Fall Fabian: Lebenslange Haft gefordert

Fall Fabian: Lebenslange Haft gefordert
Mutter von Fabian (8) aus Güstrow: Zeigt mein Kind offen

Fall Fabian: Staatsanwalt fordert lebenslang für Gina H.

Die Staatsanwaltschaft hält Gina H. für schuldig am Tod des achtjährigen Fabian. Sie fordert lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Angeklagte bestreitet die Tat. Ein Urteil steht aus.

Stand: 29. Oktober 2026

Rostock. Im Prozess um den gewaltsamen Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes für Gina H. gefordert. Staatsanwalt Oliver Schley beantragte am Donnerstag vor dem Landgericht Rostock zudem, die besondere Schwere der Schuld festzustellen.

Nach Überzeugung der Anklage hat die 30-Jährige das Kind am 10. Oktober 2025 heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet. Gina H. weist die Vorwürfe zurück. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Staatsanwaltschaft stützt sich auf das Gesamtbild der Indizien

Ein Geständnis liegt nicht vor. Auch unmittelbare Tatzeugen und die Tatwaffe fehlen nach der Prozessberichterstattung des NDR. Die Staatsanwaltschaft begründet ihre Überzeugung deshalb mit der Zusammenschau von Spuren, Zeugenaussagen und Angaben der Angeklagten.

Schley sieht darin keine vernünftigen Zweifel an ihrer Täterschaft. Nach seiner Bewertung lassen sich die Ermittlungsergebnisse nicht durch eine Reihe zufälliger Umstände erklären. Die Angeklagte habe ihre Darstellung mehrfach verändert; zahlreiche Angaben seien während der Beweisaufnahme widerlegt worden.

Fabian war der Sohn ihres früheren Lebensgefährten. Die Staatsanwaltschaft sieht das Tatmotiv im Zusammenhang mit der gescheiterten Beziehung: Gina H. habe den Vater bestrafen und zugleich einen aus ihrer Sicht bestehenden Streitpunkt beseitigen wollen. Das ist die Bewertung der Anklage. Ob das Gericht ihr folgt, steht noch nicht fest.

Was die besondere Schwere der Schuld bedeuten würde

Mit ihrem Antrag auf Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verlangt die Staatsanwaltschaft eine Entscheidung, die über den Schuldspruch wegen Mordes hinaus Folgen hätte.

Eine lebenslange Freiheitsstrafe endet nicht automatisch nach 15 Jahren. Nach Paragraf 57a des Strafgesetzbuchs kann der verbleibende Strafrest unter bestimmten Voraussetzungen zur Bewährung ausgesetzt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass die besondere Schwere der Schuld keine weitere Vollstreckung verlangt.

Würde das Gericht die beantragte Schuldschwere feststellen, stünde dies einer Entlassung bereits nach 15 Jahren entgegen. Eine bestimmte zusätzliche Haftdauer lässt sich aus dem Antrag nicht ableiten.

Verteidigung soll am Freitag plädieren

Fabians Mutter beteiligt sich als Nebenklägerin an dem Verfahren. Ihre Anwältin Christine Habetha hatte ebenfalls angekündigt, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld zu beantragen.

Über die Schuldfrage entscheidet die Strafkammer nach Abschluss der Schlussvorträge. Nach Angaben des NDR soll die Verteidigung am Freitag, 30. Oktober, plädieren. Die Urteilsverkündung ist für den 10. November vorgesehen.

Quellen und Transparenz

  • Landgericht Rostock: „Zulassung der Anklage und Eröffnung des Hauptverfahrens im Fall ‚Fabian‘ aus Güstrow“, Pressemitteilung vom 15. April 2026. Amtliche Primärquelle zu Anklage, Prozessbeginn und Unschuldsvermutung. Originaldokument.
  • NDR, Andreas Frost: „Fall Fabian: Staatsanwalt fordert lebenslange Haftstrafe“, 29. Oktober 2026, Stand 13:07 Uhr. Prozessberichterstattung zu Strafforderung, Beweiswürdigung und angekündigten Terminen. Bericht.
  • Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz: „§ 57a StGB Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe“. Gesetzliche Grundlage der rechtlichen Einordnung. Gesetzestext.

Transparenz: Der ausgewertete NDR-Bericht dokumentiert die Forderung der Staatsanwaltschaft; das Plädoyer der Nebenklage war dort noch angekündigt. Die im Ausgangsmaterial enthaltene Aussage der Mutter wurde mangels unabhängig überprüfter Fundstelle nicht als direktes Zitat übernommen.

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