurde ein Vollstreckungshaftbefehl erlassen. Die bisherigen Suchmaßnahmen führten zunächst nicht zu seiner Festnahme.

Beschreibung des gesuchten 22-Jährigen

Der gesuchte Flüchtige ist laut Fahndungsaufruf der Polizei wie folgt zu erkennen.

  • 1,78 Meter groß
  • scheinbares Alter: 20 bis 25
  • hagere Statur
  • schwarzer Igelschnitt, Vollbart
  • spricht gebrochen Deutsch, persische Muttersprache
  • Bekleidung zum Fluchtzeitpunkt: hellblaue Windjacke, blaue Jeans, Turnschuhe

Polizei warnt: Gesuchten nicht ansprechen

Besondere Bedeutung erhält die Fahndung durch den Sicherheitshinweis der Ermittler. Wegen der bisherigen Taten des Mannes könne nicht ausgeschlossen werden, dass von ihm eine Gefahr ausgeht. Personen, die den Gesuchten erkennen, sollen sich ihm deshalb nicht nähern, sondern die Polizei über den Notruf 110 verständigen.

Hinweise zu seinem Aufenthaltsort nimmt die Leipziger Kriminalpolizei unter 0341 966 46666 entgegen.

Schwere Vorwürfe aus Leipzig

Bei dem Gesuchten handelt es sich Medienberichten zufolge um einen in Afghanistan geborenen Mann, der bereits wegen schwerer Gewalttaten Gegenstand eines Sicherungsverfahrens vor dem Landgericht Leipzig war. Die Leipziger Zeitung berichtete im Juli ausführlich über das Verfahren.

Demnach waren eine gefährliche Körperverletzung sowie zwei Fälle versuchter schwerer räuberischer Erpressung aktenkundig. Am 9. August 2025 soll der damals 21-Jährige einem Mann in der Leipziger Eisenbahnstraße zunächst ein Smartphone entwendet und ihm anschließend mit einem Messer in die Brust gestochen haben. Das Opfer erlitt potenziell lebensbedrohliche Verletzungen und musste notoperiert werden.

Nur wenige Minuten später soll der Mann einen Barbetreiber mit einem Messer bedroht und Geld verlangt haben. Ein weiterer Versuch, in einem Café an Geld zu gelangen, soll ebenfalls gescheitert sein.

Das Landgericht Leipzig ordnete am 30. Juni 2026 die dauerhafte Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Hintergrund war nach dem Prozessbericht auch eine Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis; der Mann galt für die verhandelten Taten als schuldunfähig. Der Beschluss war zum Zeitpunkt der damaligen Berichterstattung noch nicht rechtskräftig.

Wie konnte die Flucht bei einem Spaziergang gelingen?

Genau dieser Punkt dürfte nun besondere Aufmerksamkeit erhalten. Nach den bislang veröffentlichten Angaben gelang dem 22-Jährigen die Flucht während eines Spaziergangs auf dem Gelände des Maßregelvollzugs. Details dazu, unter welchen Sicherungsmaßnahmen dieser Spaziergang stattfand, wie der Mann sich entfernen konnte und ob interne Abläufe überprüft werden, sind bislang nicht belastbar veröffentlicht.

Der Maßregelvollzug ist keine gewöhnliche Strafhaft. In psychiatrischen Krankenhäusern werden unter anderem Menschen untergebracht, bei denen Gerichte aufgrund psychischer Erkrankungen eine erhebliche Gefährdung und die Voraussetzungen einer entsprechenden Unterbringung festgestellt haben. Im konkreten Fall hatte das Landgericht nach dem damaligen Prozessbericht eine unbefristete psychiatrische Unterbringung angeordnet.

Für die Öffentlichkeit ist derzeit vor allem die laufende Fahndung relevant: Solange der Mann nicht gefunden wurde, gilt der ausdrückliche Hinweis der Polizei, keinen eigenen Kontaktversuch zu unternehmen.

Was jetzt konkret gilt

Wer eine Person sieht, auf die die veröffentlichte Beschreibung passt, sollte Abstand halten und den Aufenthaltsort möglichst genau an die Polizei weitergeben. Eine eigenständige Verfolgung oder Ansprache ist angesichts der polizeilichen Gefahrenwarnung nicht ratsam.

Notruf: 110
Kriminalpolizei Leipzig: 0341 966 46666

Quellen und Transparenz

Grundlage dieser Veröffentlichung sind die am 26. September 2026 veröffentlichten Angaben zur Fahndung sowie die frühere Gerichtsberichterstattung zum Sicherungsverfahren gegen den 22-Jährigen. Die Fahndungslage kann sich kurzfristig ändern. Angaben zur konkreten Flucht, zu möglichen Sicherungsfehlern oder zum derzeitigen Aufenthaltsort des Mannes werden nicht ergänzt, solange sie nicht bestätigt sind.

Quellen: FOCUS online, Leipziger Zeitung; Angaben der Polizeidirektion Leipzig werden in den Fahndungsberichten wiedergegeben.

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