Notfallreform: Neue Wege für Patienten

Notfallreform: Neue Wege für Patienten
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Notfallreform: Wer künftig in der Notaufnahme behandelt werden soll

Erst den Behandlungsbedarf klären, dann die passende Hilfe vermitteln: Die Bundesregierung will den Zugang zur Notfallversorgung neu organisieren. Am 15. Oktober entscheidet der Bundestag über die Reform. Für Patienten geht es um neue Anlaufstellen, telefonische Beratung und die Frage, wann eine Behandlung im Krankenhaus nötig ist.

Berlin. Notaufnahme, Bereitschaftsdienst oder Rettungswagen? Wer akut medizinische Hilfe braucht, muss häufig selbst einschätzen, welche Stelle zuständig ist. Die Bundesregierung will diese Entscheidung stärker durch eine medizinische Ersteinschätzung unterstützen. Ihr Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung steht am Donnerstag, 15. Oktober, im Bundestag zur Abstimmung. Die Debatte soll um 9 Uhr beginnen.

Das Kabinett hatte den Entwurf bereits am 22. April beschlossen. Vorgesehen sind gemeinsame Notfallzentren an ausgewählten Krankenhäusern und eine engere Zusammenarbeit zwischen den Rufnummern 116117 und 112. Damit sollen Patienten gezielter die Hilfe erhalten, die sie benötigen. Die Regierung verspricht sich davon auch eine Entlastung der Notaufnahmen.

Ein gemeinsamer Eingang für unterschiedliche Behandlungen

Kern des Plans sind Integrierte Notfallzentren, kurz INZ. Dort sollen Krankenhausnotaufnahme, ärztliche Notdienstpraxis und eine zentrale Ersteinschätzungsstelle zusammenarbeiten. Wer ankommt, soll zunächst nach seinem medizinischen Bedarf eingeordnet und anschließend zur passenden Behandlung weitergeleitet werden.

Während der regulären Sprechstundenzeiten können nahe gelegene Kooperationspraxen die ambulante Akutversorgung übernehmen. Ist weder eine solche Praxis noch die Notdienstpraxis geöffnet, soll die Krankenhausnotaufnahme die Versorgung im INZ sicherstellen. Für Kinder und Jugendliche sind eigene Zentren möglich; andernorts ist kinderärztliche Unterstützung per Telemedizin vorgesehen.

Die Reform bedeutet damit nicht, dass an jedem Krankenhaus eine neue Notdienstpraxis entsteht. Nach den Erläuterungen des Gesundheitsministeriums kann eine unmittelbar benachbarte Praxis oder ein medizinisches Versorgungszentrum diese Aufgabe übernehmen, wenn Umfang und Qualität der Versorgung entsprechend gesichert sind. Auch Notaufnahmen ohne INZ sollen den Behandlungsbedarf der Hilfesuchenden einschätzen.

112 und 116117 bleiben bestehen

Eine neue einheitliche Notrufnummer ist nicht vorgesehen. Die 112 bleibt bei lebensbedrohlichen Notfällen die richtige Anlaufstelle. Die 116117 soll als Zugang zur ambulanten Akutversorgung ausgebaut werden.

Hinter beiden Nummern sollen die Leitstellen digital zusammenarbeiten. Wird ein Fall übergeben, sollen bereits erhobene Angaben mitübermittelt werden. Patienten müssten dann nicht erneut anrufen und ihre Situation noch einmal vollständig schildern.

Geplant sind außerdem durchgängige telemedizinische und aufsuchende Angebote der Kassenärztlichen Vereinigungen. Eine ärztliche Beratung per Telefon oder Video könnte in geeigneten Fällen den Weg in eine Notdienstpraxis ersparen. Der Regierungsentwurf schätzt auf Grundlage von Modellprojekten, dass jährlich bei rund 1,21 Millionen Fällen eine abschließende ärztliche Beratung einen solchen Besuch ersetzen könnte. Das ist eine Prognose, kein bereits erreichter Entlastungseffekt.

Darf man weiterhin direkt Hilfe im Krankenhaus suchen?

Nach dem vom Gesundheitsministerium erläuterten Konzept dürfen Patienten mit akuten Beschwerden ein INZ auch direkt aufsuchen. Ein vorheriger Anruf bei der 116117 wird empfohlen.

Vorgesehen ist allerdings eine bevorzugte Behandlung zuvor telefonisch eingeschätzter Patienten bei gleichgewichtigen Beschwerden und entsprechendem Nachweis. Daraus lässt sich kein genereller Vorrang gegenüber schwerer erkrankten Menschen ableiten: Die medizinische Dringlichkeit bleibt für die Einordnung maßgeblich.

Ärztevertretung warnt vor fehlendem Personal

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung unterstützt eine stärkere Ersteinschätzung und die Vernetzung der beiden Rufnummern. Sie lehnt jedoch den Aufbau zusätzlicher Angebote ab, die aus ihrer Sicht parallel zu bestehenden Praxen arbeiten würden.

In ihrer Stellungnahme vom 8. September erklärte die KBV, zusätzliche Rund-um-die-Uhr-Strukturen seien weder personell noch finanziell leistbar. Sie fordert eine bessere Ausstattung der 116117 und eine verbindliche Steuerung in die vorhandene Versorgung. Damit richtet sich ihre Kritik vor allem gegen die praktische Umsetzung des Entwurfs.

Auch beim Rettungsdienst soll sich die Finanzierung ändern. Medizinische Hilfe am Einsatzort soll als eigenständige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt werden, statt vor allem über Fahrtkosten abgebildet zu sein. Das soll eine Versorgung ermöglichen, bei der nicht zwingend ein Transport ins Krankenhaus erforderlich ist.

Wann ändern sich die Abläufe für Patienten?

Die Abstimmung im Bundestag ist für den 15. Oktober angekündigt. Sie bedeutet noch keinen sofortigen bundesweiten Wechsel der Versorgung. Die Bundesregierung sieht in ihrem Konzept vor, dass die Standorte der neuen Zentren innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes feststehen sollen. Diese Frist betrifft die Standortentscheidung, nicht die vollständige Betriebsaufnahme aller Einrichtungen.

Welche Regelungen schließlich gelten und wann sie umgesetzt werden müssen, ist anhand der verabschiedeten Gesetzesfassung zu prüfen. Bis dahin sind die beschriebenen Änderungen Reformpläne.

Quellen und Transparenz

Der Beitrag beschreibt den Regierungsentwurf und den angekündigten parlamentarischen Verfahrensstand. Erwartete Entlastungen sind Ziele beziehungsweise Schätzungen der Bundesregierung. Die KBV wird als beteiligte Interessenvertretung eingeordnet.

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