Fall Fabian: Gina H. will Fragen beantworten
Fall Fabian: Gina H. will nun doch Fragen beantworten
Im Mordprozess um den getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow zeichnet sich eine überraschende Änderung ab: Die Angeklagte Gina H. will sich nach Angaben ihres Verteidigers Thomas Löcker nun doch Fragen des Gerichts stellen.
Löcker kündigte die Entscheidung am Montag gegenüber t-online an. Als möglichen Termin nannte er den 10. September. Eine verbindliche Absprache mit der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Rostock gibt es bislang jedoch nicht.
Verteidiger kündigt Befragungsbereitschaft an
„Sie weiß, worum es geht, und sie möchte sich äußern“, sagte Löcker dem Nachrichtenportal. Seine Mandantin wolle, „dass man ihr glaubt“. Der Verteidiger will die neue Entscheidung am 1. September im Gericht bekannt geben.
Ob und wann die Befragung tatsächlich beginnt, entscheidet damit noch nicht die Verteidigung allein. Die weitere Gestaltung der Hauptverhandlung obliegt dem Gericht. Nach Paragraf 243 Absatz 5 der Strafprozessordnung steht es Angeklagten grundsätzlich frei, sich zur Anklage zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen.
Die angekündigte Bereitschaft bedeutet daher weder ein Geständnis noch eine Verpflichtung, sämtliche Fragen zu beantworten. Gina H. kann ihre Aussage verweigern oder eine begonnene Einlassung beenden. Allein aus ihrem bisherigen Schweigen darf nicht auf ihre Schuld geschlossen werden.
Gina H. wies den Mordvorwurf auf 95 Seiten zurück
Gina H. hatte sich am 22. Verhandlungstag erstmals ausführlich zu den Vorwürfen geäußert. In einer rund 95 Seiten umfassenden Erklärung bestritt sie, Fabian getötet zu haben. Nachfragen des Vorsitzenden Richters Holger Schütt ließ sie anschließend zunächst nicht zu.
Die Staatsanwaltschaft wirft der 30-Jährigen vor, Fabian am 10. Oktober 2025 heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben. Nach Darstellung der Anklage soll sie dem Jungen sechs Messerstiche zugefügt und seinen Leichnam am späteren Fundort bei Klein Upahl in Brand gesetzt haben.
Das Landgericht Rostock hatte die Anklage am 14. April 2026 zugelassen. Seit dem 28. April verhandelt die Schwurgerichtskammer über den Tatvorwurf. Für Gina H. gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Widersprüchliche Darstellungen zum Fundort
In ihrer Erklärung widersprach Gina H. unter anderem den Aussagen zweier Zeugen, die mit ihr am Tümpel bei Klein Upahl gewesen waren. Die Männer hatten vor Gericht ausgesagt, von der Angeklagten zum späteren Fundort von Fabians Leichnam geführt worden zu sein.
Gina H. stellte den Ablauf anders dar. Nach ihrer Version habe einer der Männer sie gezielt zu dem Tümpel gebracht und zunächst daran gehindert, die Polizei zu verständigen. Bei einem weiteren Besuch wurde schließlich die Polizei gerufen.
Damit stehen sich in einem zentralen Teil des Verfahrens unterschiedliche Aussagen gegenüber. Eine Befragung der Angeklagten könnte dem Gericht ermöglichen, ihre Darstellung mit Zeugenaussagen, Ermittlungsergebnissen und weiteren Beweismitteln abzugleichen. Wie die Kammer ihre Antworten bewertet, wäre erst im Rahmen der gesamten Beweiswürdigung zu beurteilen.
Verteidigung verweist auf hohe Belastung
Noch kurz nach der umfangreichen Erklärung hatte Löcker Zweifel geäußert, ob seine Mandantin einer längeren Befragung standhalten könne. Nun erklärte er gegenüber t-online, Gina H. sei psychisch und körperlich stark belastet. Sie schlafe und esse wenig und sei „sehr mitgenommen“.
Trotzdem habe sie sich nach dem derzeitigen Stand entschieden, Fragen beantworten zu wollen. Der Verteidiger rechnet damit, dass eine Befragung durch das Gericht mehrere Stunden dauern könnte.
Der Prozess wird am 1. September mit der ergänzenden Vernehmung einer Familienbetreuerin und der Aussage einer Gefängnispsychologin fortgesetzt. Für den 3. September ist nach Angaben von t-online die Vernehmung dreier Kinder vorgesehen. Ob Gina H. am 10. September tatsächlich befragt wird, bleibt bis zur Ankündigung vor Gericht und einer Entscheidung über den weiteren Verfahrensablauf offen.
Offene Fragen
- Bestätigt die Verteidigung ihre Ankündigung am 1. September vor Gericht?
- Legt die Kammer den 10. September als Termin für die Befragung fest?
- Wird Gina H. alle Fragen beantworten oder ihre Bereitschaft auf bestimmte Themen begrenzen?
- Wie erklärt sie die Widersprüche zwischen ihrer Darstellung und den Aussagen der Zeugen?
- Welche Bedeutung misst das Gericht ihren Angaben im Zusammenhang mit den übrigen Beweismitteln bei?
Quellen und Transparenz
Primärquellen
- Landgericht Rostock: Zulassung der Anklage und Eröffnung des Hauptverfahrens im Fall „Fabian“ aus Güstrow, Pressemitteilung Nr. 1/26 vom 15. April 2026.
- Bundesministerium der Justiz: § 243 Strafprozessordnung, gesetzliche Regelung zur Äußerung und Vernehmung eines Angeklagten.
Ergänzende Medienberichte
- t-online: „Fall Fabian aktuell: Gina H. will Fragen beantworten“, aktualisiert am 1. September 2026. Der Bericht beruht hinsichtlich der angekündigten Befragungsbereitschaft auf einem Gespräch mit Verteidiger Thomas Löcker.
- ZDFheute: „Mordfall Fabian: Gina H. weist Vorwürfe zurück“, Bericht vom 24. August 2026.
- NDR: „Fabian-Prozess Auswertung des Handys der Angeklagten lässt Fragen offen“, ergänzende Prozessberichterstattung.
Die Bereitschaft zur Befragung und der mögliche Termin am 10. September waren zum Veröffentlichungszeitpunkt noch nicht durch das Landgericht Rostock bestätigt.
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