Kinder zum Stehlen gezwungen: Urteil in Paris

Kinder zum Stehlen gezwungen: Urteil in Paris
Systembild: Der Freizeitpark war einer von mehreren Orten, an denen Minderjährige nach den Ermittlungen Touristen bestehlen mussten. © KI-generierte Illustration

Kinder zu Diebstählen gezwungen: Haftstrafen für sieben Angehörige einer Großfamilie

Minderjährige mussten Touristen im Disneyland Paris, an Bahnhöfen und am Flughafen bestehlen. Ein Pariser Gericht hat sieben Angehörige der Familie Hamidovic verurteilt. Die oft genannte Tagesbeute von 25.000 Euro bezieht sich auf das gesamte Netzwerk.

Ein Ausflug ins Disneyland Paris sollte für Kinder ein Vergnügen sein. Für die Minderjährigen, über deren Ausbeutung ein Gericht in Paris verhandelte, war der Freizeitpark nach den Ermittlungen ein Einsatzort. Sie mussten dort und an weiteren Orten Touristen bestehlen. Sieben erwachsene Angehörige der Familie Hamidovic wurden dafür am 23. September zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Diebstähle im Freizeitpark, an Bahnhöfen und am Flughafen

Die Ermittlungen begannen Ende 2022. Laut der von der Nachrichtenagentur AFP eingesehenen Anklageschrift wurden junge Taschendiebe in Gruppen von sechs bis neun Personen zum Flughafen Paris-Charles-de-Gaulle, nach Disneyland Paris und zu den Bahnsteigen der RER in Marne-la-Vallée gebracht. Im Freizeitpark nutzten sie demnach unter anderem die abendliche Parade, wenn Besucher auf das Geschehen blickten. Ziel waren vor allem ausländische Touristen.

Der Vorwurf ging weit über die Organisation von Taschendiebstählen hinaus: Die Minderjährigen sollten nach Darstellung der Anklage unter der Drohung von Schlägen, Verbrennungen und sexualisierter Gewalt stehlen. Auch junge Frauen seien betroffen gewesen. Die Beute mussten die Kinder anschließend an erwachsene Männer des Netzwerks abgeben.

Was hinter der Zahl von 25.000 Euro steckt

Die Summe ist auffällig, wird aber leicht falsch verstanden. Nach der von AFP eingesehenen Anklageschrift brachten die Diebstähle im Durchschnitt etwa 25.000 Euro pro Tag ein. Die Angabe umfasst das untersuchte Netzwerk mit seinen verschiedenen Einsatzorten. Sie besagt weder, dass täglich 25.000 Euro allein im Disneyland gestohlen wurden, noch, dass jedes einzelne Kind diese Summe erbeutete.

Gerade diese Unterscheidung verändert den Blick auf den Fall: Die Kinder waren nicht bloß Tatverdächtige bei einzelnen Diebstählen. Das Verfahren behandelte auch die Frage, wie Erwachsene Minderjährige für ein organisiertes Geschäft einsetzten und mit Drohungen kontrollierten.

Sieben Verurteilungen die Kinder blieben dem Prozess fern

Das Pariser Gericht verhängte gegen die sieben Angeklagten Haftstrafen von fünf bis acht Jahren. Roberto Hamidovic erhielt Berichten über das Urteil zufolge acht Jahre Haft. Die Angeklagten hatten die Vorwürfe im Verfahren bestritten. Ob und gegen welche Teile des Urteils Rechtsmittel eingelegt werden, geht aus den verfügbaren Berichten nicht eindeutig hervor.

Die betroffenen Kinder nahmen an der Verhandlung nicht teil. Einige leben inzwischen in Pflegefamilien. Ihre Namen gehören nicht in eine zugespitzte Überschrift: Berichte über Vornamen wie „Al Capone“ und „Dior“ liefern keinen zusätzlichen Beleg für die Taten und rücken Minderjährige unnötig in den Mittelpunkt.

Quellen und Transparenz

Eine veröffentlichte Fassung des Urteils oder der Anklageschrift lag für diesen Beitrag nicht vor. Angaben zu Einsatzorten und durchschnittlicher Beute stützen sich auf die AFP-Berichterstattung zur eingesehenen Anklageschrift. Zum Urteil wurden AFP-basierte Berichte und die vom Nutzer bereitgestellte BILD-Meldung herangezogen.

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