Politiker-Styling: Warum Steuerzahler die Kosten tragen

Politiker-Styling: Warum Steuerzahler die Kosten tragen
Symbolbild mit Make-up-Pinseln und Haarstyling-Utensilien vor einem unscharfen Rednerpult. © Presse.Online

Politiker-Styling: Warum Bürger für Haare und Maske zahlen

Berlin. Wer zum Friseur geht, bezahlt normalerweise selbst. Bei Spitzenpolitikern übernehmen staatliche Stellen jedoch Kosten für Haare und Make-up im dienstlichen Zusammenhang. Die Behörden ordnen solche Leistungen der öffentlichen Kommunikation und Repräsentation zu. Damit werden sie aus öffentlichen Haushalten finanziert. Ob die Ausgaben im jeweiligen Umfang notwendig und angemessen sind, ist eine weitere Frage.

Wie sorgfältig dabei zwischen einzelnen Leistungen unterschieden werden muss, zeigt der aktuelle Fall von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD). Die verbreitete Zahl von rund 188.000 Euro bezeichnet keineswegs allein Ausgaben für Maske und Haare. Der größte Teil entfällt auf externe Fotografen.

Klingbeil: Rund 188.000 Euro, überwiegend für Fotos

Nach einem am 5. Oktober veröffentlichten Bericht auf Grundlage von Material der dts Nachrichtenagentur gab das Bundesfinanzministerium seit Klingbeils Amtsantritt am 6. Mai 2025 insgesamt rund 188.000 Euro für externe Fotografen und visagistische Dienstleistungen aus. Der Bericht beruft sich auf eine Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde an den AfD-Abgeordneten Hauke Finger, über die zuerst „Tichys Einblick“ berichtet hatte.

Die genannten Einzelbeträge ergeben folgende Aufteilung:

Leistung 2025 ab Amtsantritt 2026 bis 24. September Zusammen
Externe Fotografen 78.436 Euro 86.599 Euro 165.035 Euro
Visagistische Dienstleistungen 9.078 Euro 13.578 Euro 22.656 Euro
Gesamt 87.514 Euro 100.177 Euro 187.691 Euro

Damit entfallen rund 88 Prozent der Gesamtsumme auf Fotografen. Die Aussage, Klingbeil habe 188.000 Euro allein für Maske und Haare ausgegeben, ist durch diese Aufstellung nicht gedeckt.

Laut der von „Tichys Einblick“ wiedergegebenen Ministeriumsantwort nutzt das Finanzressort eine Fotoagentur mit Rahmenvertrag für seine Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Soweit für Fotoaufnahmen erforderlich, werden darüber auch Visagisten beauftragt. Bei anderen Kommunikationsanlässen kommen Dienst- oder Werkverträge zum Einsatz. Die Begründung bezieht sich somit auf die Kommunikation des Ministeriums. Kosten für den Steuerzahler 188.000 Euro

Merz: 12.501 Euro beim Kanzleramt erfasst

Für das Bundeskanzleramt weist die Regierungsantwort auf Bundestagsdrucksache 21/1311 insgesamt 12.501,30 Euro für Visagisten, Kosmetiker und Friseure aus. Der Zeitraum ist genau benannt: 6. Mai bis 4. August 2025.

Auf ungefähr drei Monate verteilt sind das rechnerisch rund 4.167 Euro monatlich. Daraus lässt sich allerdings weder eine feste Monatspauschale noch ein dauerhaftes Ausgabenniveau ableiten.

Auch die persönliche Zuordnung verlangt Genauigkeit. Die Bundesregierung erklärt in derselben Antwort, dass die Leistungen im dienstlichen Zusammenhang von den jeweiligen Behörden beauftragt werden. Ausgewiesen ist daher zunächst ein Betrag des Kanzleramts unter Friedrich Merz (CDU), keine detaillierte Liste seiner persönlichen Friseurtermine. dserver.bundestag.de

Klöckner: Rund 14.400 Euro aus Bundestagsmitteln

Für Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) berichtete die „Allgemeine Zeitung“ im März 2026 über rund 14.400 Euro für Styling seit ihrem Amtsantritt. Die Ausgaben seien aus Bundestagsmitteln bezahlt worden.

Damit ist die Größenordnung aus dem ersten Amtsjahr öffentlich berichtet. Die vollständige zugrunde liegende Auskunft der Bundestagsverwaltung konnte für diesen Beitrag jedoch nicht eingesehen werden. Eine genaue Aufteilung nach einzelnen Leistungen und Terminen lässt sich deshalb hier nicht darstellen. allgemeine-zeitung.de

Welche weiteren Fälle sind dokumentiert?

Ein personenbezogen belegter Fall ist die frühere Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne). Für die Begleitung durch eine Maskenbildnerin zu Bild- und Fernsehterminen im In- und Ausland entstanden 2022 Kosten von gut 136.500 Euro.

Die Bundesregierung begründete die Höhe unter anderem mit aufwendiger Reisetätigkeit, kurzfristigen Einsätzen sowie Arbeit an Wochenenden und zu besonderen Tageszeiten. Make-up und Frisur sollten Baerbocks Auftritte als Repräsentantin Deutschlands unterstützen. Das ist die Erklärung der Regierung für die Ausgaben; sie ersetzt keine Prüfung ihrer Wirtschaftlichkeit.

Auch nach dem Ende einer Amtszeit können solche Kosten weiter anfallen. Für Angela Merkel (CDU) wurden vom 1. Juli 2024 bis 31. März 2026 insgesamt 64.677 Euro für Friseur- und Visagistenleistungen angegeben. Für Olaf Scholz (SPD) waren seit seinem Ausscheiden aus dem Kanzleramt am 6. Mai 2025 bis zum Ende dieses Abfragezeitraums keine entsprechenden Kosten angefallen.

Die Regierung verweist bei früheren Bundeskanzlern auf fortwirkende Verpflichtungen aus dem Amt sowie Aufgaben im Auftrag und Interesse Deutschlands. Die veröffentlichte Zusammenfassung ordnet die Stylingausgaben allerdings nicht einzelnen Veranstaltungen zu.

Weitere Ausgaben sind auf Ebene der Ministerien dokumentiert:

Behörde Visagisten-Ausgaben 26. März bis 31. Dezember 2025 Januar bis Februar 2026
Wirtschaftsministerium 40.276,15 Euro 5.819,03 Euro
Gesundheitsministerium 9.395,62 Euro 500 Euro
Bauministerium 7.436,07 Euro Kein Betrag ausgewiesen
Arbeitsministerium 4.682,10 Euro Kein Betrag ausgewiesen
Forschungsministerium 357 Euro 952 Euro

Beim Gesundheitsministerium kamen 2025 gesondert 1.352,58 Euro für Friseure hinzu. Die Beträge sind Behördenausgaben und dürfen nicht automatisch vollständig den jeweiligen Ministerinnen und Ministern zugerechnet werden. Ein fehlender Tabellenbetrag bedeutet zudem nicht zwingend, dass keine Kosten entstanden sind. Die Regierung erklärte, nur innerhalb der Antwortfrist ermittelbare Angaben aufgenommen zu haben. dserver.bundestag.de

Warum wird das aus öffentlichen Mitteln bezahlt?

Die staatlichen Stellen behandeln dienstlich veranlasste Stylingleistungen als Aufwand für öffentliche Auftritte und Behördenkommunikation. Deshalb werden die Rechnungen aus den entsprechenden Haushalten beglichen. Das erklärt den Zahlungsweg und die von der Regierung angeführte Zweckbestimmung. Es beantwortet noch nicht, welcher Aufwand erforderlich ist.

Für den Bundeshaushalt gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. § 7 der Bundeshaushaltsordnung verlangt außerdem angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei finanzwirksamen Maßnahmen. Eine Behörde kann die Angemessenheit ihrer Ausgaben daher nicht allein damit begründen, dass die Leistung einem dienstlichen Auftritt diente.

Die vorliegenden Summen belegen Ausgaben, aber für sich genommen keinen Rechtsverstoß. Um ihre Angemessenheit zu beurteilen, braucht es die konkreten Aufträge: Welche Termine wurden begleitet? Welche Honorare waren vereinbart? Wie viel entfiel auf Reisen oder Bereitschaft? Welche günstigeren Möglichkeiten wurden geprüft?

Gerade diese Angaben entscheiden darüber, ob Bürger eine nachvollziehbare Rechnung für staatliche Kommunikation bezahlen oder ob der Aufwand zu hoch war.

Quellen und Transparenz

Grundlage sind die Regierungsantworten auf Bundestagsdrucksachen 21/1311 und 21/4836, die Bundestagsnachrichten zu Baerbocks Maskenbildnerin und zur Amtsausstattung früherer Bundeskanzler sowie § 7 Bundeshaushaltsordnung. Klingbeils aktuelle Einzelbeträge stammen aus dem genannten Medienbericht über eine Ministeriumsantwort; das Original dieser Antwort wurde nicht unmittelbar eingesehen. Klöckners Betrag ist durch den Bericht der „Allgemeinen Zeitung“ belegt. Die erfassten Zeiträume und Leistungskategorien unterscheiden sich, weshalb die Summen keine persönliche Kostenrangliste ergeben.

🔔 Unabhängiger Journalismus lebt von Reichweite. Folgen Sie auf X, Linkedin oder Instagram und bleiben Sie informiert

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert