Drohne bei Wunstorf ähnelt Fluggerät von Leipzig
Drohnenfund bei Wunstorf: Spur führt zum Leipzig-Fall
Nahe dem Bundeswehr-Fliegerhorst Wunstorf untersuchen Sicherheitsbehörden den Fund einer nicht handelsüblichen Drohne. Nach Informationen des NDR soll das Fluggerät baugleich mit einer Drohne sein, die Anfang August beim mutmaßlichen Anschlag auf den Flughafen Leipzig/Halle eingesetzt wurde.
Damit rückt ein möglicher Zusammenhang zwischen beiden Fällen in den Fokus. Bewiesen ist eine Verbindung bislang nicht. Auch die genaue Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft wird von Behördenvertretern derzeit widersprüchlich dargestellt.
Nicht handelsübliche Drohne mit Bauteil aus dem 3D-Drucker
Das beschädigte Fluggerät war Anfang der Woche auf einem Feld in der Nähe des Steinhuder Meeres gefunden und bei der Polizei abgegeben worden. Einsatzkräfte durchsuchen seit Dienstag das schwer zugängliche Gebiet nach weiteren Teilen sowie nach Hinweisen auf den Eigentümer oder Piloten.
Nach Informationen des NDR soll es sich um dasselbe Modell handeln wie bei dem Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle. Ein Bauteil sei mit einem 3D-Drucker hergestellt worden. Eine solche Konstruktion soll demnach nicht regulär im Handel erhältlich sein.
Diese technischen Übereinstimmungen sind bislang nicht durch eine öffentlich zugängliche kriminaltechnische Untersuchung bestätigt. Sie belegen daher weder einen gemeinsamen Hersteller noch dieselben Täter oder einen geplanten Anschlag.
An den bei Wunstorf gefundenen Teilen wurden nach bisherigem Informationsstand keine Hinweise auf Sprengstoff festgestellt. Das unterscheidet den Fund zumindest nach derzeitigem Stand vom Leipziger Fall.
Bundesanwaltschaft und Innenministerium widersprechen sich
Unklar ist, welche Behörde das Verfahren gegenwärtig führt. Ein Sprecher des niedersächsischen Innenministeriums erklärte gegenüber dem NDR, der Generalbundesanwalt habe die Zuständigkeit für das Verfahren übernommen. Demnach wäre nun das Bundeskriminalamt mit der Ermittlungsführung beauftragt.
Eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft äußerte sich gegenüber der Deutschen Presse-Agentur zurückhaltender. Die Behörde prüfe einen möglichen Zusammenhang mit Leipzig. Im Fall Wunstorf ermittele der Generalbundesanwalt derzeit jedoch nicht; beim niedersächsischen Landeskriminalamt laufe ein Gefahrenabwehrvorgang.
Damit liegen zwei unterschiedliche behördliche Darstellungen vor. Eine öffentlich zugängliche Mitteilung der Bundesanwaltschaft zur formellen Übernahme des Wunstorf-Verfahrens gab es bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht.
Die belastbare Formulierung lautet deshalb: Die Bundesanwaltschaft ist mit dem Vorgang befasst und prüft eine mögliche Verbindung zum Leipziger Drohnenanschlag. Ob sie das Wunstorf-Verfahren bereits formell übernommen hat, ist nicht abschließend geklärt.
Fundort liegt nahe der deutschen A400M-Drehscheibe
Der Fliegerhorst Wunstorf ist der zentrale Standort des Lufttransportgeschwaders 62. Dort ist die deutsche Flotte des militärischen Transportflugzeugs Airbus A400M stationiert. Die Bundeswehr nutzt den Standort als Drehscheibe für internationale Transportaufträge.
Die Drohnenteile wurden nach Angaben des niedersächsischen Landeskriminalamtes allerdings nicht unmittelbar auf dem Militärgelände, sondern in deutlichem Abstand dazu gefunden. Ob die Drohne den Fliegerhorst erreichen, beobachten oder überfliegen sollte, ist bisher nicht bekannt.
Ebenso offen ist, von welchem Ort das Fluggerät gestartet wurde, wer es gesteuert hat und weshalb es abstürzte. Nach Einschätzung des LKA bestand keine Gefahr für die Bevölkerung.
Leipzig-Verfahren betrifft mutmaßlichen Sabotageangriff
Am Flughafen Leipzig/Halle waren Anfang August mehrere Drohnen entdeckt worden. Eines der Fluggeräte war mit Sprengstoff präpariert und in der Nähe ukrainischer Frachtflugzeuge gefunden worden. Der Generalbundesanwalt ermittelt in diesem Fall wegen eines mutmaßlichen Anschlags auf die Transport- und Logistikinfrastruktur.
Die Bundesregierung macht Russland für den versuchten Angriff verantwortlich. Russland weist die Vorwürfe zurück. Medienberichten zufolge prüfen die Ermittler Verbindungen zum russischen Militärgeheimdienst GRU.
Diese Erkenntnisse lassen sich nicht automatisch auf Wunstorf übertragen. Selbst eine übereinstimmende Bauweise wäre zunächst nur eine technische Spur. Für den Nachweis eines gemeinsamen Hintergrunds wären weitere Übereinstimmungen erforderlich – etwa bei Komponenten, Fertigungsspuren, Steuerungstechnik, Flugdaten oder biologischen Spuren.
Offene Fragen
- Hat der Generalbundesanwalt das Wunstorf-Verfahren formell übernommen?
- Sind die beiden Drohnen tatsächlich baugleich oder lediglich ähnlich konstruiert?
- Lassen sich einzelne Bauteile derselben Herstellung oder Bezugsquelle zuordnen?
- Gibt es Hinweise auf Flugroute, Startpunkt oder Steuerung der Wunstorf-Drohne?
- War der Fliegerhorst Wunstorf das Ziel oder lag der Fundort nur zufällig in dessen Nähe?
Quellen und Transparenz
- NDR: „Abgestürzte Drohne bei Wunstorf: Modell wie in Leipzig?“, 18. September 2026 Angaben aus Sicherheitskreisen und Stellungnahme des niedersächsischen Innenministeriums.
- NDR: „Bei Wunstorf abgestürzte Drohne: Suche nach Teilen dauert an“, 16. September 2026 Angaben des Landeskriminalamtes Niedersachsen.
- WELT/dpa: „Drohnenfund nahe Bundeswehr-Fliegerhorst“, 18. September 2026 Stellungnahme der Bundesanwaltschaft.
- Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof offizielle Behördenseite; bis zur Veröffentlichung keine auffindbare Pressemitteilung zur Übernahme des Wunstorf-Verfahrens.
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