Porsche verkauft Villa · der Tunnel bleibt genehmigt

Porsche verkauft Villa · der Tunnel bleibt genehmigt
Systembild: Das Paschinger Schlössl am Salzburger Kapuzinerberg wird für 12,7 Millionen Euro angeboten. Der genehmigte Privattunnel ist bislang nicht gebaut. © KI-generierte Illustration

Genehmigter Porsche-Tunnel wird zum Verkaufsargument

Wolfgang Porsche wird den umstrittenen Privattunnel zu seinem Salzburger Anwesen möglicherweise nie selbst benutzen. Das Paschinger Schlössl am Kapuzinerberg steht auf einer internationalen Immobilienplattform für 12,7 Millionen Euro zum Verkauf. Der rund 500 Meter lange Tunnel existiert bislang nur als genehmigtes Projekt.

Damit erhält die jahrelange Auseinandersetzung eine neue Wendung: Eine private Zufahrt durch städtischen Grund, die mit der Erreichbarkeit eines einzelnen Anwesens begründet wurde, kann nun zum wertsteigernden Verkaufsmerkmal werden. Wer die Villa kauft, könnte auch die Tunnelpläne übernehmen soweit die erforderlichen Rechte und Genehmigungen übertragbar und weiterhin gültig sind.

Wolfgang Porsche kaufte die Stefan-Zweig-Villa 2020

Wolfgang Porsche erwarb das Paschinger Schlössl im Oktober 2020 für 8,4 Millionen Euro. Die historische Villa ist eng mit dem Schriftsteller Stefan Zweig verbunden, der dort ab 1919 lebte und arbeitete.

Das Anwesen liegt am Salzburger Kapuzinerberg. Die bestehende Zufahrt ist eng, steil und kurvig. Bei winterlichen Straßenverhältnissen kann die Erreichbarkeit schwierig sein. Darauf stützte sich die Begründung für eine alternative unterirdische Zufahrt.

Geplant wurde ein etwa 500 Meter langer Tunnel, der von der öffentlichen Parkgarage in der Linzer Gasse abzweigen und bis zum Anwesen führen soll. Unterhalb der Villa ist eine Garage mit acht Stellplätzen vorgesehen. Hinzu kommen Technikräume und ein Brandrauchentlüftungsstollen.

Städtischer Grund für eine private Zufahrt

Der Streit entstand nicht allein wegen der Größe des Bauprojekts. Der geplante Tunnel soll Grundstücksflächen nutzen, die zum privaten Grundvermögen der Stadt Salzburg gehören. Nach Angaben der Stadt werden insgesamt 3.044 Quadratmeter benötigt: 2.579 Quadratmeter für den Tunnel, 365 Quadratmeter für die unterirdische Kaverne und 100 Quadratmeter für Felsanker.

Für die Nutzung waren zunächst 40.000 Euro vereinbart worden. Später wurde die Entschädigung nach Angaben der Stadt auf 48.000 Euro erhöht.

Da das Projekt städtisches Grünland betrifft, war eine raumordnungsrechtliche Einzelbewilligung erforderlich. Der Planungsausschuss stimmte dieser am 4. September 2025 mehrheitlich zu. Dafür votierten Vertreter von SPÖ, ÖVP und FPÖ. Die Bürgerliste und ein Vertreter der KPÖ Plus stimmten dagegen; zwei weitere KPÖ-Mitglieder enthielten sich.

Ein externes Rechtsgutachten, das von der Bürgerliste vorgelegt worden war, sah erhebliche Verfahrensmängel. Nach Darstellung der Stadt vertraten das Baurechtsamt und weitere Rechtsexperten dagegen die Auffassung, der Tunnel müsse nicht gesondert bewilligt werden, weil er als Zufahrt zur Garage zu werten sei.

Die Entscheidung war damit das Ergebnis eines politischen und verwaltungsrechtlichen Verfahrens. Für die Darstellung, Wolfgang Porsche habe den Tunnel „vor Gericht erstritten“, findet sich in den von Presse.Online geprüften Quellen kein Beleg.

Tausende protestierten gegen das Projekt

Gegen den Privattunnel formierte sich erheblicher öffentlicher Widerstand. Eine Onlinepetition unter dem Titel „Nein zum Porsche-Tunnel!“ sammelte mehr als 19.000 Unterstützungen.

Kritiker sahen in dem Vorhaben eine unverhältnismäßige Nutzung öffentlichen Grundes zugunsten eines einzelnen sehr vermögenden Eigentümers. Hinzu kamen Bedenken wegen des Naturraums am Kapuzinerberg, der Grünlanddeklaration und der historischen Bedeutung des Anwesens.

Die Befürworter verwiesen dagegen auf die schwierige Zufahrt, die private Finanzierung des Bauvorhabens und die rechtlichen Prüfungen durch die zuständigen Stellen.

Gerade diese gegensätzlichen Positionen zeigen, weshalb die Auseinandersetzung nicht sinnvoll auf eine „Neiddebatte“ reduziert werden kann. Der öffentlich relevante Kern liegt in überprüfbaren Fragen: Nach welchen Kriterien darf städtischer Grund für eine private Infrastruktur genutzt werden? Ist die vereinbarte Gegenleistung angemessen? Und gelten bei außergewöhnlich kostspieligen Einzelprojekten dieselben rechtlichen und politischen Maßstäbe wie bei anderen Vorhaben?

Aus der Zufahrt wird ein Verkaufsmerkmal

Der geplante Tunnel ist noch nicht gebaut. Trotzdem wird er im Immobilienangebot als Besonderheit des Paschinger Schlössls herausgestellt. Das Verkaufsinserat nennt ein genehmigtes privates Tunnel- und Tiefgaragenprojekt, das die Immobilie in eine eigene Kategorie hebe.

Das verändert auch die politische Bewertung. Die Genehmigung wurde ursprünglich mit den besonderen Zufahrtsproblemen des von Wolfgang Porsche erworbenen Anwesens begründet. Nach einem Verkauf könnte jedoch ein anderer Eigentümer von dem Projekt profitieren.

Salzburgs Grüne forderten deshalb nach Bekanntwerden des Verkaufsangebots, den Vertrag über die Nutzung städtischer Grundstücke zurückzunehmen. Ob und unter welchen Bedingungen die Rechte aus dem Tunnelprojekt tatsächlich auf einen Käufer übergehen können, ist öffentlich bislang nicht abschließend dokumentiert.

Auch das Motiv für den geplanten Verkauf ist nicht eindeutig bestätigt. Medien berichteten unter Berufung auf das Umfeld beziehungsweise einen Immobilienmanager von anhaltender Kritik und einer „Neiddebatte“. Gegenüber dem ORF wurde zugleich erklärt, die Auseinandersetzung um den Tunnel sei nicht der alleinige Grund für die Verkaufsüberlegungen.

Belegt ist dagegen: Wolfgang Porsche kaufte das Anwesen für 8,4 Millionen Euro, ließ es sanieren und bietet es nun für 12,7 Millionen Euro an. Der nicht gebaute, aber genehmigte Tunnel wird dabei ausdrücklich als wertbildende Besonderheit vermarktet. Genau deshalb bleibt die Debatte über öffentliche Flächen, politische Maßstäbe und private Privilegien bestehen unabhängig davon, wer die Villa künftig besitzt.

Offene Fragen

  • Sind sämtliche für den Bau erforderlichen Genehmigungen inzwischen rechtskräftig und vollständig?
  • Kann ein Käufer die Nutzungsrechte für die städtischen Grundstücke unverändert übernehmen?
  • Wie lange gelten die Bewilligungen und welche Bedingungen sind daran geknüpft?
  • Kann die Stadt den Nutzungsvertrag wegen des Eigentümerwechsels neu prüfen oder aufheben?
  • Wird der Tunnel überhaupt gebaut, wenn das Anwesen verkauft wird?

Quellen und Transparenz

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