Christa Pike: Warum der Hilferuf angezweifelt wurde
Christa Pike: Notruf-Verwirrung verzögerte Hilfe nach Hinrichtung
Nashville. Nach dem gescheiterten Hinrichtungsversuch an Christa Pike haben Zweifel an einem Notruf die medizinische Hilfe verzögert. Laut Associated Press lagen am 30. September rund 31 Minuten zwischen dem ersten Hilferuf und der Bestätigung durch das Gefängnis, dass tatsächlich ein Notfall vorlag. Die Nachrichtenagentur wertete dazu Aufzeichnungen der Einsatzkommunikation aus.
Die neuen Unterlagen richten den Blick auf die Rettungsabläufe im Riverbend Maximum Security Institution. Dort hatte die 50-Jährige die Verabreichung von zwei Dosen Pentobarbital überlebt.
Der Hilferuf wurde zunächst für falsch gehalten
Um 20.40 Uhr Ortszeit ging der erste Notruf ein. Dem Anrufer fehlte jedoch ein Code zur Bestätigung seiner Echtheit. Um 21.03 Uhr wurde in der Einsatzkommunikation gemeldet, der Anruf sei falsch. Vier Minuten später berichtete ein Einsatzkraft von einer Person am Gefängnistor, die auf dem tatsächlichen Notfall bestand. Erst gegen 21.11 Uhr bestätigte das Gefängnis den Hilferuf.
Diese Zeitspanne beschreibt die verzögerte Bestätigung des Einsatzes. Sie lässt für sich genommen keine genaue Aussage darüber zu, wann welche Behandlung begann oder welche gesundheitlichen Folgen die Verzögerung hatte.
Zum ersten Notruf liegt eine schriftliche Darstellung vor
Die Notrufbehörde von Nashville veröffentlichte am 12. Oktober eine schriftliche Darstellung des ersten Gesprächs. Nach ihrer Erklärung wurde die ursprüngliche Tonaufnahme nach rechtlicher Prüfung von der Veröffentlichung ausgenommen. Die schriftliche Fassung beruhe auf einer Auswertung dieser Aufnahme, berichtete der lokale Sender WSMV.
Damit sind zwei Quellenarten zu unterscheiden: die schriftliche Darstellung des ersten Notrufs und die von AP ausgewerteten Aufzeichnungen der weiteren Einsatzkommunikation. Zusammen dokumentieren sie Schwierigkeiten bei der Anerkennung und Weitergabe des Hilfeersuchens.
Pike wurde nach dem Hinrichtungsversuch ins Vanderbilt University Medical Center gebracht. Nach Angaben ihrer Anwälte war sie zunächst bewusstlos und wurde künstlich beatmet. Am 6. Oktober erlangte sie das Bewusstsein wieder. Am 10. Oktober teilte die Verteidigung mit, dass sie aus dem Krankenhaus entlassen und in das Frauengefängnis zurückgebracht worden sei.
Unabhängige Untersuchung soll den Ablauf klären
Pike wurde wegen des Mordes an Colleen Slemmer im Jahr 1995 zum Tode verurteilt. Die jetzige Untersuchung betrifft die staatlichen Abläufe bei der Vollstreckung dieses Urteils.
Auf Veranlassung von Gouverneur Bill Lee beauftragte die Generalstaatsanwaltschaft von Tennessee den früheren Bundesstaatsanwalt Ed Stanton mit einer unabhängigen Prüfung. Laut einer Mitteilung vom 3. Oktober soll er untersuchen, ob das Hinrichtungsprotokoll eingehalten wurde und welche Änderungen erforderlich sein könnten. Die noch ausstehende, für dieses Jahr angesetzte Hinrichtung wurde bis zum Abschluss der Prüfung abgesagt.
Stanton hatte bereits 2022 das Hinrichtungsverfahren des Bundesstaates untersucht. Seine damalige Prüfung führte nach Angaben der Regierung zu einer umfassenden Überarbeitung des Protokolls. Nun muss erneut geklärt werden, an welchen Stellen die Abläufe versagten. Ein Ergebnis der aktuellen Untersuchung liegt in den ausgewerteten Quellen noch nicht vor.
Quellen und Transparenz
- Associated Press, 12. Oktober 2026: Bericht über die verzögerte Notfallhilfe, gestützt auf ausgewertete Einsatzaufzeichnungen.
- WSMV/Gray News, 12. Oktober 2026: Bericht zur schriftlichen Darstellung des ersten Notrufs, einschließlich Angaben der Notrufbehörde und der Verteidigung.
- Regierung von Tennessee, Pressemitteilung vom 3. Oktober 2026: „State of Tennessee Launches Independent Review“, dokumentiert bei Forth.
Die Originalaufzeichnungen wurden für diesen Beitrag nicht selbst angehört. Ihre Inhalte werden AP beziehungsweise der von WSMV wiedergegebenen Behördenauskunft zugeordnet. Die Bezeichnung „Satanistin“ wird nicht übernommen; eine aktuelle religiöse Selbstzuordnung ist durch die ausgewerteten Quellen nicht belegt.
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