Drohne am BER: Flüge gestört & Umleitungen

Drohne am BER: Flüge gestört & Umleitungen
Drohne über dem BER © Presse.Online

Drohnenalarm am BER: Flugbetrieb gestoppt, Hunderte Passagiere betroffen

Plötzlich Stillstand am BER

Plötzlich war am Freitagabend alles anders: Gegen 20 Uhr meldete ein Zeuge eine Drohne über dem Flughafen Berlin Brandenburg (BER). Die Polizei bestätigte die Sichtung auch eine Streifenwagen-Besatzung habe das Flugobjekt gesehen. Aus Sicherheitsgründen wurde die Nordbahn umgehend gesperrt. Rund 40 Minuten lang herrschte Stillstand auf einem der größten Flughäfen Deutschlands.

Während der Sperrung kreisten mehrere Maschinen über der Hauptstadt oder wurden umgeleitet unter anderem Flüge aus Stockholm, Antalya, Helsinki und London. Ein Polizeihubschrauber suchte den Luftraum ab, doch die Drohne verschwand spurlos.

Flüge verspätet, Passagiere genervt

Die Folge: Verspätungen bis tief in die Nacht. Einige Maschinen landeten erst kurz vor Mitternacht, andere wurden auf Ausweichflughäfen gelenkt. Auf der Plattform X teilte der BER mit:

„Leider kann es weiterhin zu Verzögerungen und Ausfällen von Flügen am BER kommen. Bitte informier dich frühzeitig zum Flugstatus bei deiner Airline.“

In den Terminals warteten Passagiere geduldig manche frustriert, andere besorgt. Eine Reisende schrieb auf Social Media: „Wegen einer Drohne sitzt unser Flieger nach London seit Stunden am Gate. Unglaublich, wie leicht so etwas passieren kann.“

Hintergrund: Drohnen als Sicherheitsrisiko

Drohnen in Flughafennähe sind kein Kavaliersdelikt, sondern ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Laut Deutscher Flugsicherung (DFS) wurden am BER allein 2025 bereits fünf Behinderungen durch Drohnenflüge erfasst 2024 waren es 20.

Das Fliegen von Drohnen ist in einem Radius von 1,5 Kilometern rund um Flughäfen strikt verboten. Verstöße gelten als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr und können mit Freiheitsstrafen geahndet werden.
Auch andere Airports sind betroffen: Erst im Oktober musste der Flughafen München (MUC) nach mehreren Drohnensichtungen vorübergehend den Betrieb einstellen.

Politische Reaktionen und rechtliche Lücken

Die Zahl solcher Vorfälle nimmt bundesweit zu. Innenpolitiker fordern daher strengere Kontrollen und technische Abwehrsysteme gegen unbemannte Fluggeräte. Das Bundesinnenministerium prüft derzeit den Einsatz von sogenannten „Anti-Drohnen-Systemen“, die Signale stören oder Geräte kontrolliert zur Landung zwingen können.

Kritiker warnen allerdings vor rechtlichen Grauzonen und dem Risiko unbeabsichtigter Eingriffe in zivile Kommunikation. Klar ist: Der Luftraum rund um Flughäfen muss besser überwacht werden und das dringend.

Was Reisende jetzt tun sollten

Wer am BER startet oder landet, sollte unbedingt vorab den Flugstatus prüfen, idealerweise über die Airline-App. Auch am Samstagmorgen kann es laut Flughafen noch zu Nachwirkungen kommen. Im Zweifel gilt: frühzeitig anreisen, über Alternativen informieren und Ruhe bewahren die Sicherheit steht an erster Stelle.

Fazit

Der Drohnen-Vorfall am BER zeigt einmal mehr, wie anfällig die moderne Luftfahrt für kleine, unbemannte Fluggeräte ist. Solche Zwischenfälle sind kein Einzelfall mehr, sondern ein wachsendes Risiko für Passagiere und Airlines.
Deutschland steht vor der Herausforderung, Freiheit im Luftraum mit maximaler Sicherheit zu vereinen bevor aus einer Störung eine Katastrophe wird.

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FAQ: Drohne am BER

Warum wurde der Flugbetrieb unterbrochen?
Weil eine Drohne über der Nordbahn gesichtet wurde. Der Flugverkehr musste aus Sicherheitsgründen pausieren, bis keine Gefahr mehr bestand.

Wie lange war der Flughafen gesperrt?
Rund 40 Minuten von etwa 20:00 bis 20:40 Uhr. Danach lief der Betrieb schrittweise wieder an.

Welche Flüge waren betroffen?
Mehrere Maschinen aus Stockholm, Antalya, Helsinki und London wurden umgeleitet oder verspätet abgefertigt.

Sind Drohnenflüge in Flughafennähe erlaubt?
Nein. In einem Umkreis von 1,5 km um Flughäfen sind Drohnen streng verboten – Verstöße gelten als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr.

Können Betroffene eine Entschädigung verlangen?
Nur eingeschränkt: Wenn die Airline nichts für die Verzögerung kann (z. B. Sicherheitslage, Drohnen), entfällt in der Regel der Anspruch nach EU-Fluggastrechten.

Quellen:

  • Deutsche Presse-Agentur (dpa)

  • Polizeidirektion Süd / Brandenburg

  • Deutsche Flugsicherung (DFS)

  • BER Airport via X (31.10.2025)

  • Bluewin / Malay Mail / Al Jazeera

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