DocMorris: Streit um unbezahlte Ordnungsgelder
DocMorris: Konten wegen unbezahlter Ordnungsgelder gepfändet
Konten der Versandapotheke DocMorris sind in den Niederlanden gepfändet worden. Nach einem Bericht der „Pharmazeutischen Zeitung“ ließ die Apothekerkammer Nordrhein offene deutsche Ordnungsgelder durch einen niederländischen Gerichtsvollzieher eintreiben. Ein Teilbetrag wurde bereits gesichert. Ein Gericht in Limburg bestätigte die Pfändung in erster Instanz; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Drei Ordnungsgelder ergeben 210.000 Euro
Der Streit geht auf eine Preiswerbung zurück, die das Landgericht Stuttgart 2020 untersagt hatte. DocMorris setzte die beanstandete Werbung laut dem Fachmedium fort. Daraufhin verhängte das Gericht im Juli 2024 ein Ordnungsgeld von 50.000 Euro. Das Oberlandesgericht Stuttgart wies die Beschwerde dagegen im Dezember desselben Jahres zurück.
Im April 2025 folgten 60.000 Euro, im Oktober 2025 weitere 100.000 Euro. Die drei Beträge summieren sich auf 210.000 Euro. Auch der dritte Beschluss ist inzwischen rechtskräftig. Wie viel Geld durch die Pfändung eingetrieben wurde und welche Forderungen damit bereits beglichen sind, nennt der Bericht nicht.
DocMorris bestreitet die Vollstreckungsbefugnis
DocMorris ging gerichtlich gegen die Kontopfändung vor. Nach Darstellung der Kammeranwälte argumentierte das Unternehmen, die Apothekerkammer sei nicht zur Vollstreckung befugt: Die Ordnungsgelder seien an die Staatskasse zu zahlen. Zudem erhob DocMorris den Vorwurf, die Kammer wolle das Geld selbst vereinnahmen.
Das Gericht in Limburg folgte dieser Argumentation nach Angaben der Rechtsanwältin Anne Bongers-Gehlert nicht. Die Kammer dürfe rechtskräftige Ordnungsgelder zugunsten der Landesoberkasse auch im Ausland vollstrecken. Eine gesonderte Ermächtigung sei nicht erforderlich, solange die Landesoberkasse die Beitreibung nicht selbst übernommen habe.
Niederländisches Urteil noch anfechtbar
Die Apothekerkammer sieht ihre Vorgehensweise bestätigt. Ihre Justiziarin erklärte gegenüber „Bild“, ein ausländischer Unternehmenssitz schütze nicht vor der Durchsetzung deutscher Gerichtsentscheidungen. DocMorris wollte sich gegenüber der Zeitung unter Verweis auf das laufende Verfahren nicht äußern.
Die Rechtskraft der deutschen Ordnungsgeldbeschlüsse und die des niederländischen Urteils sind dabei getrennt zu betrachten. Gegen die Entscheidung in Limburg kann DocMorris laut den veröffentlichten Berichten innerhalb von vier Wochen Berufung einlegen. Ein konkretes Fristende wird nicht genannt. Ob das Unternehmen Berufung eingelegt hat, geht aus den ausgewerteten Berichten nicht hervor.
Quellen und Transparenz
- Pharmazeutische Zeitung, Alexander Müller: „Unbezahlte Ordnungsgelder: Doc Morris wird gepfändet“, 29. September 2026. Fachmedienbericht, insbesondere auf Grundlage von Angaben der Kammeranwälte.
- Bild, Bianca Weiner: „Zwangsvollstreckung gegen DocMorris: Versand-Apotheke wird gepfändet“, 4. Oktober 2026. Ergänzende Aussagen von Kammer und Unternehmen.
- t-online: „Versand-Apotheke DocMorris wird gepfändet“, aktualisiert am 5. Oktober 2026. Ergänzender Medienbericht.
Der niederländische Urteilstext und die deutschen Ordnungsgeldbeschlüsse lagen für diesen Beitrag nicht im Original vor. Die Darstellung der niederländischen Entscheidungsgründe beruht auf den veröffentlichten Angaben der Kammeranwälte.
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