Tabaksteuer steigt: Zigaretten bis 2030 teurer

Tabaksteuer steigt: Zigaretten bis 2030 teurer
Systembild: Mit der beschlossenen Tabaksteuer-Erhöhung müssen Raucher ab 2027 mit höheren Preisen rechnen. © KI-generierte Illustration.

Tabaksteuer steigt: Zigaretten sollen fast zwölf Euro kosten

Berlin. Raucher müssen sich auf deutlich höhere Ausgaben einstellen. Der Bundestag hat am späten Donnerstagabend eine schrittweise Erhöhung der Tabaksteuer beschlossen. CDU/CSU und SPD setzten die Gesetzesänderung gegen die Opposition durch. Auch zwei Abgeordnete der Unionsfraktion stimmten dagegen. Die Anhebungen sollen sich über die Jahre 2027 bis 2030 erstrecken.

Für eine Packung mit 20 Zigaretten wird bis 2030 ein durchschnittlicher Preis von knapp zwölf Euro erwartet, fast vier Euro mehr als bisher. Das berichtet die Tagesschau über den Beschluss. Die Zahl beschreibt eine erwartete Preisentwicklung: Einen einheitlichen Verkaufspreis für sämtliche Marken legt das Gesetz damit nicht fest.

Höhere Steuern ab Januar 2027

Die neuen Steuertarife für Zigaretten, Feinschnitt und Substitute für Tabakwaren sollen ab dem 1. Januar 2027 greifen. Dazu zählen auch Liquids für E-Zigaretten. Für Zigarren, Zigarillos, Pfeifen- und Wasserpfeifentabak ist der Beginn auf den 1. März 2027 verschoben worden. Der Finanzausschuss begründet den späteren Termin für diese Produktgruppen mit dem Verwaltungsaufwand für Wirtschaft und Zoll.

Wie stark einzelne Produkte im Laden teurer werden, lässt sich daraus noch nicht verbindlich ableiten. Für Verbraucher zählt der tatsächliche Verkaufspreis ihrer Marke. Die häufig genannte Zwölf-Euro-Packung ist eine Durchschnittserwartung für 2030, kein angekündigter Preis für jede Schachtel ab dem kommenden Januar.

Die Größenordnung lässt sich dennoch veranschaulichen: Bei einem angenommenen Aufschlag von vier Euro je Packung würden Menschen, die täglich eine Schachtel kaufen, 120 Euro in einem Monat mit 30 Tagen zusätzlich ausgeben. Auf 365 Tage gerechnet wären es 1.460 Euro. Das ist eine Beispielrechnung bei unverändertem Konsum, keine Prognose für die Ausgaben jedes Rauchers.

Der Bund plant mit Milliarden zusätzlich

Die Koalition hat die geplante Belastung während der parlamentarischen Beratungen noch erhöht. Nach der beschlossenen Ausschussfassung erwartet der Bund folgende zusätzliche Tabaksteuereinnahmen:

Jahr Erwartete Mehreinnahmen
2027 1,507 Milliarden Euro
2028 2,437 Milliarden Euro
2029 3,419 Milliarden Euro
2030 4,461 Milliarden Euro

Über die vier Jahre ergibt das rechnerisch rund 11,8 Milliarden Euro. Es handelt sich um Einnahmeerwartungen, nicht um bereits gesicherte Beträge.

Die Bundesregierung begründet die Erhöhung mit der Konsolidierung des Bundeshaushalts und dem Gesundheitsschutz. Die Einnahmen sind allerdings nicht für bestimmte Gesundheitsausgaben reserviert. Sie fließen dem Bund ohne eine solche Zweckbindung zu.

Streit um Gesundheitsschutz und Ausweichkäufe

In den Beratungen verteidigten Union und SPD die Verbindung von höheren Einnahmen und Prävention. Die SPD räumte zugleich ein, dass steigende Steuersätze höhere Einnahmen nicht garantieren. Ausweichkäufe, illegale Produktion und der Schwarzmarkt seien Risiken.

Die Grünen kritisierten vor allem die aus ihrer Sicht weiterhin zu niedrige Besteuerung von Feinschnitt. Die Linke wandte sich gegen eine Haushaltskonsolidierung über Verbrauchsteuern, die Menschen mit kleinen Einkommen besonders belaste. Die AfD warnte vor einer Stärkung des Schwarzmarkts.

Bei der öffentlichen Anhörung hatte Katrin Schaller vom Deutschen Krebsforschungszentrum die höheren Steuern begrüßt. Sie könnten rauchende Menschen zum Aufhören bewegen und Jugendliche vom Einstieg abhalten. Ein wachsender Schwarzmarkt sei keine zwangsläufige Folge, erklärte sie. Verbände der Tabakwirtschaft warnten dagegen vor Einbußen im legalen Handel.

Am Freitag, 16. Oktober, soll sich der Bundesrat mit der Novelle befassen. Nach dem am frühen Morgen berichteten Verfahrensstand steht dieser Schritt noch aus. Der Bundestagsbeschluss allein bedeutet deshalb noch nicht, dass das Gesetz bereits in Kraft ist.

Quellen und Transparenz

Die im Ausgangsmaterial genannte minutengenaue Abstimmungszeit und die Einstufung als historisch größte Erhöhung werden mangels eigenständiger Bestätigung nicht übernommen. Die Kostenbeispiele sind eigene Berechnungen.

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