Baugewerbe begrüßt Beschleunigung von Genehmigungsverfahren

Baugewerbe begrüßt Beschleunigung von Genehmigungsverfahren
Ab 1. Juli 2024 sollen dann auch Lkw des gewerblichen Güterkraftverkehrs mit über 3,5 t die Maut entrichten. Ausgenommen bleiben die Fahrzeuge von Handwerksbetrieben zwischen 3,5 und 7,5 t.

Lkw-Maut: Baugewerbe begrüßt Handwerkerausnahme als wichtiges Signal für die Baubranche

Berlin. Der Deutsche Bundestag hat die geplante Überarbeitung der Lkw-Maut beschlossen. Bisher war die Maut für Fahrzeuge ab einem Gewicht von 7,5 Tonnen gültig. Ab dem 1. Juli 2024 sollen auch Lastkraftwagen im gewerblichen Güterverkehr mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen die Mautgebühren zahlen. Fahrzeuge von Handwerksbetrieben im Gewichtsbereich von 3,5 bis 7,5 Tonnen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, kommentiert den Text wie folgt: „Angesichts der schwierigen konjunkturellen Lage ist das ein wichtiges Signal an die Baubranche. Die Bauunternehmen stehen aufgrund der Material- und Energiekostensteigerungen ohnehin unter massivem Druck. Ohne die Handwerkerausnahme würde sich das Bauen in Deutschland noch weiter verteuern.“

„Weiterhin betont Pakleppa: „Mit Blick auf die dringend notwendigen Leistungen des Baugewerbes für die Ertüchtigung der Verkehrsinfrastruktur, den Wohnungsbau und die energetische Sanierung ist dies ein wesentlicher Schritt, um die Bewältigung dieser Zukunftsaufgaben nicht unnötig zu behindern und weiter zu verteuern. Die Bestätigung der Handwerkerausnahme durch den Bundestag begrüßen wir ausdrücklich“, schließt Pakleppa seine Aussage ab.“

 

PSM.Media- Nachrichtenagentur mit Zentralverband Deutsches Baugewerbe, Foto: Systembild: Lkw-Maut (C) Geralt