Prüfung gegen Weimer Media Group?

Prüfung gegen Weimer Media Group?
Systembild: Die Staatsanwaltschaft München II soll mögliche Urheberrechtsverstöße bei der Weimer Media Group prüfen © Presse.Online

Vorermittlungen gegen Weimer Media Group: Was laut Medienbericht bekannt ist

Nach einem Bericht des Portals NIUS prüft die Staatsanwaltschaft München II mögliche Urheberrechtsverstöße der Weimer Media Group. Der Fall hat politische Brisanz, weil Kulturstaatsminister Wolfram Weimer früher Geschäftsführer des Unternehmens war und heute für Urheberrecht zuständig ist.

Mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen: Was dem Unternehmen vorgeworfen wird

Laut NIUS sollen über Jahre hinweg prominente Persönlichkeiten als „Autoren“ des Online-Magazins The European gelistet worden sein, ohne dass diese tatsächlich für das Medium geschrieben hätten. Zu den angeblichen Beispielen zählen dem Bericht zufolge Politiker, Philosophen, Buchautoren und andere öffentliche Personen.

Der Medienbericht nennt unter anderem:

  • Boris Johnson

  • Immanuel Kant

  • John Stuart Mill

  • sowie zeitgenössische deutsche Politikerinnen und Politiker

Auch AfD-Bundesvorsitzende Alice Weidel soll nach dem Bericht bei rund 100 Artikeln als Autorin geführt worden sein. Nach Angaben von NIUS habe Weidel über ihre anwaltliche Vertretung gegen diese Darstellung interveniert.

Das Medium zitiert aus einer Unterlassungserklärung, in der sich die Weimer Media Group verpflichtet haben soll, Weidel nicht mehr als Autorin auszugeben. Zudem seien dem Bericht zufolge die entstandenen Anwaltskosten übernommen worden.

Brisanz für den Kulturstaatsminister

Besondere politische Relevanz bekommt der Fall, weil Wolfram Weimer, früher Geschäftsführer der Weimer Media Group, heute als Kulturstaatsminister im Bundeskabinett sitzt und damit ausgerechnet für Urheberrecht zuständig ist.

Weimer hatte erst kürzlich öffentlich Kritik an großen US-Technologieunternehmen geübt und ihnen „Diebstahl geistigen Eigentums“ vorgeworfen. Laut Medienbericht könnte die nun behauptete Prüfung der Staatsanwaltschaft eine heikle politische Dimension erhalten, sollte sich der Verdacht bestätigen.

Der Plagiatsexperte Stefan Weber, der laut Bericht die Anzeige erstattet haben soll, wird dort mit den Worten zitiert, die Weimer Media Group habe durch Unterlassungserklärungen „die Urheberrechtsverletzungen ja eigentlich schon zugegeben“.

Was die Staatsanwaltschaft sagt

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels liegen keine offizielle Bestätigung und keine öffentliche Stellungnahme der Staatsanwaltschaft München II vor.

Daher ist unklar:

  • ob ein formelles Vorermittlungsverfahren tatsächlich eingeleitet wurde,

  • welchen konkreten Verdachtsmomenten nachgegangen wird,

  • und ob das Verfahren zu weiteren Schritten führen könnte.

Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald sich neue Informationen ergeben.

Einordnung: Transparenzpflichten und Medienethik

Der Fall zeigt, wie sensibel der Umgang mit Autorennamen, geistigem Eigentum und Verlagsdarstellungen ist.
Medienrechtlich relevant sind dabei vor allem:

  • Urheberpersönlichkeitsrechte

  • Namensnennungsrechte

  • Täuschungstatbestände gegenüber Kunden oder Werbepartnern

  • Presseethische Standards, insbesondere bei der korrekten Kennzeichnung von Autorinnen und Autoren

Sollten die im Bericht geschilderten Vorwürfe zutreffen, wäre die Gemengelage politisch wie medienethisch bemerkenswert.

Fazit

Der Bericht wirft Fragen auf, die für Medienethik, Politik und Urheberrecht gleichermaßen relevant sind. Klar ist: Die Situation ist sensibel und die Öffentlichkeit erwartet Aufklärung.

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FAQ

Führt die Staatsanwaltschaft München II offiziell Ermittlungen?

Derzeit gibt es keine bestätigte öffentliche Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Die Informationen stammen aus einem Medienbericht (NIUS).

Was wird der Weimer Media Group vorgeworfen?

Laut dem Bericht geht es um mutmaßlich unautorisierte Autorenlisten und mögliche Verstöße gegen Urheberrechte.

Warum ist der Fall politisch relevant?

Weil Kulturstaatsminister Wolfram Weimer früher Geschäftsführer der betroffenen Firma war und heute genau für Urheberrecht zuständig ist.

Hat die Firma bereits reagiert?

Laut Bericht gibt es Unterlassungserklärungen in mindestens zwei Fällen bestätigt durch die involvierten Parteien, nicht durch die Staatsanwaltschaft.

Was passiert als Nächstes?

Unklar es kommt darauf an, ob die Staatsanwaltschaft aus der Prüfphase weitergehende Schritte ableitet.

Quellenliste

  1. NIUS: Bericht über angebliche Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft München II gegen die Weimer Media Group
    (Berichterstattung zu mutmaßlich unautorisierten Autorenlisten, Unterlassungserklärungen und Aussagen des Plagiatsexperten Stefan Weber)

  2. Öffentliche Aussagen von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer
    (Redebeiträge und zitierte Aussagen zu geistigem Eigentum und Urheberrechtsfragen, u. a. Kritik an US-Technologieunternehmen)

  3. Unterlassungserklärungen im Fall Alice Weidel und Stefan Weber
    (Angaben aus anwaltlichen Mitteilungen bzw. aus Berichten über diese Unterlassungserklärungen)

  4. Allgemeine rechtliche Grundlagen des Urheberrechts und der presserechtlichen Sorgfaltspflicht
    (Pressekodex, Ziffern 1–3, 7, 12)

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