Merz und Rot-Grün-Rot: Warnen allein reicht in Berlin nicht

Merz und Rot-Grün-Rot: Warnen allein reicht in Berlin nicht
Pressefoto: Friedrich Merz © Bundesregierung/ Henning Schacht

Merz und Berlin: Wer vor Rot-Grün-Rot warnt, muss handeln

Nach den Ausschreitungen vom Wochenende wächst der Druck auf die Politik. Friedrich Merz lehnt eine linkengeführte Berliner Regierung ab. Dann muss er für eine andere Mehrheit arbeiten. Sein Amtseid ersetzt dabei keine parlamentarischen Mehrheiten.

Stand: 2. November 2026

Geplünderte Geschäfte in Frankfurt, brennende Barrikaden in Hamburg, Angriffe auf Einsatzkräfte und ein aufgebrochenes Bekleidungsgeschäft in Berlin: Das Wochenende verlangt Antworten. Wer Gewalt ausübt, muss verfolgt werden. Wer politische Verantwortung übernehmen will, muss erklären, wie er den Rechtsstaat durchsetzt.

Für Friedrich Merz kommt eine weitere Frage hinzu. Der Bundeskanzler und CDU-Vorsitzende warnt vor einer Zusammenarbeit mit der Berliner Linken. Wenn er diese Warnung ernst meint, muss er zeigen, welche politische Alternative er zustande bringen kann. Eine scharfe Rede verhindert noch keine Koalition.

Der Amtseid ist eine Verpflichtung, kein Eingriffsrecht

Merz hat geschworen, seine Kraft dem Wohl des deutschen Volkes zu widmen, Schaden abzuwenden und das Grundgesetz zu wahren. Daran darf und muss er gemessen werden.

Daraus folgt allerdings kein Recht, eine Berliner Regierung zu untersagen. Das Abgeordnetenhaus wählt die Regierungsspitze. Der Kanzler hat dabei kein Veto. Wer ihm unter Berufung auf den Amtseid eine solche Befugnis zuschreibt, verspricht eine Macht, die das Grundgesetz nicht vorsieht.

Die politische Forderung an Merz bleibt trotzdem berechtigt: Wenn er eine linkengeführte Regierung für schädlich hält, soll er seine Möglichkeiten ausschöpfen, um eine andere demokratische Mehrheit zu ermöglichen. Gespräche führen, für Alternativen werben, die eigene Partei in die Verantwortung nehmen. Was davon er tut, muss er sich fragen lassen.

Sein Amtseid ist kein Ersatz für politische Arbeit.

Die Gewalt darf nicht zur Begleiterscheinung erklärt werden

In Frankfurt wurden Geschäfte geplündert. In Hamburg brannten Barrikaden. Die Berliner Polizei meldete für die Halloween-Nacht unter anderem einen Brandsatzwurf in Richtung eines Einsatzfahrzeugs sowie einen Einbruch in ein Bekleidungsgeschäft, bei dem Kleidung gestohlen wurde.

Das sind Straftaten. Für die betroffenen Händler und Einsatzkräfte ist die Frage nach konsequenter Strafverfolgung konkret. Sie brauchen einen Staat, der ermittelt, Täter identifiziert und Verfahren zum Abschluss bringt.

Ebenso klar muss die Zuordnung bleiben: Die vorliegenden Berichte belegen keine Verantwortung der Partei Die Linke für diese Taten. Friedliche Demonstrierende, gewaltbereite Gruppen und eine Partei lassen sich nicht nach Belieben gleichsetzen. Eine solche Vermischung würde die politische Kritik schwächen.

Für eine harte Auseinandersetzung mit der Berliner Linken braucht es diese Abkürzung ohnehin nicht. Die Frage, ob sie eine Regierung zuverlässig führen kann, muss an ihrem eigenen Handeln beantwortet werden.

SPD und Grüne müssen ihre Entscheidung rechtfertigen

Die Berliner Regierungsbildung ist keine Angelegenheit, bei der SPD und Grüne lediglich zuschauen. Sie entscheiden selbst, ob sie der Linken ins Rote Rathaus verhelfen wollen.

Dabei müssen sie erklären, wie belastbar die vereinbarte Abgrenzung gegen Antisemitismus ist. Nach dem Bericht der Tagesschau hatten die drei Parteien vor ihren Sondierungen eine gemeinsame Vereinbarung zum Schutz jüdischen Lebens und zum Existenzrecht Israels getroffen. Vorgesehen waren Sanktionen bis hin zum Fraktionsausschluss.

Solche Vereinbarungen lassen sich aufschreiben. Politisch zählen sie erst, wenn die Beteiligten sie auch gegen Widerstand in den eigenen Reihen durchsetzen.

SPD und Grüne müssen deshalb beantworten, welche Verstöße für sie eine Zusammenarbeit ausschließen und welche Konsequenzen tatsächlich folgen würden. Wer eine Koalition eingeht, trägt Verantwortung dafür, wem er Regierungsmacht verschafft. Der Hinweis auf gemeinsam ausgehandelte Formulierungen genügt dafür nicht.

Pistorius erhöht den Druck auf die Berliner SPD

Dass die Vorbehalte gegen das Bündnis über die Union hinausreichen, zeigt Boris Pistorius. Der Verteidigungsminister erklärte am Sonntag in „Berlin direkt“, auf die Berliner SPD Einfluss nehmen zu wollen, um die Koalition mit der Linken zu verhindern. Zugleich erkannte er an, dass die Entscheidung beim Landesverband liegt.

Genau dort verläuft die Grenze: Politischer Druck ist möglich. Eine Entscheidung per Weisung aus dem Kanzleramt ist es nicht.

Für die Berliner SPD macht das die Lage unbequemer. Wenn ein prominenter Sozialdemokrat den eingeschlagenen Weg öffentlich ablehnt, muss der Landesverband seine Entscheidung auch gegenüber der eigenen Partei begründen. Warum hält er dieses Bündnis für verantwortbar? Welche Zweifel konnte er ausräumen? Welche bestehen fort?

Merz muss seine Warnungen mit einem Angebot verbinden

Merz hat SPD und Grüne bereits aufgefordert, die Zusammenarbeit mit der Berliner Linken aufzugeben. Jetzt muss er erklären, was an ihre Stelle treten soll.

Eine Alternative braucht Parteien, die miteinander regieren wollen, und Abgeordnete, die sie tragen. Wer Rot-Grün-Rot verhindern möchte, muss dafür ein politisches Angebot machen. Bloße Ablehnung wird keine Mehrheit.

Die Forderung an Merz lautet deshalb: Er soll mit den demokratischen Mitteln, die ihm zur Verfügung stehen, für eine andere Berliner Regierung kämpfen. Offen bleibt, ob er dafür Partner gewinnt.

Über den Einzug ins Rote Rathaus entscheiden am Ende die Berliner Abgeordneten. Für diese Entscheidung können sie sich weder hinter dem Kanzler noch hinter dessen Amtseid verstecken.

Quellen und Transparenz

  • Grundgesetz, Artikel 56 und 64: Primärquellen zum Amtseid und seiner Geltung für den Bundeskanzler; abgerufen am 2. November 2026. Artikel 56, Artikel 64
  • Grundgesetz, Artikel 30: Primärquelle zur Zuständigkeit der Länder; abgerufen am 2. November 2026. Artikel 30.
  • Land Berlin, Verfassung von Berlin, Abschnitt IV: Amtliche Darstellung zur Wahl der Regierungsspitze und zur Ernennung des Senats, insbesondere Artikel 56. Verfassung von Berlin.
  • Reuters, Bericht vom 31. Oktober 2026: Nachrichtenbericht über Plünderungen in Frankfurt und brennende Barrikaden in Hamburg. Zum Bericht
  • Polizei Berlin, „Bilanzmeldung zum stadtweiten Einsatzgeschehen ‚Halloween‘“, 1. November 2026: Polizeiliche Primärquelle zu den Berliner Vorfällen. Die Meldung behandelt das stadtweite Halloween-Einsatzgeschehen; sie belegt keine Verantwortung der Partei Die Linke. Zur Polizeimeldung.
  • Tagesschau, „Linke, Grüne und SPD verkünden Einigung in Berlin“, 17. Oktober 2026: Bericht über Sondierungen, Antisemitismusvereinbarung und die Positionierung von Friedrich Merz. Zum Bericht.
  • ZDFheute/Berlin direkt, „Pistorius will Rot-Grün-Rot in Berlin verhindern“, 1. November 2026: Interviewaussagen und Bericht über die angekündigte Einflussnahme auf die Berliner SPD. Zum Bericht.

Dieser Beitrag ist ein Kommentar. Die Forderung nach einer anderen Berliner Regierungsmehrheit ist eine politische Bewertung. Eine rechtliche Pflicht des Kanzlers, das angestrebte Bündnis zu verhindern, ergibt sich aus den genannten Vorschriften nicht.

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