Personalausweis künftig ohne Adresse?
Innenministerium prüft Personalausweis ohne Wohnanschrift
Auf deutschen Personalausweisen könnte die vollständige Wohnanschrift künftig verschwinden. Das Bundesinnenministerium arbeitet an einer neuen Generation des Dokuments und prüft dabei ausdrücklich, ob das bisherige Datenfeld „Anschrift“ weiterhin sichtbar auf der Karte benötigt wird.
Beschlossen ist der Wegfall der Adresse allerdings noch nicht. Das ist eine wesentliche Einschränkung: Ab 2027 verschwindet die Anschrift nach aktuellem Stand nicht automatisch vom Personalausweis. Nach den derzeit bekannten Angaben soll die Konzeption der neuen Ausweisgeneration vielmehr voraussichtlich bis Ende 2027 dauern.
Adresse könnte künftig nur noch digital nachgewiesen werden
Heute gehört die Anschrift zu den gesetzlich vorgeschriebenen sichtbaren Angaben auf dem Personalausweis. § 5 des Personalausweisgesetzes nennt sie ausdrücklich als Bestandteil des Dokuments. Für einen vollständigen Verzicht auf den Aufdruck wäre deshalb eine entsprechende rechtliche Änderung erforderlich.
Nach einem Bericht der „Rheinischen Post“, der am Samstag von mehreren Medien aufgegriffen wurde, prüft das Bundesinnenministerium neben dem Anschriftenfeld auch den bislang bei Umzügen verwendeten Änderungsaufkleber. Hintergrund seien Digitalisierung und Bürokratieentlastung.
Das hätte praktische Folgen. Bislang dient der Personalausweis nicht ausschließlich der Identifizierung einer Person. Die aufgedruckte Anschrift kann beispielsweise bei Vertragsabschlüssen oder anderen Vorgängen zugleich als Nachweis der Meldeadresse genutzt werden.
Genau darauf hat auch der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hingewiesen. Er nennt unter anderem Kontoeröffnungen sowie Telefon- und Mietverträge als Situationen, in denen Identität und Meldeadresse bislang gemeinsam nachgewiesen werden können.
Sollte die Adresse künftig nicht mehr sichtbar auf dem Ausweis stehen, müsste dieser Nachweis auf anderem Weg erfolgen. Nach den bislang bekannt gewordenen Plänen sollen dafür möglichst einfache und barrierearme digitale Lösungen entwickelt werden.
Petitionsausschuss unterstützt Ausweis ohne aufgedruckte Anschrift
Die Diskussion ist älter als die aktuellen Planungen des Innenministeriums. Der Petitionsausschuss des Bundestages hatte sich bereits im Mai 2026 mit einer entsprechenden Bürgerpetition beschäftigt.
Die Argumentation des Petenten: Gerät ein Personalausweis gemeinsam mit einem Schlüssel in die Hände eines Diebes, liefert das Dokument zugleich die genaue Adresse der möglicherweise zugänglichen Wohnung.
Der Petitionsausschuss hält die aufgedruckte Anschrift zwar für funktional sinnvoll, bezeichnet sie aber nicht als alternativlos. Die Abgeordneten verwiesen ausdrücklich auf die Möglichkeit, die Adresse im Chip des Ausweises zu speichern und sicher auszulesen. Die Petition wurde dem Bundesinnenministerium „als Material“ überwiesen, damit sie bei der Entwicklung der nächsten Ausweisgeneration berücksichtigt werden kann.
Damit handelt es sich nicht um einen Beschluss des Bundestages zur Abschaffung der Adresse. Der Vorgang zeigt jedoch, dass die Frage inzwischen sowohl parlamentarisch als auch innerhalb der Bundesregierung geprüft wird.
Größeres Foto und zusätzliche Sicherheitsmerkmale geplant
Die Überarbeitung soll sich nach den derzeit verfügbaren Informationen nicht auf die Anschrift beschränken. Im Gespräch sind ein größeres Lichtbild und zusätzliche technische Sicherheitsmerkmale.
Zu den genannten Maßnahmen gehören eine verbesserte kryptografische Absicherung sowie ein Data-Matrix-Code. Die neue Generation soll damit stärker auf digitale Identitätsprüfung und maschinelle Verifikation ausgerichtet werden.
Wie das endgültige Layout aussehen wird, welche Informationen sichtbar bleiben und welche ausschließlich elektronisch gespeichert werden, ist bislang nicht abschließend festgelegt.
Für Bürger bedeutet das: Wer derzeit einen neuen Personalausweis beantragt, erhält weiterhin das bestehende Dokument mit aufgedruckter Anschrift. Das geltende Personalausweisgesetz sieht die Wohnanschrift weiterhin ausdrücklich vor.
Was sich für Menschen ab 70 ändern soll
Parallel läuft eine zweite Reform, die von der geplanten neuen Ausweisgeneration unterschieden werden muss.
Die Bundesregierung hat am 20. Mai 2026 den Entwurf für das Digitale-Identitäten-Gesetz beschlossen. Darin ist auch eine Änderung des Personalausweisrechts für ältere Menschen vorgesehen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Digitalisierung und Staatsmodernisierung sollen Personen ab 70 Jahren ihren Personalausweis künftig nach Ablauf der regulären Gültigkeitsdauer unbegrenzt weiterverwenden können.
Die Formulierung „kein Ausweis mehr ab 70“ wäre deshalb falsch. Auch ältere Menschen benötigen weiterhin einen gültigen Identitätsnachweis. Vorgesehen ist vielmehr, dass ein Personalausweis, der ab dem 70. Geburtstag beantragt wurde, nach seinem regulären Ablauf nicht mehr zwingend durch einen neuen ersetzt werden muss. Die Bundesregierung beschreibt die geplante Regelung entsprechend: Personalausweise, die Personen an ihrem 70. Geburtstag oder danach beantragen, sollen künftig nach Ablauf von zehn Jahren unbegrenzt weiterverwendet werden können.
Nach geltendem Recht werden Personalausweise grundsätzlich für zehn Jahre ausgestellt; für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit sechs Jahre. Eine Verlängerung ist derzeit ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Änderung für ältere Menschen ist Teil des Digitale-Identitäten-Gesetzes. Der vom Kabinett beschlossene Entwurf ging im Mai in das parlamentarische Verfahren. Sie sollte daher nicht als bereits geltendes Recht dargestellt werden.
Wer bezahlt einen neuen Personalausweis?
Eine ebenfalls naheliegende Frage betrifft die Kosten. Derzeit bezahlen Bürger die Ausstellung ihres Personalausweises grundsätzlich selbst.
Seit der Änderung der Gebührenverordnung im Jahr 2026 kostet ein regulärer Personalausweis für Personen ab 24 Jahren 46 Euro. Für Personen unter 24 Jahren werden 27,60 Euro erhoben. Wird das Lichtbild von der Personalausweisbehörde erstellt, kommen sechs Euro hinzu. Die Änderung der Anschrift auf einem bestehenden Personalausweis ist dagegen gebührenfrei.
Ob eine spätere neue Generation des Personalausweises mit größeren Fotos und zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen zu einer weiteren Gebührenerhöhung führen wird, ist derzeit nicht bekannt. Aus den bislang veröffentlichten Angaben lässt sich dazu keine belastbare Aussage ableiten.
Gerade deshalb wäre es verfrüht, Bürgern bereits zusätzliche Kosten zuzuschreiben. Erst wenn technische Spezifikationen, Produktionskosten und eine mögliche neue Gebührenregelung feststehen, lässt sich diese Frage beantworten.
Offene Fragen
- Wird die vollständige Wohnanschrift tatsächlich vom Personalausweis entfernt?
- Wie soll die Meldeadresse künftig bei Banken, Vermietern oder Telekommunikationsunternehmen nachgewiesen werden?
- Wann könnte die neue Ausweisgeneration erstmals ausgegeben werden?
- Welche gesetzlichen Änderungen sind dafür erforderlich?
- Werden die zusätzlichen Sicherheitsmerkmale Auswirkungen auf die Ausweisgebühren haben?
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist vor allem eines klar: Das Bundesinnenministerium arbeitet an einer neuen Generation des Personalausweises, aber wesentliche Details sind noch offen. Die Anschrift könnte verschwinden – eine beschlossene Änderung mit Starttermin 2027 gibt es bislang nicht. Die Konzeption soll nach den aktuellen Angaben voraussichtlich bis Ende 2027 dauern.
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Quellen
Deutscher Bundestag, Petitionsausschuss: „Personalausweise ohne Aufdruck der Wohnanschrift“, Parlamentsnachricht vom 6. Mai 2026. Primärquelle zur parlamentarischen Behandlung der Petition und zu den Überlegungen des Bundesinnenministeriums. Personalausweise ohne Aufdruck der Wohnanschrift
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung: „Kabinett beschließt Gesetz für digitale Identitäten“, Pressemitteilung vom 20. Mai 2026. Primärquelle zur geplanten unbegrenzten Weiterverwendung von Personalausweisen für Menschen ab 70 Jahren und zum laufenden Gesetzgebungsverfahren. Kabinett beschließt Gesetz für digitale Identitäten
Bundesministerium der Justiz/Bundesamt für Justiz: Gesetze im Internet: Personalausweisgesetz, insbesondere §§ 5 und 6. Primärquelle zu den derzeit auf dem Personalausweis sichtbaren Angaben und zur geltenden Gültigkeitsdauer.
Bundesministerium der Justiz/Bundesamt für Justiz: Gesetze im Internet: Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung, aktuelle Gebührenregelung.
Ergänzende Medienquelle: „Rheinische Post“, Bericht vom 8. August 2026 über die laufende Konzeption einer neuen Personalausweisgeneration und Angaben des Bundesinnenministeriums; aufgegriffen von weiteren Medien.