Arzttermine 2027: KBV warnt vor längeren Wartezeiten

Arzttermine 2027: KBV warnt vor längeren Wartezeiten
Systembild: Die KBV warnt vor längeren Wartezeiten auf Arzttermine ab 2027. Wie stark einzelne Fachrichtungen betroffen sein könnten, ist offen. © KI-generierte Illustration

Arzttermine 2027: Kassenärzte warnen vor längeren Wartezeiten

Gesetzlich Versicherte müssen sich nach Einschätzung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf längere Wartezeiten einstellen. KBV-Chef Andreas Gassen macht Einschnitte bei der Praxisvergütung dafür verantwortlich. Auch eine verbindlichere Terminmeldung werde den Engpass aus seiner Sicht verschärfen.

Berlin. Wer einen Arzttermin braucht, könnte 2027 noch mehr Geduld benötigen. Davor warnt Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Gegenüber der „Bild“-Zeitung erklärte er, die Bundesregierung habe durch finanzielle Kürzungen in der ambulanten Versorgung rechnerisch mehr als 50 Millionen Termine gestrichen. Das berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Die Zahl beschreibt die von Gassen behaupteten Auswirkungen auf das Terminangebot; eine nachgewiesene Zahl bereits abgesagter Termine ist sie nicht.

Warum Gassen die Terminmeldepflicht kritisiert

Der KBV-Vorsitzende wendet sich zugleich gegen feste Kontingente, die Praxen an die Terminservicestellen melden sollen. Seine Befürchtung: Reservierte Zeitfenster fehlen anschließend bei der direkten Terminvergabe in den Praxen. Zusätzliche Behandlungsmöglichkeiten entstünden dadurch nicht.

„Die Terminnot wird sich also weiter verschärfen“, sagte Gassen. Mehr Termine seien nach seiner Einschätzung nur möglich, wenn auch mehr Geld für die ambulante Versorgung bereitstehe.

Hinter dem Streit stehen zwei unterschiedliche politische Eingriffe: Änderungen der Vergütung und eine verbindlichere Organisation der Terminvermittlung. Für Patienten kommt es darauf an, ob dadurch tatsächlich zusätzliche Behandlungen möglich werden und wie vorhandene Termine verteilt werden.

Streit um die Finanzierung zusätzlicher Behandlungen

Die KBV hatte bereits am 6. Oktober Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz kritisiert. Dabei ging es unter anderem um die Finanzierung von Behandlungen, die Hausärzte oder Terminservicestellen vermitteln. Nach Darstellung des KBV-Vorstands war die Rückführung der dafür vorgesehenen Gelder in die reguläre Gesamtvergütung weiterhin nicht vollständig geklärt.

Die Unterscheidung ist für Praxen wirtschaftlich relevant: Eine extrabudgetäre Vergütung bedeutet, dass Leistungen außerhalb eines begrenzten Vergütungsbudgets bezahlt werden. Werden solche Leistungen in ein Budget überführt, ändern sich die finanziellen Bedingungen für zusätzliche Behandlungen.

Auch bei der Psychotherapie beanstandete die KBV die vorgesehenen Grenzen. Der Vorstand begrüßte zwar geplante Ausnahmen für Kinder und Jugendliche, bestimmte schwer psychisch erkrankte Menschen sowie dringende Akutbehandlungen. Er forderte jedoch weiterhin eine grundsätzlich extrabudgetäre Vergütung psychotherapeutischer Leistungen.

Bundesregierung setzt auf begrenzte Ausgabensteigerungen

Das Bundesgesundheitsministerium begründet das Spargesetz mit der finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei der Verabschiedung im Bundestag am 10. Juli 2026 nannte das Ministerium ein notwendiges Einsparvolumen von fast 19 Milliarden Euro für 2027. Die Begrenzung der Ausgabenentwicklung solle steigende Zusatzbeiträge verhindern und die Versorgung langfristig sichern. BMG

Damit unterscheiden sich die Bewertungen der Bundesregierung und der Ärztevertretung erheblich: Das Ministerium hält die Ausgabenbegrenzung für notwendig, um die Finanzierung zu sichern. Die KBV warnt, dass Praxen unter diesen Bedingungen weniger Behandlungstermine anbieten können.

Wie stark sich Wartezeiten 2027 tatsächlich verändern, lässt sich aus den vorliegenden Quellen nicht beziffern. Gassens Warnung enthält weder eine belastbare Aufschlüsselung nach Fachrichtungen und Regionen noch eine konkrete Angabe dazu, wie viele Tage Patienten zusätzlich warten müssten.

Quellen und Transparenz:

Grundlage sind die bereitgestellten Aussagen Gassens gegenüber „Bild“, ergänzend der dpa-Bericht bei n-tv vom 20. Oktober 2026, die KBV-Stellungnahme vom 6. Oktober und die Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums zum Spargesetz vom 10. Juli 2026. Der bereitgestellte t-online-Link ließ sich nicht vollständig abrufen. Eine unabhängig überprüfbare Herleitung der genannten 50 Millionen Termine liegt für diesen Beitrag nicht vor. Eine eigene Stellungnahme des Ministeriums zu Gassens aktueller Warnung wurde nicht eingeholt.

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