Witwenrente 2025: Nullrente trifft Hunderttausende

Witwenrente 2025: Nullrente trifft Hunderttausende
538.000 Witwen & Witwer gehen 2025 bei der Witwenrente leer aus © Presse.Online

Immer mehr Witwen ohne Rente die Zahlen sind alarmierend

Für 538.000 Witwen und Witwer in Deutschland ist die Witwenrente im Jahr 2025 auf null gekürzt. Das zeigen aktuelle Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Grund ist die Einkommensanrechnung: Eigene Altersrenten, Gehälter oder Betriebsrenten können die Hinterbliebenenversorgung vollständig aufzehren.

Die Nullrente ist kein Randphänomen mehr und betrifft zunehmend auch Frauen, die durch steigende Erwerbseinkommen oder Rentenanpassungen den Freibetrag überschreiten.

Einkommensanrechnung: Wann die Witwenrente auf null sinkt

Die Witwenrente wird nach einem komplizierten Verfahren berechnet. Entscheidend ist das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen. Ab 1. Juli 2025 gelten folgende Werte:

  • Freibetrag: 1.076,86 Euro netto pro Monat (entspricht ca. 1.794,76 Euro brutto).

  • Zusatzfreibetrag: 228,22 Euro pro waisenberechtigtem Kind.

  • Anrechnung: 40 Prozent des übersteigenden Einkommens werden von der Witwenrente abgezogen.

Das bedeutet: Wer über diesen Grenzen liegt, riskiert eine Kürzung bis hin zur vollständigen Streichung. Besonders betroffen sind Betriebsrentner, Erwerbstätige und Bezieher eigener Altersrenten.

Warum die Nullrente zunimmt

Nach Angaben der DRV steigt die Zahl der betroffenen Hinterbliebenen kontinuierlich. Gründe sind:

  • Rentenerhöhungen: Jede Anpassung am 1. Juli kann den Freibetrag überschreiten lassen.

  • Steigende Einkommen: Vor allem Männer sind betroffen, da sie im Schnitt höhere eigene Renten und Gehälter erzielen.

  • Unzureichende Information: Viele Betroffene wissen nicht, dass bereits kleine Einkommenssteigerungen ihre Witwenrente gefährden können.

Die DRV weist darauf hin, dass Betroffene ihre Einkommensbescheide regelmäßig prüfen sollten.

Drei Tipps: So sichern Sie Ihre Witwenrente

  1. Einkommen regelmäßig prüfen
    Kontrollieren Sie Gehalts- und Rentenbescheide, besonders nach der jährlichen Rentenanpassung am 1. Juli.

  2. Einkommensrückgang melden
    Sinkt das Einkommen um mindestens 10 Prozent, kann eine Neuberechnung beantragt werden (§ 18b Abs. 3 SGB IV). Dies gilt ab dem Monat des Rückgangs.

  3. Rückwirkende Nachzahlung beantragen
    Mit einem Überprüfungsantrag können Renten bis zu vier Jahre rückwirkend nachgezahlt werden – potenziell mehrere tausend Euro. Hier empfiehlt sich die Unterstützung durch Rentenberater:innen oder Fachanwälte.

Fazit: Aktiv werden, bevor es zu spät ist

Die Zahl der Nullrentner bei Witwenrenten wächst und die Gefahr steigt, dass weitere Hinterbliebene ihre Ansprüche verlieren. Doch Betroffene sind der Entwicklung nicht ausgeliefert: Wer seine Einkommenssituation im Blick behält und rechtzeitig Anträge stellt, kann seine Rente retten und Nachzahlungen sichern.

👉 Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen, stellen Sie frühzeitig Anträge und holen Sie sich rechtlichen Rat.

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Quellen

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