120 Verdachtsfälle gegen Ex-Pfleger
Mehr als 120 neue Verdachtsfälle gegen Ex-Pfleger aus Würselen
Die Staatsanwaltschaft Aachen prüft mehr als 120 weitere Verdachtsfälle gegen einen wegen zehnfachen Mordes verurteilten Ex-Pfleger. 46 Leichen wurden in Aachen und Köln exhumiert. Eine weitere Anklage wird frühestens 2027 erwartet.
Die Ermittlungen gegen den früheren Krankenpfleger aus Würselen haben sich erneut erheblich ausgeweitet. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Aachen werden inzwischen mehr als 120 weitere Verdachtsfälle geprüft. Dabei geht es um Todesfälle aus der Zeit vor den bereits abgeurteilten Taten.
Für die Ermittlungen werden Patientenakten ausgewertet und Verstorbene exhumiert, damit rechtsmedizinisch und toxikologisch untersucht werden kann, ob Hinweise auf unzulässige Medikamentengaben oder mögliche Tötungsdelikte vorliegen.
Bislang wurden nach aktuellen Angaben 39 Leichen im Zuständigkeitsbereich Aachen und sieben weitere im Rahmen der Kölner Ermittlungen exhumiert. Damit liegt die Gesamtzahl bei 46.
Der heute 45-Jährige war bereits am 5. November 2025 vom Landgericht Aachen wegen zehnfachen Mordes und 27-fachen Mordversuchs zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest.
Nach den gerichtlichen Feststellungen hatte der Pfleger während seiner Nachtschichten im Rhein-Maas-Klinikum in Würselen schwer kranken Patienten eigenmächtig überhöhte Mengen von Beruhigungsmitteln verabreicht, teilweise zusammen mit Schmerzmitteln. Die bereits abgeurteilten Taten lagen zwischen Dezember 2023 und Mai 2024. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe während des Prozesses zurückgewiesen.
Warum die neuen Verdachtsfälle relevant sind
Die Zahl von mehr als 120 Fällen bedeutet nicht, dass damit mehr als 120 weitere Tötungsdelikte nachgewiesen wären.
Es handelt sich um Verdachtsfälle, die von den Ermittlungsbehörden einzeln geprüft werden müssen. Erst die Auswertung medizinischer Unterlagen, toxikologische Untersuchungen, rechtsmedizinische Befunde und weitere Beweise können zeigen, ob sich ein strafrechtlicher Verdacht erhärtet.
Gerade bei schwer kranken oder palliativen Patienten ist die Rekonstruktion früherer Todesfälle komplex. Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen einer Behandlung und dem Tod eines Patienten allein beweist keine Straftat.
Die Dimension der Ermittlungen zeigt dennoch, wie weit die strafrechtliche Aufarbeitung inzwischen reicht. Bereits im Januar 2026 war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft mehr als 100 weitere Fälle untersuchte. Im April berichtete der WDR über weitere Exhumierungen und laufende Auswertungen von Patientenakten. Nun liegt die Zahl nach aktuellen Angaben bei mehr als 120 Fällen.
Was daraus folgt
Die Aachener Ermittlungen konzentrieren sich inzwischen auf einen deutlich längeren Zeitraum als das erste Strafverfahren. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft reichen sie derzeit bis September 2022 zurück. Der Mann arbeitete bereits seit 2020 im Rhein-Maas-Klinikum.
Parallel untersucht die Staatsanwaltschaft Köln mögliche Tötungsdelikte aus früheren Beschäftigungszeiten. Der Krankenpfleger hatte vor seinem Wechsel nach Würselen auch in Köln gearbeitet. Dort wurden inzwischen sieben Verstorbene exhumiert.
Für Angehörige betroffener Patienten bedeutet die weitere Aufarbeitung vor allem eine lange Phase der Ungewissheit. Ob einzelne Todesfälle natürliche beziehungsweise krankheitsbedingte Ursachen hatten oder ob sich Hinweise auf eine Straftat finden, muss für jeden Fall gesondert bewertet werden.
Auch deshalb rechnen die Ermittlungsbehörden mit einem langen Verfahren. Die Kölner Staatsanwaltschaft bezeichnete die Ermittlungen als sehr komplex und geht davon aus, dass sie noch erhebliche Zeit beanspruchen werden.
Was noch offen ist
Unklar ist insbesondere, wie viele der mehr als 120 Verdachtsfälle am Ende einen hinreichenden Tatverdacht ergeben.
Auch das Ergebnis der bereits vorgenommenen Exhumierungen ist bislang nicht in einer Weise veröffentlicht worden, die eine belastbare Gesamtzahl möglicher weiterer Tötungsdelikte zulässt.
Offen bleibt zudem, wie viele zusätzliche Fälle noch hinzukommen könnten. Die Aachener Ermittlungen reichen nach aktuellem Stand bis September 2022 zurück. Eine weitere zeitliche Ausdehnung ist nicht ausgeschlossen.
Wann eine mögliche weitere Anklage erhoben wird, steht ebenfalls nicht fest. Die Staatsanwaltschaft Aachen geht derzeit davon aus, dass dies voraussichtlich im Laufe des Jahres 2027 geschehen könnte.
Fazit und Ausblick
Der Fall des ehemaligen Krankenpflegers aus Würselen ist mit dem Urteil vom November 2025 nicht abgeschlossen. Die Ermittlungen in Aachen und Köln umfassen inzwischen mehr als 120 zusätzliche Verdachtsfälle und mehrere Jahre seiner beruflichen Tätigkeit.
Entscheidend für die weitere strafrechtliche Bewertung wird sein, welche Ergebnisse Exhumierungen, toxikologische Untersuchungen, Patientenakten und weitere Beweismittel liefern.
Bis dahin muss klar zwischen bereits gerichtlich festgestellten Taten und den jetzt untersuchten Verdachtsfällen unterschieden werden: Zehn Morde und 27 Mordversuche wurden vom Landgericht Aachen abgeurteilt. Bei den mehr als 120 weiteren Fällen laufen die Ermittlungen.
Faktenüberblick
Thema: Weitere Ermittlungen gegen ehemaligen Krankenpfleger
Ereignis / Entscheidung: Mehr als 120 zusätzliche Verdachtsfälle werden untersucht
Datum / Zeitraum: Ermittlungsstand 10. August 2026; geprüfter Zeitraum in Aachen derzeit bis September 2022 zurück
Ort / Region: Würselen/Aachen und Köln, Nordrhein-Westfalen
Zentrale Akteure: Staatsanwaltschaft Aachen, Staatsanwaltschaft Köln, Landgericht Aachen, ehemaliger Krankenpfleger
Betroffene: Verstorbene ehemalige Patienten und deren Angehörige
Wichtigste Folge: 46 Exhumierungen; weitere strafrechtliche Ermittlungen und mögliche neue Anklage
Stand der Informationen: Ermittlungen dauern an; mehr als 120 Fälle sind Verdachtsfälle und keine nachgewiesenen zusätzlichen Tötungsdelikte.
Konkrete Folgen auf einen Blick
- Für Angehörige: Weitere Todesfälle aus früheren Behandlungszeiträumen können Gegenstand strafrechtlicher Untersuchungen werden.
- Für die Ermittlungen: Patientenakten, rechtsmedizinische Befunde und Ergebnisse von Exhumierungen müssen fallweise ausgewertet werden.
- Für das Strafverfahren: Eine weitere Anklage in Aachen wird nach aktuellem Stand frühestens 2027 erwartet.
- Für die öffentliche Bewertung: Die Zahl von mehr als 120 Verdachtsfällen darf nicht mit einer Zahl nachgewiesener weiterer Opfer gleichgesetzt werden.
Offene Punkte im Überblick
- Noch offen ist, in wie vielen Verdachtsfällen sich tatsächlich Hinweise auf eine Straftat ergeben.
- Unklar bleibt, welche Ergebnisse die bislang 46 Exhumierungen im Einzelnen erbracht haben.
- Noch nicht absehbar ist, wie viele zusätzliche Fälle die Behörden überprüfen werden.
- Offen ist der genaue Zeitpunkt einer möglichen weiteren Anklage.
- Die Kölner Ermittlungen sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft weiterhin sehr komplex und nicht abgeschlossen.
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FAQ
Wie viele weitere Fälle untersuchen die Ermittler?
Die Staatsanwaltschaft Aachen prüft nach aktuellem Stand mehr als 120 weitere Verdachtsfälle. Das bedeutet nicht, dass in allen diesen Fällen eine Tötung festgestellt wurde.
Wie viele Leichen wurden bereits exhumiert?
In Aachen wurden bislang 39 Verstorbene exhumiert, im Rahmen der Kölner Ermittlungen sieben weitere. Insgesamt sind es damit 46 Exhumierungen.
Wofür wurde der Pfleger bereits verurteilt?
Das Landgericht Aachen verurteilte ihn am 5. November 2025 wegen zehnfachen Mordes und 27-fachen Mordversuchs zu lebenslanger Freiheitsstrafe und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.
Wann sollen die weiteren möglichen Taten passiert sein?
Die derzeitigen Ermittlungen in Aachen reichen nach Angaben der Staatsanwaltschaft bis September 2022 zurück. Zusätzlich untersucht die Staatsanwaltschaft Köln mögliche Fälle aus früheren Beschäftigungszeiten des Mannes.
Sind damit mehr als 120 weitere Opfer bestätigt?
Nein. Es handelt sich ausdrücklich um Verdachtsfälle. Ob einzelne Todesfälle auf strafbare Handlungen zurückgehen, muss erst durch die weiteren Ermittlungen geklärt werden.
Wann könnte es eine neue Anklage geben?
Die Staatsanwaltschaft Aachen geht nach aktuellem Stand davon aus, dass eine weitere Anklage möglicherweise im Laufe des Jahres 2027 erhoben wird. Ein konkreter Termin steht nicht fest.
Quellen
- Deutsche Presse-Agentur (dpa), 10. August 2026, wiedergegeben unter anderem von WELT: mehr als 120 Verdachtsfälle, 39 Exhumierungen in Aachen, sieben in Köln, Ermittlungszeitraum bis September 2022 und voraussichtlicher Zeitrahmen für eine weitere Anklage.
- WDR, 5. November 2025: Urteil des Landgerichts Aachen wegen zehnfachen Mordes und 27-fachen Mordversuchs.
- WDR, 20. April 2026: laufende Ermittlungen, weitere Exhumierungen und Auswertung von Patientenakten; neue Anklage voraussichtlich frühestens 2027.
- Deutsches Ärzteblatt / dpa, 5. November 2025: lebenslange Freiheitsstrafe und Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
Hinweis zum Fact-Checking: Die aktuelle Zahl von 46 Exhumierungen setzt sich aus 39 Fällen im Aachener und sieben Fällen im Kölner Ermittlungsverfahren zusammen. Die mehr als 120 Fälle sind ausdrücklich Verdachtsfälle und dürfen journalistisch nicht als bestätigte weitere Mordopfer bezeichnet werden.