Gerhard Schröder verliert Büro-Klage

Kein Rückzugsort mehr im Bundestag: Schröder unterliegt vor Gericht
Wer entscheidet eigentlich, was einem Altkanzler zusteht – und was nicht mehr?
Gerhard Schröder, einst Kanzler der Agenda-2010-Ära und eine der prägendsten Figuren der deutschen Nachkriegspolitik, wollte es wissen. Doch sein juristischer Kampf um ein Bundestagsbüro ist gescheitert – und das auf einer formalen Ebene.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Schröders Klage abgewiesen. Begründung: nicht zuständig. Wer den Paragrafendschungel kennt, weiß: Das ist kein Urteil im inhaltlichen Sinne, sondern eine Tür, die sich nicht öffnen ließ. Die eigentliche Entscheidung hätte das Bundesverfassungsgericht treffen müssen. Für Schröder bedeutet das: kein Büro, kein Personal – und vor allem kein symbolischer Raum mehr im politischen Zentrum der Republik.
Was steckt hinter dem Fall?
Bis 2021 hatte Schröder – wie alle Altkanzler – ein eigenes Büro mit Personal, finanziert vom Staat. Ein Stück institutionalisierter Dankbarkeit. Doch 2022 zog der Haushaltsausschuss des Bundestags die Reißleine: Schröder übe keine „fortwirkenden amtlichen Verpflichtungen“ mehr aus, so die Begründung.
Seine Nähe zu Russland und insbesondere zu Wladimir Putin, sein Posten bei Rosneft – das alles dürfte politisch mitgewirkt haben, auch wenn es offiziell nicht Teil der Argumentation war. Ein klares Signal: Staatliche Privilegien sind kein Selbstläufer.
Schröder jedoch wollte das nicht hinnehmen. Sein Argument: Die Entscheidung sei politisch motiviert, nicht rechtlich fundiert. Der Gang vor das Bundesverwaltungsgericht sollte Klarheit schaffen – stattdessen gab es eine formale Absage.
Was bedeutet das Urteil?
Der Fall Schröder wirft grundsätzliche Fragen auf: Wie weit reicht das Privileg der ehemaligen Macht?
Muss ein Altkanzler tatsächlich nachweisen, dass er noch im Staatsdienst steht, um ein Büro zu behalten? Und vor allem: Wer zieht diese Grenze?
Die Antwort des Gerichts: Nicht wir.
Das Bundesverwaltungsgericht verwies den Altkanzler ans Bundesverfassungsgericht – das sei der richtige Ort für solche Grundsatzentscheidungen. Schröders juristisches Team dürfte diese Option nun prüfen. Doch bis dahin bleibt er ohne Amtssitz.
Eine Niederlage – mit politischem Nachhall
Die Entscheidung ist nicht nur juristisch relevant, sie hat auch symbolisches Gewicht. Gerhard Schröder, einst „Genosse der Bosse“, nun ohne eigenen Schreibtisch im Reichstagsgebäude.
Für seine Kritiker ein längst überfälliger Schritt. Für seine Unterstützer eine politische Demütigung. Und für die Öffentlichkeit? Ein spannender Einblick in die Schnittstelle von Recht, Macht und Erinnerungskultur.
Was bleibt?
Ob man Schröder nun als Elder Statesman oder politischen Außenseiter sieht – dieses Urteil markiert einen Einschnitt. Der institutionelle Anker im Bundestag ist gelöst. Die Botschaft: Wer dauerhaft Einfluss behalten will, muss ihn aktiv nutzen – und darf nicht nur auf alte Verdienste hoffen.
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- ARD