Hamburg. In Russland wurde gegen einen deutschen Staatsbürger ein Strafverfahren wegen Drogenschmuggels eingeleitet, nachdem der Zoll in seinem Gepäck Gummibärchen entdeckt hatte, die die psychoaktive Substanz Tetrahydrocannabinol enthielten. Ihm drohen bis zu sieben Jahre Haft.
Berichten des Zolls zufolge war der Mann von Hamburg aus zu einer Brieffreundin nach Russland gereist. Bei der Kontrolle seines Rucksacks am Flughafen Pulkowo in Sankt Petersburg fiel den Zöllnern eine Plastiktüte mit einem Cannabisblatt-Motiv und der Aufschrift „Fink Green Goldbears“ auf. In der Tüte befanden sich sechs stark riechende Gummibärchen mit jeweils rund 20 Gramm Gewicht. Ein Schnelltest bestätigte das Vorhandensein von Tetrahydrocannabinol, einer psychoaktiven Substanz, die zu den Cannabinoiden gehört und deren Einfuhr nach Russland verboten ist.
In einem von den Zollbehörden veröffentlichten Video ist zu hören, wie der Mann erklärt: „In Deutschland haben wir verschiedene Arten von Fruchtgummis. Nicht nur Haribo.“
Der Passagier gab an, die Gummibärchen in Deutschland gekauft und während des Fluges „für einen erholsamen Schlaf“ konsumiert zu haben. Der 38-Jährige wurde daraufhin festgenommen und ein Strafverfahren wegen Drogenschmuggels gegen ihn eingeleitet, wobei ihm drei bis sieben Jahre Haft drohen.
Das Auswärtige Amt wurde von den russischen Behörden über die Festnahme des Mannes informiert.
Für die Einfuhr von Medikamenten, die Betäubungsmittel oder psychotrope Stoffe enthalten und nach Russland zugelassen sind, ist ein Rezept erforderlich. Andernfalls kann das Medikament beschlagnahmt werden und der Passagier wegen Drogenschmuggels angeklagt werden.