Täuschung bei Dubai-Schokolade: Aldi muss Regale räumen!

Dubai-Schokolade aus der Türkei: Verbrauchertäuschung zwingt Aldi zum Handeln
Das Landgericht Köln hat entschieden: Aldi Süd muss seine „Dubai Handmade Chocolate“ aus den Regalen entfernen. Der Grund: Täuschung der Verbraucher durch irreführende Herkunftsangaben.
Verbrauchertäuschung durch irreführende Kennzeichnung
Das Urteil des Landgerichts Köln macht eines klar: Verbraucher dürfen nicht durch Produktbezeichnungen in die Irre geführt werden. Die „Dubai Handmade Chocolate“ von Aldi Süd erweckte durch ihren Namen den Eindruck, aus Dubai zu stammen. Tatsächlich wird die Schokolade jedoch in der Türkei hergestellt. Ein kleiner Hinweis auf der Rückseite der Verpackung reichte den Richtern nicht aus, um diesen Eindruck zu korrigieren.
Zusätzliche Faktoren wie der englischsprachige Name und ein Sternchenhinweis über mögliche Verzögerungen durch „Seefracht“ verstärkten laut Gericht sogar den Eindruck, dass die Schokolade direkt aus den Vereinigten Arabischen Emiraten importiert wurde.
Klage von Mitbewerber Wilmers: Erfolg gegen Irreführung
Hinter der Klage steht Andreas Wilmers, Inhaber des Süßwarenvertriebs Wilmers, der die „echte“ Dubai-Schokolade vertreibt. Wilmers zeigte sich zufrieden mit dem Urteil und betonte:
„Verbraucher haben ein Recht darauf, klare und transparente Informationen über die Herkunft eines Produkts zu erhalten. Alles andere untergräbt das Vertrauen in die gesamte Branche.“
Dieses Urteil ist nicht nur ein Erfolg für Wilmers, sondern ein deutliches Signal an die gesamte Lebensmittelindustrie: Irreführende Herkunftsangaben haben keinen Platz im Handel.
Wiederholte Rückschläge für „Dubai-Schokolade“
Das Urteil gegen Aldi Süd reiht sich in eine Serie ähnlicher Entscheidungen ein. Bereits zwei weitere Anbieter mussten ihre „Dubai-Schokolade“ aus dem Sortiment nehmen, nachdem das Landgericht Köln vergleichbare Klagen zugunsten der Verbraucher entschieden hatte. Diese Urteile unterstreichen den hohen Stellenwert von Verbraucherschutz und Transparenz im Handel.
Konsequenzen für Aldi Süd
Aldi Süd hat bereits auf das Urteil reagiert und die „Dubai Handmade Chocolate“ aus den Verkaufsregalen entfernt. Weder in den Filialen noch im Online-Shop ist das Produkt derzeit erhältlich. Kurioserweise wird die Schokolade auf der Website weiterhin beworben – eine Stellungnahme des Unternehmens steht noch aus.
Für Aldi könnte dies ein teures Lehrstück werden: Neben den Kosten für die Rücknahme des Produkts drohen mögliche Imageschäden durch negative Schlagzeilen. Es bleibt abzuwarten, wie der Discounter in Zukunft mit ähnlichen Produkten verfährt.
Verbraucherschutz im Fokus: Klare Kennzeichnung bleibt ein Muss
Dieses Urteil zeigt erneut, wie wichtig transparente und ehrliche Produktinformationen sind. Irreführende Angaben schaden nicht nur den Verbrauchern, sondern auch der gesamten Branche. Händler wie Aldi müssen sicherstellen, dass ihre Produkte klar und unmissverständlich deklariert sind – insbesondere, wenn es um die Herkunft geht.
Haben Sie eine Meinung zu irreführenden Produktangaben oder Erfahrungen mit ähnlichen Fällen gemacht? Teilen Sie Ihre Gedanken in den Kommentaren und diskutieren Sie mit uns!
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