DefShop insolvent, Kunden warten auf ihr Geld

DefShop insolvent, Kunden warten auf ihr Geld
Systembild: DefShop ist insolvent © Presse.Online

DefShop-Insolvenz: Streetwear-Gigant meldet Zahlungsunfähigkeit an

Der Berliner Onlinehändler DefShop, einer der größten Anbieter für Streetwear und Hip-Hop-Mode in Europa, hat Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht Darmstadt eröffnete am 7. Oktober 2025 ein vorläufiges Insolvenzverfahren unter der Leitung des erfahrenen Insolvenzverwalters Dr. Jan Markus Plathner.

Ziel des Verfahrens: das Vermögen sichern, den Geschäftsbetrieb stabilisieren und prüfen, ob eine Sanierung möglich ist. Für viele Kunden kommt die Nachricht nicht überraschend: Seit Monaten häufen sich die Beschwerden über ausbleibende Rückzahlungen.

Über 700 Beschwerden: Kunden warten auf Rückerstattungen

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Niedersachsen gingen zwischen Januar und Juli 2025 bundesweit mehr als 700 Beschwerden über DefShop ein.
Betroffene Kunden berichten, dass sie trotz retournierten Artikeln bis heute keine Erstattung erhalten haben.

„Verbraucherinnen und Verbraucher sollten ihre Ansprüche umgehend zur Insolvenztabelle anmelden und Nachweise wie Rechnungen und Überweisungsbelege beifügen“, rät eine Sprecherin der Verbraucherzentrale.

Der Insolvenzverwalter kündigte an, „alle bestehenden Forderungen zu prüfen und Kundeninteressen bestmöglich zu berücksichtigen“.

Vom Berliner Start-up zum europäischen Marktführer

Gegründet wurde DefShop 2006 von Alexander Büchler in Berlin. Das Unternehmen wuchs rasant und zählte zeitweise zu den führenden Online-Shops für Streetwear und Urban Fashion in Europa.
Mit über 22.500 Produkten von 270 Marken darunter Branchengrößen wie Adidas, Nike, Karl Kani oder Dickies erreichte DefShop eine breite, internationale Kundschaft.

Zuletzt beschäftigte das Unternehmen rund 80 Mitarbeitende. Der zunehmende Konkurrenzdruck im Onlinehandel, steigende Logistikkosten und eine schwächelnde Konsumstimmung setzten dem Modehändler jedoch massiv zu.

Insolvenzverfahren soll Zukunft von DefShop sichern

Nach Angaben aus Unternehmenskreisen läuft der Onlinebetrieb vorerst weiter, um eine mögliche Sanierung zu prüfen.
Dr. Plathner erklärte gegenüber der Presse, es bestehe „eine realistische Chance, den Geschäftsbetrieb fortzuführen, sofern Investoreninteresse besteht“.

Für Kundinnen und Kunden bedeutet das: Bestellungen sind derzeit noch möglich Garantien für Rückzahlungen oder Lieferungen gibt es aber nicht.
Die Verbraucherschützer raten, künftige Käufe nur gegen Vorkasse mit Absicherung oder über Plattformen mit Käuferschutz zu tätigen.

Fazit: Hoffnung auf Neuanfang aber offene Fragen für Kunden

Ob DefShop eine Zukunft hat, hängt nun von möglichen Investoren und der wirtschaftlichen Lage ab. Für viele treue Kundinnen und Kunden bleibt jedoch die bittere Erfahrung ausstehender Rückzahlungen.

Wer betroffen ist, sollte seine Ansprüche unverzüglich beim Insolvenzverwalter anmelden.
Informationen dazu stellen die Verbraucherzentralen online bereit.

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Quellen:

  • Amtsgericht Darmstadt / Insolvenzbekanntmachungen, Verfahren 7.10.2025

  • Verbraucherzentrale Niedersachsen, Stellungnahme vom 10.10.2025

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