Wiederholung der Bundestagswahl 2021

Wiederholung der Bundestagswahl 2021
Bundestagswahl 2023/2024

Wiederholungswahl 2024: Bundesweite Neuausrichtung im Deutschen Bundestag nach Wahlwiederholung in 455 Wahlbezirken

Berlin. In der Nacht zum 12. Februar 2024 hat die Bundeswahlleiterin die neuen, vorläufigen Wahlergebnisse für den 20. Deutschen Bundestag bekanntgegeben, nachdem in Berlin die Bundestagswahl von 2021 teilweise neu durchgeführt wurde. Die Neuwahl fand am 11. Februar 2024 in 455 Wahlbezirken Berlins statt, nachdem das Bundesverfassungsgericht die ursprüngliche Wahl für nichtig erklärt und eine Wiederholung angeordnet hatte.

Die Wahlbeteiligung lag bundesweit bei 76,4 Prozent, ähnlich dem Wert von 76,6 Prozent aus dem Jahr 2021. Die Parteien erzielten folgende Zweitstimmenanteile:

  • SPD: 25,7% (2021: 25,7%)
  • CDU: 19,0% (2021: 18,9%)
  • GRÜNE: 14,7% (2021: 14,8%)
  • FDP: 11,4% (2021: 11,5%)
  • AfD: 10,4% (2021: 10,3%)
  • CSU: 5,2% (2021: 5,2%)
  • DIE LINKE: 4,9% (2021: 4,9%)
  • SSW: 0,1% (2021: 0,1%)
  • Sonstige: 8,6% (2021: 8,6%)

Die Zahl der ungültigen Zweitstimmen blieb mit 0,9% stabil.

Als Ergebnis der Wahl hat sich die Anzahl der Bundestagssitze von 736 auf 735 reduziert. Die Sitzverteilung stellt sich wie folgt dar:

  • SPD: 206 Sitze (darunter 121 Wahlkreissitze)
  • CDU: 152 Sitze (darunter 98 Wahlkreissitze)
  • GRÜNE: 118 Sitze (darunter 16 Wahlkreissitze)
  • FDP: 91 Sitze
  • AfD: 83 Sitze (darunter 16 Wahlkreissitze)
  • CSU: 45 Sitze (alle als Wahlkreissitze)
  • DIE LINKE: 39 Sitze (darunter 3 Wahlkreissitze)
  • SSW: 1 Sitz

Die Sitzverteilung im Bundestag hat sich durch die Berliner Wiederholungswahl wie folgt geändert:

  • Die FDP verliert in Berlin einen Sitz.
  • Die SPD verliert in Berlin einen Sitz, gewinnt aber in Niedersachsen einen hinzu.
  • Die GRÜNEN verlieren in Berlin einen Sitz, gewinnen jedoch in Nordrhein-Westfalen einen dazu.
  • DIE LINKE verliert in Berlin einen Sitz, gewinnt aber in Hessen einen hinzu.

Infolge des vorläufigen Ergebnisses verlieren einige Berliner Abgeordnete ihr Mandat, während andere neu in den Bundestag einziehen.

Die endgültige Festlegung des Wahlergebnisses ist für den 1. März 2024 geplant, wobei die Kreis- und Landeswahlausschüsse die Ergebnisse überprüfen und der Bundeswahlausschuss das Gesamtergebnis in einer öffentlichen Sitzung neu feststellt. Nach dieser Sitzung werden die endgültigen Wahlergebnisse veröffentlicht und die Mitgliedschaft im Bundestag entsprechend angepasst. Diejenigen, die durch Nachrückverfahren bereits Mandate erlangt hatten, behalten diese grundsätzlich, es sei denn, es ergeben sich Änderungen durch die Neufeststellung des Gesamtergebnisses. Parteiaustritte oder -wechsel nach der Wahl haben keinen Einfluss auf die Feststellungen des Bundeswahlausschusses.

Weitere Informationen, auch zu den vorläufig Gewählten, finden Sie auf www.bundeswahlleiterin.de.
PSM.Media- Nachrichtenagentur, Foto: Systembild: Wiederholungswahl 2024 © IStock