Minijobs sollen für Arbeitgeber teurer werden
Klingbeil will Minijob-Pauschalsteuer auf fünf Prozent erhöhen
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will die steuerliche Belastung von Minijobs für Arbeitgeber erhöhen. Der Pauschalsteuersatz soll nach den Plänen der Bundesregierung von derzeit zwei auf fünf Prozent steigen.
Für Minijobber bedeutet dieser Schritt zunächst nicht automatisch weniger Netto. Die Pauschalsteuer wird regelmäßig vom Arbeitgeber abgeführt. Allerdings können Arbeitgeber die Pauschsteuer unter bestimmten Voraussetzungen auf Beschäftigte abwälzen.
Was passiert ist
Die schwarz-rote Koalition hatte sich Anfang Juli auf ein umfassendes „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ verständigt. Darin wurde die Erhöhung der Minijob-Pauschalsteuer ausdrücklich festgelegt. Die gesetzliche Umsetzung soll noch 2026 erfolgen.
Nach Berichten von t-online und der ZEIT liegt inzwischen ein Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium vor, der zentrale Teile der geplanten Steuerreform konkretisiert. Vorgesehen sind Änderungen in mehreren Stufen ab 2027 und 2028.
Die Reform umfasst nicht nur Minijobs. Geplant sind unter anderem Anpassungen beim Grundfreibetrag und bei der Einkommensteuer sowie Veränderungen für besonders hohe Einkommen. Die Minijob-Regelung ist damit Teil eines größeren steuerpolitischen Pakets.
Derzeit dürfen Minijobber 2026 regelmäßig bis zu 603 Euro im Monat beziehungsweise 7.236 Euro im Jahr verdienen. Die einheitliche Pauschsteuer beträgt bislang zwei Prozent des Arbeitsentgelts.
Bei einem Monatsverdienst von 603 Euro entstehen damit gegenwärtig 12,06 Euro Pauschalsteuer. Bei fünf Prozent wären es 30,15 Euro. Die Mehrbelastung läge bei 18,09 Euro im Monat.
Warum das relevant ist
Die Änderung betrifft eine Beschäftigungsform, die in Deutschland millionenfach genutzt wird. Zum 31. März 2026 waren nach Angaben der Minijob-Zentrale insgesamt 6.807.248 Minijobberinnen und Minijobber registriert. Davon arbeiteten rund 6,55 Millionen im gewerblichen Bereich.
Besonders häufig kommen Minijobs im Handel sowie in anderen Branchen zum Einsatz, in denen Arbeitszeiten flexibel organisiert werden müssen. Der Handel einschließlich der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen war im ersten Quartal 2026 mit mehr als einer Million Minijobbenden der größte einzelne Wirtschaftsbereich.
Für einzelne Betriebe wirkt eine zusätzliche Steuer von gut 18 Euro monatlich zunächst überschaubar. Bei Unternehmen mit mehreren Minijobbern summiert sich die Belastung jedoch.
Zehn Beschäftigte, die jeweils 603 Euro verdienen, würden allein durch die Anhebung der Pauschalsteuer rechnerisch rund 2.171 Euro zusätzliche Kosten pro Jahr verursachen.
Entscheidend ist zudem, dass die Steuererhöhung nicht isoliert betrachtet werden kann.
Was daraus folgt
Für Arbeitgeber werden Minijobs bei Umsetzung der Pläne zunächst unmittelbar teurer. Die steuerliche Abgabe würde um drei Prozentpunkte des jeweiligen Arbeitsentgelts steigen.
Parallel stehen weitere Veränderungen bei den Abgaben im Raum. Nach Angaben der Minijob-Zentrale hat der Bundestag bereits eine Erhöhung des pauschalen Krankenversicherungsbeitrags für gewerbliche Minijobs beschlossen. Vorbehaltlich der Verkündung soll dieser zum 1. Januar 2027 voraussichtlich von derzeit 13 auf 17,5 Prozent steigen.
Damit könnte sich die Arbeitgeberbelastung bei Minijobs stärker erhöhen als allein durch die höhere Pauschalsteuer.
Für Beschäftigte gilt dagegen: Die geplante Steuererhöhung führt nach aktuellem Stand nicht automatisch zu einer Belastung ihres Einkommens. Die Pauschsteuer wird grundsätzlich vom Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale gezahlt. Arbeitgeber können sie allerdings auf den Beschäftigten überwälzen, wodurch sich dessen Nettoverdienst vermindern kann.
Was noch offen ist
Politisch wesentlich weiter reicht die Debatte um die Sozialversicherung.
Die im Juni vorgelegten Empfehlungen der Alterssicherungskommission sehen vor, die Möglichkeit zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Minijobs zu beenden und den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus weitgehend abzubauen. Ausnahmen werden insbesondere für Schülerinnen und Schüler diskutiert.
Ob und in welchem Umfang die Bundesregierung diese Empfehlung tatsächlich gesetzlich umsetzt, ist bislang nicht abschließend entschieden.
Damit muss zwischen zwei Punkten unterschieden werden: Die Erhöhung der Pauschalsteuer von zwei auf fünf Prozent ist politisch vereinbart und Teil der laufenden Gesetzesplanung. Eine vollständige Einbeziehung von Minijobs in die Sozialversicherung ist dagegen nach aktuellem Stand noch Gegenstand weiterer Reformschritte.
Auch der nun berichtete Referentenentwurf muss noch das reguläre Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Die geplanten Werte sind deshalb noch kein geltendes Recht.
Fazit und Ausblick
Die geplante Minijob-Reform verändert zunächst nicht das Einkommen der Beschäftigten, sondern vor allem die Kostenrechnung der Arbeitgeber.
Aus zwei Prozent Pauschalsteuer sollen fünf Prozent werden. Bei einem Minijob an der derzeitigen Verdienstgrenze entspricht das gut 217 Euro zusätzlichen Kosten pro Jahr.
Weitaus stärker könnten die finanziellen Auswirkungen ausfallen, wenn daneben weitere Sozialabgaben erhöht oder der Sonderstatus geringfügiger Beschäftigung grundlegend verändert wird. Genau darüber dürfte sich die politische Debatte im weiteren Verlauf des Jahres 2026 konzentrieren.
Faktenüberblick
Thema: Steuer- und Abgabenbelastung von Minijobs
Ereignis / Entscheidung: Geplante Erhöhung der Pauschalsteuer von zwei auf fünf Prozent
Datum / Zeitraum: Politische Vereinbarung vom 2. Juli 2026; Umsetzung für 2027 vorgesehen
Ort / Region: Deutschland
Zentrale Akteure: Bundesregierung, Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, Bundestag
Betroffene: Arbeitgeber von Minijobbern; mittelbar rund 6,8 Millionen Minijobberinnen und Minijobber
Wichtigste Folge: Höhere Arbeitgeberkosten je geringfügigem Beschäftigungsverhältnis
Stand der Informationen: Politisch vereinbart und Teil der aktuellen Gesetzesplanung; noch nicht vollständig geltendes Recht.
Konkrete Folgen auf einen Blick
- Arbeitgeber: Die Pauschalsteuer soll von zwei auf fünf Prozent des Arbeitsentgelts steigen.
- 603-Euro-Minijob: Bei voller Verdienstgrenze entstehen rechnerisch 18,09 Euro zusätzliche Steuer pro Monat.
- Beschäftigte: Eine direkte zusätzliche Steuerbelastung ist zunächst nicht vorgesehen; eine Weitergabe der Pauschsteuer durch den Arbeitgeber ist jedoch grundsätzlich möglich.
- Betriebe mit vielen Minijobbern: Die Kostensteigerung multipliziert sich mit der Zahl der Beschäftigungsverhältnisse.
- Ab 2027: Weitere Änderungen bei Kranken-, Renten- oder anderen Sozialabgaben könnten die Gesamtbelastung zusätzlich verändern.
Offene Punkte im Überblick
- Noch offen ist, in welcher endgültigen Fassung die Steuerreform Bundestag und Bundesrat passieren wird.
- Unklar bleibt, wie weit der Sonderstatus von Minijobs in der Rentenversicherung verändert wird.
- Noch nicht abschließend geklärt ist die gesamte Abgabenbelastung eines gewerblichen Minijobs ab 2027.
- Änderungen aus dem Referentenentwurf können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch verändern.
- Die geplante Anhebung der Pauschalsteuer ist noch nicht mit ihrem vorgesehenen neuen Satz geltendes Recht.
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FAQ
Werden Minijobs ab 2027 mit fünf Prozent besteuert?
Die Bundesregierung plant, die einheitliche Pauschalsteuer auf Minijobs von zwei auf fünf Prozent anzuheben. Die Änderung ist politisch vereinbart, muss jedoch gesetzlich umgesetzt werden.
Müssen Minijobber künftig selbst fünf Prozent Steuer zahlen?
Nein. Die Pauschalsteuer wird grundsätzlich vom Arbeitgeber abgeführt. Arbeitgeber können sie allerdings auf Beschäftigte abwälzen. In diesem Fall kann sich der ausgezahlte Nettobetrag verringern.
Wie teuer wird ein 603-Euro-Minijob dadurch?
Bei zwei Prozent beträgt die Pauschalsteuer 12,06 Euro im Monat. Bei fünf Prozent wären es 30,15 Euro. Die Differenz beträgt 18,09 Euro monatlich beziehungsweise 217,08 Euro im Jahr.
Wie viele Menschen arbeiten in Deutschland in Minijobs?
Zum 31. März 2026 waren nach Angaben der Minijob-Zentrale 6.807.248 Minijobberinnen und Minijobber registriert.
Werden Minijobs abgeschafft?
Eine Abschaffung ist derzeit nicht beschlossen. Die Alterssicherungskommission empfiehlt allerdings, den bisherigen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus weitgehend zu beenden. Über die konkrete Umsetzung ist noch nicht abschließend entschieden.
Welche weiteren Kosten könnten ab 2027 entstehen?
Für gewerbliche Minijobs ist bereits eine Erhöhung des pauschalen Krankenversicherungsbeitrags vorgesehen. Weitere Änderungen insbesondere bei der Renten- und Sozialversicherung werden politisch noch beraten.
Quellen
- Minijob-Zentrale / Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See: aktuelle Pauschalsteuer, Minijob-Grenze, Arbeitgeberabgaben und Statistik für das erste Quartal 2026.
- Minijob-Zentrale: Chronologie der Reformvorhaben und Beschluss zur geplanten Erhöhung von zwei auf fünf Prozent.
- t-online / Reuters: Bericht vom 10. August 2026 über den aktuellen Entwurf aus dem Bundesfinanzministerium.
- ZEIT: Bericht vom 8. August 2026 zum Referentenentwurf der Steuerreform.
- Tagesschau: Dokumentation der Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom Juli 2026.
Belastbare direkte Zitate aus dem aktuellen Referentenentwurf liegen in den öffentlich überprüften Quellen nicht vollständig vor.