Union fordert neue Regeln für Mietkosten

Union fordert neue Regeln für Mietkosten
Systembild: Die Union fordert Änderungen bei der Übernahme von Unterkunftskosten. Symbolbild – KI-generierte Illustration. © Presse.Online

Grundsicherung: Union will Mietpauschalen und weniger Schutz

Die Union fordert weitere Einschnitte bei der Grundsicherung: regionale Mietpauschalen und das Ende der Karenzzeit. Söder verlangt zudem niedrigere Leistungen für neu ankommende Ukrainer. Was davon bereits gilt und was bislang Forderung ist.

Berlin. Die Union drängt auf weitere Änderungen bei der Grundsicherung. Im Mittelpunkt stehen die staatliche Übernahme von Wohnkosten und die Leistungen für neu ankommende ukrainische Geflüchtete. Nach einem Bericht der Nachrichtenagentur dts über Äußerungen gegenüber „Bild“ fordert CDU-Politiker Sepp Müller von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) ein Modell für regionale Unterkunftspauschalen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) verlangt das Ende der einjährigen Karenzzeit.

Für Leistungsberechtigte kommt es dabei auf die genaue Ausgestaltung an: Welche Wohnkosten würde eine Pauschale abdecken? Welche Ausnahmen wären vorgesehen? Ein konkretes Modell liegt dem Bericht zufolge bislang nicht vor.

Mietpauschalen sollen die Kosten begrenzen

Müller will die Unterkunftskosten in einem weiteren Reformschritt nach Regionen pauschal auszahlen lassen. Er verbindet damit die Erwartung, den Verwaltungsaufwand zu verringern und unverhältnismäßig hohe Wohnkosten zu begrenzen. Belastbare Einsparbeträge nennt der Bericht nicht.

Bislang orientiert sich die Kostenübernahme grundsätzlich an den tatsächlichen Aufwendungen, soweit diese angemessen sind. Eine Pauschale würde die Berechnung verändern. Für Betroffene wäre deshalb wesentlich, wie regionale Mietunterschiede und besondere Lebensumstände berücksichtigt werden. Ohne Beträge und Ausnahmeregeln lässt sich noch nicht beurteilen, welche Haushalte weniger Unterstützung erhalten könnten.

Söder will die Karenzzeit streichen doch der Schutz ist schon begrenzt

Söder sieht bei den Unterkunftskosten Einsparmöglichkeiten und fordert, die einjährige Karenzzeit abzuschaffen. Diese schützt Leistungsberechtigte zu Beginn des Bezugs davor, dass ihre Unterkunftskosten sofort auf die reguläre Angemessenheitsgrenze reduziert werden.

Eine unbegrenzte Mietübernahme garantiert sie allerdings schon heute nicht. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums werden die Wohnkosten seit Juli 2026 auch während der Karenzzeit grundsätzlich auf das Eineinhalbfache der örtlichen Angemessenheitsgrenze begrenzt. Härtefälle können berücksichtigt werden; besonderen Schutz gibt es für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern. Heizkosten fallen ohnehin nicht unter die Karenzzeit.

Der Unterschied ist erheblich: Die bereits eingeführte Obergrenze beschränkt den Schutz im ersten Bezugsjahr. Söders Forderung würde die Karenzzeit vollständig beseitigen. Welche Übergangsregeln dafür gelten sollten, geht aus dem aktuellen Bericht nicht hervor.

Leistungen für Ukrainer: Ein Gesetzentwurf liegt bereits vor

Söder fordert außerdem niedrigere Leistungen für neu ankommende ukrainische Geflüchtete und hebt dabei junge, arbeitsfähige Männer hervor. Sie sollen nach seiner Vorstellung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Wechsel des Leistungssystems bereits mit einem eigenen Gesetzentwurf aufgegriffen. Die Bundestagsdrucksache 21/3539 knüpft an den im Koalitionsvertrag genannten Stichtag 1. April 2025 an. Die darin vorgeschlagene Regelung betrifft bestimmte Schutzberechtigte aus der Ukraine und ist nicht auf junge Männer beschränkt. Für die rechtliche Zuordnung enthält der Entwurf nähere Voraussetzungen zum Aufenthaltstitel beziehungsweise zur entsprechenden Bescheinigung.

Dieser Vorgang ist von der allgemeinen Grundsicherungsreform zu unterscheiden. Das Grundsicherungsgeld hat das Bürgergeld nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit zum 1. Juli 2026 abgelöst. Daraus folgt jedoch nicht, dass auch der gesonderte Rechtskreiswechsel für ukrainische Geflüchtete bereits umgesetzt wäre.

Sozialverbände warnen vor Folgen für die Integration

Bei einer Bundestagsanhörung am 23. Februar 2026 kritisierte der Deutsche Caritasverband den geplanten Rechtskreiswechsel. Der Verband warnte vor erschwerter Arbeitsmarktintegration durch den Wechsel der Zuständigkeiten und vor einer schlechteren Versorgung bei Krankheit, Pflegebedarf oder Behinderung. Das sind Bewertungen des Verbandes zu den erwarteten Folgen des Entwurfs.

Der Entwurf selbst weist zusätzlichen Verwaltungsaufwand aus: rund 1,6 Millionen Euro einmalig sowie knapp 800.000 Euro jährlich. Niedrigere individuelle Leistungen sind deshalb für sich genommen noch kein Nachweis einer entsprechenden Gesamtersparnis für die öffentliche Hand.

Bei der Mietpauschale fehlt zunächst die Grundlage für eine solche Prüfung: ein konkretes Modell mit regionalen Beträgen, Härtefallregeln und einer Kostenberechnung.

Quellen und Transparenz

Die aktuellen Forderungen wurden anhand der dts-Berichterstattung nachvollzogen. Ein Inkrafttreten des gesonderten Leistungsrechtsanpassungsgesetzes ließ sich anhand der ausgewerteten Quellen nicht bestätigen.

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