IBAN-Abgleich: Das gilt ab 9.10.2025

Ab Oktober Pflicht: IBAN-Abgleich bei Überweisungen, was sich jetzt für Kund:innen ändert
Mehr Sicherheit beim Überweisen
Ein einziger Buchstabendreher und das Geld landet auf dem falschen Konto. Ab 9. Oktober 2025 soll das nicht mehr passieren: Dann wird der IBAN-Abgleich bei SEPA-Überweisungen EU-weit verpflichtend. Banken müssen künftig prüfen, ob Name und IBAN wirklich zusammengehören. Das Ziel: Schutz vor Rechnungsbetrug und Fehlüberweisungen und mehr Vertrauen in den digitalen Zahlungsverkehr.
Hintergrund: Warum der IBAN-Abgleich kommt
Bislang konnten Betrüger leicht Geldströme umleiten, indem sie auf gefälschten Rechnungen eine falsche IBAN, aber den echten Empfängernamen angaben. Weil Banken bisher nicht verpflichtet waren, Name und IBAN zu prüfen, fiel das kaum auf das Geld landete oft auf fremden Konten.
Mit der neuen EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Verordnung (EU) 2024/886) wird diese Lücke geschlossen. Ab Oktober gilt: Jede Bank muss vor der Freigabe einer SEPA-Überweisung den Namen mit der angegebenen IBAN abgleichen. Dieses Verfahren heißt offiziell „Verification of Payee“ (VoP).
So funktioniert die Prüfung im Alltag
Die Überprüfung läuft automatisch im Hintergrund ab egal, ob Online-Banking, App oder Filiale. Sobald Empfängername und IBAN eingegeben sind, sendet die Bank eine Anfrage an das Institut des Empfängers.
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Alles korrekt? Die Überweisung wird freigegeben.
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Kleine Abweichungen? Das System zeigt den richtigen Namen an Kund:innen können prüfen, ob es sich um die gewünschte Person oder Firma handelt.
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Deutliche Abweichung? Es erscheint ein Warnhinweis. In diesem Fall sollte die Überweisung nicht ausgeführt werden.
Auch neue Daueraufträge und Terminüberweisungen sind künftig von der Prüfung erfasst.
Haftung und Verantwortung: Wer zahlt bei Fehlern?
Die Regel ist klar:
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Wenn der Abgleich „grün“ meldet, haftet im Zweifel die Bank sie bestätigt, dass Name und IBAN übereinstimmen.
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Wenn eine Warnung ignoriert wird, liegt das Risiko bei den Kund:innen.
„Wer trotz Warnhinweis überweist, handelt auf eigene Verantwortung“, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Welche Betrugsarten der IBAN-Abgleich stoppt
Das neue Verfahren trifft vor allem den Rechnungsbetrug: Kriminelle verändern Rechnungen, tauschen die IBAN aus das Geld fließt auf falsche Konten. Mit dem Abgleich fällt das sofort auf.
Auch betrügerische Anlageangebote, bei denen Geld auf fremde Konten umgeleitet wird, werden erschwert.
Nicht verhindert werden dagegen Phishing-Angriffe oder unbefugte Kontozugriffe: Wenn Kriminelle bereits Zugang zum Konto haben, greift der IBAN-Abgleich nicht. Auch Lastschriften und Papierüberweisungen sind von der Regelung ausgenommen.
Instant-Zahlungen werden Standard
Parallel zur neuen Sicherheitsprüfung führt die EU eine weitere Pflicht ein: Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) müssen ab 5. Oktober 2025 von allen Banken angeboten und ausgeführt werden und dürfen nicht teurer sein als herkömmliche Überweisungen.
Damit wird das Bezahlen in der EU schneller, sicherer und verbindlicher.
Tipps für Verbraucher:innen & Unternehmen
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Namen exakt übernehmen: Verwenden Sie die Schreibweise aus der Rechnung oder dem Handelsregister.
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Warnungen ernst nehmen: Prüfen Sie bei Abweichungen die Echtheit des Empfängers über offizielle Kanäle.
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Zahlungsvorlagen aktualisieren: Alte IBANs oder Namensvarianten können Fehlermeldungen verursachen.
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Echtzeitüberweisungen gezielt nutzen: Ideal bei Fristen, Handwerkerrechnungen oder eiligen Zahlungen.
💡 Interessant: In den Niederlanden ist der IBAN-Abgleich schon seit Jahren Standard dort sank der Zahlungsbetrug laut Studien um rund 80 Prozent.
Fazit: Mehr Sicherheit, mehr Verantwortung
Der neue IBAN-Abgleich schließt eine zentrale Sicherheitslücke im europäischen Zahlungsverkehr. Kund:innen profitieren von mehr Schutz, müssen aber Warnhinweise ernst nehmen. Die Kombination aus Echtzeit und Empfängerprüfung macht Überweisungen künftig sicherer aber auch transparenter.
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Quellen
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Europäische Zentralbank: Umsetzungsfristen (Instant-Zahlungen, VoP).
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/886 (Instant Credit Transfers).
- Verbraucherzentrale (Bund/Länder): Erklärung VoP, Szenarien, Ausnahmen.
- European Payments Council: SCT Inst Rulebook ab 5.10.2025.