Iran richtet zwei Männer nach Januar-Protesten hin
Iran: Zwei Hinrichtungen, weitere Protestierende bedroht
Die iranische Justiz meldet zwei weitere Hinrichtungen nach den Massenprotesten. Menschenrechtler berichten von erzwungenen Geständnissen. Nach Angaben von Iran Human Rights sind mehr als 100 weitere Demonstranten in Gefahr.
Die iranischen Behörden haben zwei weitere Männer im Zusammenhang mit den Massenprotesten vom Januar 2026 hinrichten lassen. Nach Angaben des justiznahen Nachrichtenportals Misan wurden die Todesurteile gegen Ali Hemmati Sistani und Madschid Nikandisch am frühen Mittwochmorgen vollstreckt. Der Oberste Gerichtshof hatte die Urteile zuvor bestätigt, berichtet das Menschenrechtsnetzwerk HRANA unter Berufung auf Misan.
Menschenrechtsorganisationen stellen die Fairness der Verfahren infrage. Iran Human Rights (IHRNGO) wirft den Behörden vor, Geständnisse durch Folter erzwungen und grundlegende Standards fairer Prozesse verletzt zu haben.
Justiz verweist auf Gewalt in Maschhad
Die Vorwürfe betreffen die Proteste in der nordostiranischen Stadt Maschhad. Nach der von HRANA wiedergegebenen Darstellung der Justiz sollen die Männer an Vorfällen im Stadtteil Tabarsi beteiligt gewesen sein, bei denen vier Sicherheitskräfte ums Leben kamen.
Misan stützt seine Darstellung unter anderem auf angebliche Geständnisse. Den Männern werden Brandstiftung, Sachbeschädigung und Angriffe auf Sicherheitskräfte zugeschrieben. Eine unabhängige Überprüfung dieser Vorwürfe ermöglichen die vorliegenden Quellen nicht.
Menschenrechtler berichten von Folter
IHRNGO berichtet unter Berufung auf eine informierte Quelle, Nikandisch sei etwa drei Monate in Einzelhaft gehalten und bei Verhören schwer misshandelt worden. Die Organisation erklärt außerdem, die Geständnisse beider Männer seien nach Bekanntgabe der Hinrichtungen im staatlichen Rundfunk ausgestrahlt worden. Diese Berichte lassen sich anhand der zugänglichen Unterlagen nicht unabhängig überprüfen.
Die Kritik reicht über diesen Fall hinaus. Amnesty International berichtete bereits im Juli von Todesurteilen gegen Teilnehmer der Januar-Proteste nach grob unfairen Verfahren. Die Organisation dokumentierte den Einsatz von unter Folter erlangten Geständnissen und weit gefassten Vorwürfen zur nationalen Sicherheit. Sie sieht in den Hinrichtungen ein Mittel zur Unterdrückung abweichender Meinungen.
Mindestens 31 Hinrichtungen nach der Protestwelle
Mit den beiden neuen Fällen zählt IHRNGO mindestens 31 Hinrichtungen im Zusammenhang mit den Protesten von Dezember 2025 und Januar 2026. Nach Einschätzung der Organisation sind mehr als 100 weitere Demonstranten von einer Hinrichtung bedroht. Das ist eine Risikoeinschätzung, keine Angabe über bereits feststehende Hinrichtungstermine.
Die Protestbewegung hatte nach einem AFP-Bericht Ende Dezember angesichts hoher Lebenshaltungskosten begonnen und sich rasch zu landesweiten Demonstrationen gegen die Führung entwickelt. Ihren Höhepunkt erreichte sie am 8. und 9. Januar.
Amnesty verzeichnet 2.159 Hinrichtungen für 2025
Amnesty International dokumentierte für das Jahr 2025 mindestens 2.159 Hinrichtungen im Iran. Nach der Todesstrafenstatistik der Organisation war dies der höchste von ihr für das Land erfasste Jahreswert seit 1981. Diese Gesamtzahl umfasst unterschiedliche Delikte und darf nicht mit den Hinrichtungen nach den Januar-Protesten gleichgesetzt werden.
Für die weiteren gefährdeten Gefangenen bleibt offen, welche Verfahren noch überprüft werden und ob Todesurteile ausgesetzt werden.
Quellen und Transparenz:
- HRANA: Bericht zu den Hinrichtungen vom 30. September 2026
- Iran Human Rights: Hinrichtung von Madschid Nikandisch und Ali Hemmati Sistani, 30. September 2026
- Amnesty International: Hinrichtungen und Todesurteile gegen Protestierende, 28. Juli 2026
- Amnesty International: Zahlen und Fakten zur Todesstrafe 2025, veröffentlicht am 18. Mai 2026
- AFP über BSS: Zwei weitere Protestierende im Iran hingerichtet, 30. September 2026
Transparenzhinweis: Die Justizmeldung wurde anhand der Berichte von HRANA und AFP abgeglichen. Der Misan-Originalbericht und vollständige Gerichtsakten lagen für diesen Beitrag nicht vor. Vorwürfe zu Gewalttaten und Folter sind den jeweiligen Quellen zugeordnet. Wegen abweichender Angaben wird Nikandischs Alter nicht genannt.
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