Fast 17 Jahre krank: Lehrerin wegen Betrugs angeklagt
Seit 2009 nicht im Schuldienst: Lehrerin wegen Betrugs angeklagt
Eine Lehrerin aus Duisburg soll trotz Dienstfähigkeit weiter Krankmeldungen eingereicht und mehr als 248.000 Euro zu Unrecht erhalten haben. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben. Der strafrechtliche Vorwurf betrifft einen deutlich kürzeren Zeitraum als ihre gesamte Abwesenheit.
Stand: 27. Oktober 2026
Seit 2009 unterrichtete sie nicht mehr, ihre Bezüge liefen weiter. Nun hat die Staatsanwaltschaft Duisburg eine 62-jährige Lehrerin eines Berufskollegs in Wesel wegen Betrugs in elf besonders schweren Fällen sowie wegen zweifacher Urkundenfälschung angeklagt. Nach Angaben der Ermittler soll sie das Land Nordrhein-Westfalen über ihre tatsächliche Dienstfähigkeit getäuscht haben.
Über die Zulassung der Anklage muss das Landgericht Duisburg entscheiden. Die Frau hat sich laut Staatsanwaltschaft bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Mehr als 248.000 Euro im untersuchten Zeitraum
Die Ermittler werfen der Lehrerin vor, zwischen März 2021 und März 2025 zehn unzutreffende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei ihrer Schule eingereicht zu haben. Dabei soll sie gewusst haben, dass sie gesundheitlich in der Lage gewesen wäre, ihren Dienst auszuüben.
Das Land zahlte ihre Bezüge weiter, weil es von einer krankheitsbedingten Dienstunfähigkeit ausging. Dadurch soll die Frau im untersuchten Zeitraum mehr als 248.000 Euro erhalten haben, auf die sie nach Auffassung der Staatsanwaltschaft keinen Anspruch hatte.
Ein weiterer Vorwurf betrifft nachträglich vorgelegte Krankmeldungen: Im September 2025 soll die Lehrerin über ihren Rechtsanwalt zusätzliche Bescheinigungen in einem Disziplinarverfahren eingereicht haben. Diese sollten Fehlzeiten abdecken, für die zuvor entsprechende Nachweise gefehlt hatten.
Die Summe von mehr als 248.000 Euro bezieht sich damit nicht auf die gesamten fast 17 Jahre ohne Unterricht. Nach den veröffentlichten Angaben sind mögliche frühere Taten verjährt. Aus der langen Abwesenheit allein lässt sich kein Betrug über den gesamten Zeitraum ableiten.
Auch die Schulaufsicht geriet in Erklärungsnot
Der Fall hatte bereits 2025 öffentlich Aufmerksamkeit erregt. Über Jahre war keine amtsärztliche Untersuchung veranlasst worden, obwohl die Lehrerin dauerhaft dem Unterricht fernblieb.
Neben einem Disziplinarverfahren gegen die Frau wurde auch eines gegen einen Mitarbeiter der Bezirksregierung Düsseldorf eingeleitet. Nach der dpa-Berichterstattung ruht das Disziplinarverfahren bis zu einer Entscheidung im Strafverfahren. Das Land versetzte die Lehrerin inzwischen in den Ruhestand; dagegen geht sie rechtlich vor.
Weitere Berufstätigkeit ließ sich nicht bestätigen
Ein früher öffentlich diskutierter Verdacht hat sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht erhärtet: Für eine parallele Tätigkeit als Heilpraktikerin oder eine Teilnahme an einem Gründungswettbewerb fanden die Ermittler keine konkreten Anhaltspunkte.
Zur Anklage gehören dagegen zwei mutmaßlich gefälschte Tauchtauglichkeitsbescheinigungen. Die Lehrerin soll diese als aktive Tauchsportlerin selbst erstellt und als Dokumente einer Ärztin ausgegeben haben, die nach Darstellung der Staatsanwaltschaft nicht existiert.
Ob die Vorwürfe in einer Hauptverhandlung geprüft werden, entscheidet nun das Landgericht. Ein Urteil liegt nicht vor.
Quellen und Transparenz
- WDR/Tagesschau: „Dauerkranke Lehrerin wegen Betrugs angeklagt“, 27. Oktober 2026. Medienbericht unter Berufung auf eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Duisburg. Grundlage für Anklagevorwürfe, Stellungnahme der Beschuldigten und Verfahrensstand. Zum Bericht
- Radio Duisburg: „16 Jahre krank: Lehrerin angeklagt“, 27. Oktober 2026. Regionalbericht mit Angaben zum Tatzeitraum, zu den Bescheinigungen und zur Anklage. Zum Bericht
- dpa/news.de: „Dauerkranke Lehrerin aus NRW nun wegen Betrugs angeklagt“, 27. Oktober 2026. Agenturbericht zu Verjährung, Ruhestandsversetzung und Disziplinarverfahren. Zum Bericht
- WDR: Hintergrundbericht zur langjährigen Abwesenheit und zur ausgebliebenen amtsärztlichen Untersuchung. Frühere Angaben zu einer möglichen Nebentätigkeit wurden anhand der aktuellen Ermittlungsergebnisse korrigiert. Zum Hintergrund
Die Originalmitteilung der Staatsanwaltschaft konnte nicht direkt eingesehen werden. Die Behördenangaben werden nach übereinstimmenden Medienberichten wiedergegeben.
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