Klingbeils Finanzplan verfehlt Stabilitätskriterien
Klingbeils Finanzplan verfehlt Haushaltskriterien jetzt sollen die Regeln geändert werden
Berlin. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) räumt nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ Auffälligkeiten in der Finanzplanung des Bundes ein. Wie t-online unter Berufung auf die Zeitung berichtet, wird 2026 und 2027 jeweils eines der vier Stabilitätskriterien verfehlt, ab 2028 sind es bis zum Ende des Planungszeitraums 2030 drei. Grundlage ist der aktuelle Bericht des Bundes an den Stabilitätsrat.
Damit steht die Frage im Raum, ob das gemeinsame Kontrollgremium von Bund und Ländern eine drohende Haushaltsnotlage prüfen muss. Aus den auffälligen Kennzahlen allein folgt allerdings noch keine solche Feststellung.
Wann der Stabilitätsrat eingreifen muss
Das Stabilitätsratsgesetz unterscheidet zwischen Warnsignalen und dem Ergebnis einer umfassenden Prüfung. Die festgelegten Schwellenwerte sollen auf mögliche Haushaltsprobleme hinweisen. Werden sie bei der Mehrzahl der Kennziffern nicht eingehalten, sieht Paragraf 4 die Einleitung einer Prüfung vor. Dabei sind alle relevanten Bereiche des betroffenen Haushalts einzubeziehen. Erst anschließend beschließt der Rat, ob eine Haushaltsnotlage droht.
Auch Sparmaßnahmen wären keine unmittelbare Folge einzelner Grenzwertüberschreitungen. Stellt der Rat eine drohende Haushaltsnotlage fest, vereinbart er mit dem Bund ein Sanierungsprogramm. Dafür muss der Bund Vorschläge vorlegen. Das Programm enthält Zielwerte und darauf abgestimmte Maßnahmen; seine reguläre Laufzeit beträgt mindestens zwei Jahre.
Warum die Bundeswehrausgaben eine Rolle spielen
Nach dem Bericht führt Klingbeil die Auffälligkeiten auf zusätzliche Ausgaben für die Bundeswehr zurück. Eine Anpassung der innerdeutschen Überwachungsregeln soll ermöglichen, diese gesondert zu berücksichtigen. Als möglicher Beschlusstermin wird der 3. Dezember genannt. Beschlossen ist die Änderung damit noch nicht.
Für die Schuldenbremse existiert bereits eine Sonderregel im Grundgesetz. Artikel 115 nimmt bestimmte Verteidigungs- und Sicherheitsausgaben oberhalb von einem Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts von der regulären Kreditbegrenzung aus. Dazu zählen neben Verteidigung unter anderem der Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie Hilfen für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten.
Deshalb lässt sich aus verfehlten Stabilitätskennziffern kein Verfassungsverstoß ableiten. Die zulässige Kreditaufnahme und die Warnschwellen der Haushaltsüberwachung erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
Was eine Ausnahme ändern würde
Eine Sonderbehandlung könnte verändern, wie der Stabilitätsrat die Finanzplanung bewertet. Die aufgenommenen Kredite würden dadurch jedoch nicht verschwinden. Auch ihre Finanzierungskosten blieben bestehen.
Für die Beurteilung der geplanten Änderung kommt es deshalb auf deren genaue Ausgestaltung an: Welche Ausgaben werden herausgerechnet, für welchen Zeitraum gilt die Ausnahme und wie werden die verbleibenden Haushaltsrisiken sichtbar gemacht? Dazu liegt dieser Redaktion kein beschlossener Regelungstext vor.
Quellen und Transparenz: Die Angaben zum aktuellen Bundesbericht und zur geplanten Regeländerung beruhen auf den Berichten von t-online und FOCUS online mit Bezug auf die „Süddeutsche Zeitung“. Der vollständige aktuelle Bundesbericht lag für diesen Beitrag nicht zur eigenen Prüfung vor. Die Erläuterungen zum Verfahren und zur Schuldenbremse stützen sich auf das Stabilitätsratsgesetz und Artikel 115 des Grundgesetzes.
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